Mietrecht betriebskosten

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Frage betrifft den Mietvertrag, in Verbindung mit einer Betriebskostenabrechnung.

Im Mietvertrag ist Netto - Kaltmiete angekreuzt!!
Darunter befinden sich 2 Punkte zum ankreuzen für die Betriebskosten.

  1. Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gemäß Abs. 3*
  2. Betriebskostenpauschale für Betriebskosten gemäß Abs. 3

*) Bei öffentlich gefördertem Wohnraum (Sozialwohnungen) gemäß beigefügter Einzelaufstellung

Nun ist ein Betrag beim 1. Pkt. angegeben, aber keiner auch angekreuzt und es handelt sich um keine Sozialwohnung.

Nun ist eine Betriebskostenabrechnung gekommen,die noch nichtmal hinten und vorne hinhaut, und in der ich auch noch etwas nachzahlen soll.

Was aber gilt denn nun laut Mietvertrag???

Lg Knautschy

Ich gehe davon aus, dass mit „Abs. 3“ die entsprechende Anlage zur Berechnungsverordnung gemeint ist.
Nichts desto Trotz muss eine Nebenkostenabrechnung im Grunde nachvollziehbar gestaltet sein und sowohl die Gesamtkosten als auch die auf die Mietfläche entfallenden Kosten nach einem wirtschaftlich sinnvollen Umlageschlüssel (der ebenfalls zu benennen ist) enthalten muss. Erforderlichenfalls kann Belegeinsicht gefordert werden (Kosten dafür gehen jedoch zu Lasten des Mieters).
Im Zweifelsfalle kannst Du die Abrechnung binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang schriftlich zurückweisen mit der Begründung, dass diese wirtschaftlich nicht nachvollziehbar ist.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Fragestellung hat sich dann doch aus privaten Gründen erledigt.