meine Betriebskosten sollen sich aufgrund einer Vereinbarung mit Kabel Deutschland, die von der Hausverwaltung aus geht, um 9 € erhöhen.
Ich will und brauche diesen Fernsehversorgung nicht.
Kann der Vermieter mich zwingen, diese zu bezahlen?
Hallo,
bei Kabelanschluss ist es in der Regel so, dass dies ein recht teures Unterfangen ist. Da der Anschluss in der Regel für alle Parteien verbindlich ist, kann man sich m. E. nicht dagegen wehren. Eine rechtlich fundierte Aussage unter Hinzuziehung des konkreten Mietvertrages kann der Deutsche Mieterbund bieten.
Ich kann da leider nicht weiterhelfen.
Mir ist jedoch ein Fall bekannt, in dem die Gemeinschaftsantenne durch Kabel ersetzt wurde; dagegen konnte nicht vorgegangen werden.
Hallo,da musst Du in den Mietvertrag nachschauen,wenn
die Kabelkosten dort aufgeführt sind und Du den Vertrag
unterschrieben hast,muss Du die Kosten tragen.
Um aber ganz sicher zu sein solltest Du bei der NRW-Verbraucherzentrale nachfragen.Mit freundlichen Grüßen
karlhans35.
Das kommt darauf an, was in deinem Mietvertrag steht. In den meisten Mietverträgen wird bei den Betriebskosten auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen. Dann sind die Kabelkosten mit umfasst. Ob du die nutzt, spielt keine Rolle. Du könntest. Das ist wie beim Aufzug. Man muss die Aufzugskosten mittragen, auch wenn man immer zu Fuss die Treppe hoch und runter geht.
Da du von Erhöhung sprichst, scheinst Du bereits eine Kabelgebühr zu zahlen.
Lies in deinen Mietvertrag unter Betriebskosten nach. In Mietverträgen kann eine Klausel enthalten sein, die es vorsieht, dass nach Beschluß durch die Eigentümergemeinschaft/Verwaltung eine Erhöhung statthaft ist. Dann müsstest die Erhöhung mittragen. Ggf mit deinem Vermieter in Ruhe sprechen, oftmals hilft dass am Besten.
Das wird wohl ein Gemeinschaftstarif sein, da gibt es keine Extrawürste. Es gibt oft im Leben Dinge für die wir bezahlen müssen, obwohl wir sie eigentlich nicht brauchen
selbstverständlich kann niemand Sie zwingen, am Kabel TV teilzunehmen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Verwaltung / Ihren Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, daß Sie kein Kabel TV mehr möchten.
Es kommt dann ein Techniker und verplompt Ihre TV-Buchse. Dann gibt es kein Kabel-Anschluß mehr und demzufolge auch keine Kabelkosten in der Betriebskostenabrechnung.