Mietrecht: Bohrlöcher im Bad

Hallo,

nachdem ich gerade umgezogen bin, habe ich nun ein Problem mit meiner Ex-Vermieterin: Als wir eingezogen sind, haben wir im vollgekachelten Bad einen Badezimmerschrank und eine Duschwand angebracht. Diverse Vormieter hatten hier schon „ihre Spuren“ hinterlassen. Vor einem Jahr nun hat unsere Vermieterin das Bad renovieren lassen, wobei es neu gefliest wurde. Natürlich haben wir danach wieder den Schrank und die Duschwand angebracht, denn zum einen braucht man ja wohl eine Möglichkeit, die persönlichen Utensilien abzulegen, zum anderen wollten wir beim Duschen nicht für die nächste Sintflut sorgen. Dabei haben wir leider keine Erlaubnis eingeholt.

Nachdem wir nun ausgezogen sind, verlangt unsere Vermieterin die Bezahlung eines Fliesenlegers, der die angebohrten Fliesen (es war leider nicht möglich, nur die Fugen anzubohren) ausgewechselt hat. Hierüber liegt eine Rechnung vor. Natürlich sind wir der Meinung, dass wir im Recht sind, wenn wir sagen, dass diese Rechnung nicht von uns getragen werden muß.

Im Internet habe ich nach ähnlichen Vorgängen gesucht und verschiedenes gefunden, wobei sich hier die Urteile mal zugunsten des Vermieters und mal zugunsten des Mieters auswirken.

Nun zur Frage: Gibt es eine eindeutige Rechtsprechung hierzu? Können wir, ohne einen Anwalt zu bemühen, schnell und einfach beweisen, dass wir im Recht waren? Oder liegen wir falsch?

Ich danke schon mal vorab für jede Antwort.

Eva

Hallo,

zunächst: Mein Kenntnisstand ist, daß sich der Mieter bemühen muß, die Löcher in die Fugen zu setzen. Das mag bei der einen Hälfte der Löcher gehen, bei der anderen paßt es meist nicht. Wenn die Lochbelästigung nicht übermäßig groß ist, hat der Vermieter damit zu leben.

Soweit mein Stand. Ich habe zu dem Thema eben zwei Urteilssammlungen gefunden, die ich Dir nicht vorenthalten möchte:
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/P…
http://home.t-online.de/home/0307053989/Mietrecht.htm

Gruß
Christian

Hallo!

Nachdem wir nun ausgezogen sind, verlangt unsere Vermieterin
die Bezahlung eines Fliesenlegers, der die angebohrten Fliesen
(es war leider nicht möglich, nur die Fugen anzubohren)
ausgewechselt hat. Hierüber liegt eine Rechnung vor. Natürlich
sind wir der Meinung, dass wir im Recht sind, wenn wir sagen,
dass diese Rechnung nicht von uns getragen werden muß.

Wie kommst du den darauf?
Ihr habt die Löcher in die Fugen zu Bohren.
Das klappt normalerweise Wunderbar, heutzutage sind die Schränke genormt!

Löcher in Fliessen lassen sich nicht beseitigen, ohne diese Auszutauschen.

Und wie du schreibst „Vormieter haben bereits Ihre spuren hinterlassen“ kannst du es wohl auch nicht ab, wenn du noch die sauerei der Vormieter siehst!

Der Vermieter hat das Bad neurenoviert, ihr habt die Fliesen kaputtgemacht und das ist IMHO kein normaler Verschleiss.

MfG

Hallo!
Das kann ich so nicht bestätigen.
Sämtliche Wohnungen, wo ich mitübernommen habe, waren die löcher alle in den Fugen… irgendwie wird das wohl gehn…nehm ich mal an.
Oder alle unsere Mieter waren Zauberkünstler :smile:

Ich bin nicht dazu gekommen, jetzt die Links zu lesen, aber meines erachtens hat das Löcherbohren in Fliessen nichts mit normalem Verschleiss zu tun und ist eine Beschädigung des Vermietereigentums,welcher zu beseitigen ist.

Viele Grüsse,
Sven.

