Hallo,
Ich habe ein Problem mit meinem Mitbewohner und brauche Euren Rat:
Mein Mitbewohner (Untermieter) hat mir letztens die Miete gekürzt, da bei ihm im Zimmer das Kabelfernsehn nicht funktioniert. Zwar steht in der Betriebskostenbeschreibung, u.a. dass Kabelfernsehn gegeben ist, diese bezahlt er aber ja nur anteilig (wir teilen ja). Im Vertrag selbst ist vom Fernsehn keine Rede. Er will nun, dass wir entweder die Wand einreißen, um für ihn ein Kabel zu verlegen, oder er bezahlt weiterhin 10% weniger.
Meine Vermieterin hat ihm nun schon angeboten den DVBT Receiver + Zimmerantenne für ihn zu bezahlen (es gibt hier super Empfang), doch das lehnt er ab, weil er unbedingt Kabel will.
Darf er nun einfach die Miete kürzen, weil ich ihm kein Kabelfernsehn bieten kann?
Gruß,
Lara
Hallo !
Wahrscheinlich ja.
Es wird nicht ganz klar,ob nun beim Einzug ein Kabel-TV-Empfang möglich war und nun wegen einer Störung nicht mehr.
Es muss doch nicht alles im Mietvertrag stehen,schließlich steht bei den Steckdosen auch nicht drin „mit Steckdosen“. Allein die Tatsache es hat welche,ist doch Anhalt genug,sie sind auch funktionsbereit und mitgemietet.
Und so wirds mit Kabel-TV sein.
Gibts eine Dose oder lose Stichleitung im Zimmer,dann sollte es auch funktionieren und wäre ein Mietmangel wenn nicht.
MfG
duck313
Hallo Duck,
also es gab eine Buchse dafür, die funktioniert aber nicht. Vermutlich ist das Kabel nicht richtig verlegt worden. Die Vermieterin hat aber nie explizit gesagt, dass es in diesem Raum auch wirklich Kabel gibt. Sie selbst hat die Wohnung geerbt, wusste deshalb nicht, ob wirklich überall wo ein Anschluss ist auch Empfandg ist und ich kann auch verstehen, dass sie jetzt nicht die Wände nochmal aufmachen will, um neue Kabel zu verlegen.
Sie hat ihm ja ein Substitut angeboten, was er aber nicht annehmen will. Ich möchte es mir um ehrlich zu sein nicht mit der Vermieterin verscherzen, da die Wohnung super ist und sie auch echt eine Nette, aber ich kann die Kürzung der Miete halt auch nicht tragen.
Gruß,
Lara.
Hi, dem Untermieter kündigen spätestens am 15. des Monats zum Monatsende, neuen Untermieter suchen und in der Suche angeben dass nur DVBT Empfang im Zimmer ist.
MfG ramses90
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Hallo !
Es muss doch möglich sein,die Sache vom Fachmann prüfen zu lassen.
Ersatzweise kann man doch sicherlich von Deinem Antennenanschluss aus ein Kabel auf Putz(Fußleistenhöhe) ins Untermieterzimmer legen lassen,wenn Altanschluss nicht wieder in Betrieb zu nehmen wäre.
Das kann nicht die Welt kosten, 100-200 € max.
MfG
duck313
Hallo,
es ist nicht ersichtlich, ob der Untermieter schon länger dort wohnt oder erst „neu“ reingezogen ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Kabelanschluß, es sei denn, es wurde explizit ein Kabelanschluß zugesichert. Es besteht Anspruch auf Fernsehempfang; dieser kann auch, wie von der Hausbesitzerin vorgeschlagen, erfolgen; wenn dies dem Untermieter nicht gefällt, ist dies seine Sache.
lG
Guten Tag,
Danke für das Feedback!! Also er wohnt noch nicht mal 2 Monate in der Wohnung und Fernsehen ist in seinem Vertrag nirgendwo explizit erwähnt, nur unter der allgemeinen Betriebskostenaufstellung wird halt auch Kabelfernsehen erwähnt. Er hat die Miete nun um 50€ gekürzt, was meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zum Mangel steht, besonders da die Vermieterin ihm ja ein Substitut angeboten hat,dass er ja dann auch nicht wollte.
Weiterhin hat er den Mangel auch nicht einmal schriftlich eingereicht. Den Fernsehtechniker hat er wieder nach Haus geschickt, nachdem der nur feststellte dass das Kabel nicht ginge. Ich denke aber, dass es nur irgendwo
Abgeklemmt ist, was ja von dem Techniker hätte untersucht werden können, hätte mein Mitbewohner ihn nicht einfach so wieder weggeschickt.
Darf ich den vollen Mietbetrag von ihm fordern? Er meint, er hätte einen Anwalt gefragt, der ihm gesagt hätte er solle die Miete einbehalten.
Möchte hier nur auf Nummer Sicher gehen. Gruß,
Lara