Hallo,
mich würde mal interessieren, in welchen Gefahrenbereich (soll heißen, wer muss dafür hinsichtlich der Kosten aufkommen - Mieter oder Vermieter) fällt es eigentlich, wenn an einer (Zentral-)Heizung ein Defekt auftritt, der zu einem Mehrverbrauch an Brennstoff führt? Das könnte z. B. sein, dass ein Außentemperaturfühler oder die Steuerung der Heizung defekt ist, so dass die Heizung dadurch mehr verbraucht als bei ordnungsgemäßer Funktion.
Jetzt könnte der Eigentümer = Vermieter sagen, kann ich doch nichts dafür, dass das Teil kaputt gegangen ist. Und Vermieter wird auch nicht jeden Tag prüfen, ob alles an der Heizung in Ordnung ist. Ob er dazu fachlich überhaupt in der Lage ist, lassen wir mal dahingestellt. Und wenn jemanden keine Schuld trifft, so muss er meines Wissen auch nicht haften. Auf alle Fälle kann es passieren, dass so ein Defekt erst nach einer mehr oder weniger langen Zeit bemerkt wird. Der Mieter wiederum sagt auch, kann ich doch nichts dafür, dass das Teil kaputt gegangen ist. Damit hat er auch Recht. Daneben gehört ihm die Heizung natürlich auch nicht, sondern dem Eigentümer.
Wie würden Sie so einen Fall beurteilen? Gibt es hierzu passende Rechtsprechung? Und wenn ja, wie soll man feststellen, wann das Teil der Heizung kaputt gegangen ist. Da bliebe allenfalls eine Schätzung, die wiederum mehr oder weniger richtig sein kann.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Robert