Hallo,
Ich habe ein Problem mit meinem Mitbewohner und brauche Euren Rat:
Mein Mitbewohner (Untermieter) hat mir letztens die Miete gekürzt, da bei ihm im Zimmer das Kabelfernsehn nicht funktioniert. Zwar steht in der Betriebskostenbeschreibung, u.a. dass Kabelfernsehn gegeben ist, diese bezahlt er aber ja nur anteilig (wir teilen ja). Im Vertrag selbst ist vom Fernsehn keine Rede. Er will nun, dass wir entweder die Wand einreißen, um für ihn ein Kabel zu verlegen, oder er bezahlt weiterhin 10% weniger.
Meine Vermieterin hat ihm nun schon angeboten den DVBT Receiver + Zimmerantenne für ihn zu bezahlen (es gibt hier super Empfang), doch das lehnt er ab, weil er unbedingt Kabel will.
Darf er nun einfach die Miete kürzen, weil ich ihm kein Kabelfernsehn bieten kann?
Gruß,
Lara
Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG
Hallo, trotzdem danke für Deine schnelle Rückmeldung. Weißt Du vielleicht, ob man eine Kündigung per Einschreiben versenden muss, oder reicht ein Einwurf-Einschreiben?
Braucht man eine konkrete Begründung, auch bei einem Untermietsverhältnis, dass nur zwei Monate bestand?
Gruß,
Lara.
Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG
Hallo Lara,
das mit dem Einschreiben sollte immer mit Übergabe sein,damit man einen Nachweiß hat.Denn sonst könnte man sagen, das man nichts bekommen hat.So war es der Postbote selber,der den Brief übergeben hat.
Das andere weiß ich nicht so genau.Ich denke aber schon, das man das begründen muß.
Liebe Grüße Sonja
Hallo, also dass Problem ist, dass der nun 3 Wochen nicht da ist und ich ja eigentlich zum 1. Kündigen möchte und nicht noch einen Monat verschwenden möchte.
Gruß,
Lara.
Hallo,ich habe so einen ähnlichen Fall auch schon erlebt.Mein Ex Freund hat einen Anwalt eingeschaltet,der gesagt hatte er müsse die fristlose Kündigung mit einem Zeugen in den Briefkasten werfen.Oder eben per Einschreiben mit Übergabe schicken.Nur dann ist es rechtskräfig.
LG