Mietrecht -- Besichtigungen

Hallihallo…
Bin ich gezwungen dem Vermieter einen Schlüssel für Besichtigungen der Wohnung auszuhändigen wenn ich nicht anwesend bin? ich dachte immer der Vermieter muss einen Termin mit mir vereinbaren an dem es mir möglich ist anwesend zu sein. Dass ich ihm nicht vollkommen die besichtigungen verwehren kann ist mir klar aber muss ich ihn alleine in die Wohnung lassen? (Habe leider auch keine Vertrauensperson der ich diese Aufgabe übertragen könnte bzw. Vertrauenspersonen sind genau wie ich auch alle berufstätig)

Über schnelle Antworten freue ich mich sehr.
Vielen dank für eure Bemühungen
lg, kathrin

Hallo Kathrin,

der Vermieter kann nicht verlangen, dass Du ihm den Schlüssel überlässt. Er muss seinen Besuch rechtzeitig ankündigen. Allerdings kannst Du nicht grundlos den Termin verweigern, denn der Vermieter kann u.U. auf Schadenersatz klagen, wenn er durch Dein Verhalten nicht vermieten konnte.

Freundliche Grüße
Udo

Grundsätzlich ist der Mieter nicht gezwungen, irgendjemanden in seine Wohnung zu lassen.
Aber es gibt eine Menge Ausnahmen, da der Vermieter auch Gründe haben kann, sein Eigentum zu kontrollieren.
Da hier keine Gründe vom Fragenden genannt werden, ist die Rechtmäßigkeit schwer zu beurteilen.
Letztendlich geht es wohl eher um die Zeiten, sodass der Mieter anwesend sein kann. Hier müssten beide Parteien sich doch einigen können.
Der Schlüssel muss nicht ausgehändigt werden, auch einer Besichtigung, wenn der Mieter nicht anwesend ist, muss nicht zugestimmt werden.
Aber dann muss der Mieter auch Termine benennen können, sodass eine Besichtigung zu üblichen Zeiten vorgenommen werden kann.
Zu den einzelnen Punkten sollte sich der Mieter folgenden Link anschauen:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html

lg

Hallo blairwitch,

grundsätzlich haben Wohnungsbesichtigungen in Anwesenheit des Mieters bzw. dessen Bevollmächtigten
zu erfolgen. Es würde eine Unzumutbarkeit darstellen, die Mieträume in Abwesenheit des Mieters besichtigen zu lassen (Schutz der Privatsphäre, Schutz von Eigentum).
Ich möchte dich jedoch bitten, die vorab geschilderten Verhaltensmaßregeln von einem Juristen bestätigen zu lassen, dies zu deiner eigenen Sicherheit.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo Kathrin,
Du musst dem Vermieter natürlich NICHT Deinen Schlüssel aushändigen, dass er die Wohnung während Deiner Abwesenheit besichtigt. Er hat weder das Recht, noch Du die Pflicht dazu.
Es ist in der Tat so, dass er einen Termin mit Dir absprechen muss, an dem Du anwesend sein kannst.
Jedoch bist Du in der Pflicht ihm mindestens drei Termine zu nennen, an denen er kommen kann.
Ich kann Deinem Schreiben leider nicht entnehmen, warum der Vermieter in Deine Wohnung muss, aber wenn es hier um Besichtigungen für den Nachmieter geht, dann muss er halt die Termine mit den Leuten so legen, dass Du daheim bist.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen…
LG ichselbst42

Es muss ein Termin, den beide Seiten wahrnehmen können, gefunden werden. Am besten noch mit Zeugen. Allein geht gar nicht.
MfG

Hallo Kathrin,

Du mußt Deinem Vermieter keineswegs einen Schlüssel überlassen! Natürlich bist Du verpflichtet, Besichtigungen durchführen zu lassen (ich nehme an, daß Du gekündigt hast). Aber die Umstände müssen zumutbar sein. Das bedeutet auch, daß Dir der Vermieter nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit jemanden vorbei schicken darf und auch, daß er Dir nicht zumuten kann, jeden Tag Besichtigungen durchzuführen. Ich meine, daß 1x pro Woche abends und 1x pro Woche am Wochenende mehr als ausreichend sind.