Hallo,

Wie kommst du den darauf?
Ihr habt die Löcher in die Fugen zu Bohren.
Das klappt normalerweise Wunderbar, heutzutage sind die
Schränke genormt!

dann erklär das mal den beiden Schränken (oder meinetwegen auch den Fliesen), die ich in den letzten Jahren gekauft habe.

Der Vermieter hat das Bad neurenoviert, ihr habt die Fliesen
kaputtgemacht und das ist IMHO kein normaler Verschleiss.

Vielleicht möchtest Du doch mal die Urteile lesen, die ich verlinkt habe…?

Gruß
Christian

Hallo,

Der Vermieter hat das Bad neurenoviert, ihr habt die Fliesen
kaputtgemacht und das ist IMHO kein normaler Verschleiss.

Vielleicht möchtest Du doch mal die Urteile lesen, die ich
verlinkt habe…?

Ich bin erst jetzt dazu gekommen deine Links zu lesen, dass die Gerichte anderer Meinung sind als ich, bezüglich Mietangelegenheiten sollte mich ja eigentlich garnicht mehr Verwundern…

Viele Grüsse,
Sven.

Hallo,

wenn es keine andere Möglichkeit gegeben hat und nicht in den Fugen gebohrt werden konnte, ist es erlaubt, in die Fliesen zu bohren. Das Anbringen von Schränken und dergl. gehört zum üblichen Wohnen. Es ist kein Ersatz zu leisten. (BHG WM 93, 109; LG Münster WM 99, 720). Es gehört jedoch, sofern Du zum Auszugsende Schönheitsreparaturen leisten musst, dazu, dass bei Auszug die Dübellöcher verschlossen werden müssen. Den verlangten Schadenersatz zurückweisen.

Noch ein Hinweis hierzu. Selbst wenn Du verpflichtet wärst, den Mangel zu beseitigen, muss Dich zuvor die Vermieterin auffordern, bis zum ( Fristsetzung) den Mangel zu beseitigen und in dem Schreiben muss auch erklärt sein, wenn Du den Mangel nicht innerhalb der Frist beheben wirst, wird sie Deine Leistung verweigern und auf Deine Kosten die Arbeiten in Auftrag geben. Erfolgt diese Aufforderung und Erklärung nicht und plötzlich kommt eine Rechnung, hat die Vermieterin grundsätzlich keinen Anspruch.

Gruss Günter

nachdem ich gerade umgezogen bin, habe ich nun ein Problem mit
meiner Ex-Vermieterin: Als wir eingezogen sind, haben wir im
vollgekachelten Bad einen Badezimmerschrank und eine Duschwand
angebracht. Diverse Vormieter hatten hier schon „ihre Spuren“
hinterlassen. Vor einem Jahr nun hat unsere Vermieterin das
Bad renovieren lassen, wobei es neu gefliest wurde. Natürlich
haben wir danach wieder den Schrank und die Duschwand
angebracht, denn zum einen braucht man ja wohl eine
Möglichkeit, die persönlichen Utensilien abzulegen, zum
anderen wollten wir beim Duschen nicht für die nächste
Sintflut sorgen. Dabei haben wir leider keine Erlaubnis
eingeholt.

Nachdem wir nun ausgezogen sind, verlangt unsere Vermieterin
die Bezahlung eines Fliesenlegers, der die angebohrten Fliesen
(es war leider nicht möglich, nur die Fugen anzubohren)
ausgewechselt hat. Hierüber liegt eine Rechnung vor. Natürlich
sind wir der Meinung, dass wir im Recht sind, wenn wir sagen,
dass diese Rechnung nicht von uns getragen werden muß.

Im Internet habe ich nach ähnlichen Vorgängen gesucht und
verschiedenes gefunden, wobei sich hier die Urteile mal
zugunsten des Vermieters und mal zugunsten des Mieters
auswirken.

Nun zur Frage: Gibt es eine eindeutige Rechtsprechung hierzu?
Können wir, ohne einen Anwalt zu bemühen, schnell und einfach
beweisen, dass wir im Recht waren? Oder liegen wir falsch?

Ich danke schon mal vorab für jede Antwort.

Eva