Mietrecht Betriebskosten

meine Betriebskosten sollen sich aufgrund einer Vereinbarung mit Kabel Deutschland, die von der Hausverwaltung aus geht, um 9 € erhöhen.
Ich will und brauche diesen Fernsehversorgung nicht.

Kann der Vermieter mich zwingen, diese zu bezahlen?

Danke im voraus für alle konstruktiven Antworten.

Hallo,
bei Kabelanschluss ist es in der Regel so, dass dies ein recht teures Unterfangen ist. Da der Anschluss in der Regel für alle Parteien verbindlich ist, kann man sich m. E. nicht dagegen wehren. Eine rechtlich fundierte Aussage unter Hinzuziehung des konkreten Mietvertrages kann der Deutsche Mieterbund bieten.

MfG
Knarf

Hallo,

ich gehe davon aus wenn die Mehrheit das entschieden hat bzw. die Eigentümervertretung dann dürfte das zulässig sein.
Sicher weiß ich es aber nicht!!

Gruß

Sorry, kann leider nicht konstruktiv antworten, da ich Laie bin. Ich würde eine Anfrage beim Mieterschutzbund vorschlagen.
Viel Erfolg!

Hallo, guten Tag
Nein Sie brauchen nichts zu bezahlen. der Vermieter kann Sie nicht zwingen.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Ich kann da leider nicht weiterhelfen.
Mir ist jedoch ein Fall bekannt, in dem die Gemeinschaftsantenne durch Kabel ersetzt wurde; dagegen konnte nicht vorgegangen werden.

MfG

Hallo,
danke das ist eine beruhigende Antwort, könnten sie mir auch sagen auf welches Gesetz oder welches Argument ich mich da berufen kann?
Grüße

Hallo, guten Tag
Nein Sie brauchen nichts zu bezahlen. der Vermieter kann Sie
nicht zwingen.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Es tut mir leid, aber ich bin da überfragt.

Hallo,da musst Du in den Mietvertrag nachschauen,wenn
die Kabelkosten dort aufgeführt sind und Du den Vertrag
unterschrieben hast,muss Du die Kosten tragen.
Um aber ganz sicher zu sein solltest Du bei der NRW-Verbraucherzentrale nachfragen.Mit freundlichen Grüßen
karlhans35.

Das kommt darauf an, was in deinem Mietvertrag steht. In den meisten Mietverträgen wird bei den Betriebskosten auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen. Dann sind die Kabelkosten mit umfasst. Ob du die nutzt, spielt keine Rolle. Du könntest. Das ist wie beim Aufzug. Man muss die Aufzugskosten mittragen, auch wenn man immer zu Fuss die Treppe hoch und runter geht.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Ciao Reinhild,

Da du von Erhöhung sprichst, scheinst Du bereits eine Kabelgebühr zu zahlen.

Lies in deinen Mietvertrag unter Betriebskosten nach. In Mietverträgen kann eine Klausel enthalten sein, die es vorsieht, dass nach Beschluß durch die Eigentümergemeinschaft/Verwaltung eine Erhöhung statthaft ist. Dann müsstest die Erhöhung mittragen. Ggf mit deinem Vermieter in Ruhe sprechen, oftmals hilft dass am Besten.

Viel Erfolg!
g, mar

Das wird wohl ein Gemeinschaftstarif sein, da gibt es keine Extrawürste. Es gibt oft im Leben Dinge für die wir bezahlen müssen, obwohl wir sie eigentlich nicht brauchen :wink:

Hallo,

selbstverständlich kann niemand Sie zwingen, am Kabel TV teilzunehmen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Verwaltung / Ihren Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, daß Sie kein Kabel TV mehr möchten.

Es kommt dann ein Techniker und verplompt Ihre TV-Buchse. Dann gibt es kein Kabel-Anschluß mehr und demzufolge auch keine Kabelkosten in der Betriebskostenabrechnung.

*winke - philine

nur, sofern in Ihrem MV die Versorgung mit/ Bereitstellung von Kabelfernsehen vereinbart ist…

Mfg