Solltest Du gar nicht gekündigt haben und der Vermieter möchte nur von seinem Recht Gebrauch machen, zu sehen, ob sein Eigentum in ordnungsgemäßen Zustand gehalten wird, dann darf er das ohne konkrete Begründung nur 1x im Jahr und auch da muß er natürlich einen Termin mit Dir vereinbaren.

LG

Nine

Wenn sie Vertrauen zu Ihrem Vermieter haben und sonst niemand Sie vertreten kann, dann wäre die Bereitstellung eines Schlüssels im Rahmen Ihrer vertraglichen Verpflichtungen kein Problem. Da sie vertraglich verpflichtet sind, das Bescihtigungsrecfht zu gewährleisten, machen Sie sich für jeden Monat der verspäteten Anschlußvermitung, die dem Vermieter durch das unmöglich machen von Besichtgiiungen entsteht, regresspflichtig. Das kann ein teueres Vergnügen für Sie werden, wenn der später nachweist, dass er erst drei oder vier Monat nach Ihrem Auszug einen neuen Mieter gefunden hat, weil Sie ihm sein Recht streitig gemacht haben. - Denken Sie nach, was Ihnen das Vertrtauen in den Vermieter in solchem Falle Wert ist!

Hallo Kathrin,
Du musst auf keinen Fall Deinem Vermieter den Schlüssel aushändigen und Du brauchst Ihn auch nicht alleine in die Wohnung lassen.
Wie Du schon sagst, muss er einen Termin mit Dir vereinbaren so das es für beide Seiten passt.
LG

Hallo,

zunächst vorab: Ich bin kein Anwalt und kann somit keinerlei Haftung für die nachfolgenden Infos und Angaben übernehmen…

Doch nun zum Thema:

Natürlich bist du nicht verpflichtet, deinem Vermieter den Wohnungsschlüssel auszuhändigen, weil er eine Besichtigung vornehmen will.
Er muss dir mehrere Terminvorschläge machen und man sollte sich dann auf einen Termin einigen, an dem du auch vor Ort sein kannst.
Üblicherweise sollen Wohnungsbesichtigungen nur wochentags erfolgen, aber sofern das in deinem Fall nicht möglich ist und es dich nicht stört, kannst du ja „gnädigerweise“ deinem Vermieter entgegenkommen und den Termin am Wochenende vereinbaren.
Auf jeden Fall würde ich aber vom Vermieter informiert werden wollen, warum er die Besichtigung vornehmen will, da es nur wenige Begründungen gibt, weshalb er (nach Voranmeldung) die Wohnung besichtigen darf. Nicht das er das nur aus reiner Schikane macht…

Und hier noch ein recht interessanter Artikel zum Nachlesen: http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,530,-begehung…

MfG schoerschi

Hallo,

nein, Sie sind nicht gezwungen den Vermieter in die Wohnung zu lassen, wenn Sie nicht anwesend sind. Der Vermieter muss mind. 48 Stunden bevor er eine Besichtigung vornehmen will Ihnen schriftlich Bescheid geben. Ist der Termin Ihnen ungelegen, dann können Sie diesen ablehnen und dem Vermieter im Gegenzug einen Termin nennen, das kann telefonisch erfolgen.

MfG P. Kunze

hallo…
entschuldigung bezügl. der ungenauen Fragestellung… (muss noch üben war meine erste „Frage“) ja es ging um ne Wohnungsbesichtigung bezüglich Nachmieter und bezügl. wann. Danke für die Antwort.

kein Problem, wir alle üben mit Fragen, da wir sie ja sonst nicht hätten :wink:

NEIN - müssen Sie nicht. Der Vermieter muss mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

Hallo Kathrin
Also der Vermieter kann NICHT verlangen alleine in die Wohnung gelassen zu werden. Sicher eine Wohnungsbesichtigung kann man nicht verwehren allerdings zu einem Termin der BEIDEN möglich ist.
Also auf keinen Fall den Schlüssel raus geben.
Greetz
Petra