Mietrecht defekter Durchlauferhitzer Klausel MV

Hallo, ich habe eine Frage,

In unserer Mietwohnung ist der durchlauf Erhitzer kaputt gegangen. Der Vermieter Beruf sich auf eine Zusatzvereinbarung zum mietvertrag und verweigert dieses zu ersetzen.

In der Zusatzvereinbarung ist unter dem Punk Einbauküche mit e-Herd Kühlschrank, Geschirrspüler und mikrowelle folgendes:

Sollte ein Gerät kaputt gehen, verpflichtet sich der Mieter das Gerät zu ersetzen, oder eine reparatur vornehmen zu lassen.

Ist dieses rechtens ???

Ist nicht der Vermieter für dieses Gerät zuständig, da es ja zur Grundversorgung der Küche gehört und bei mietende in seinen Besitz über gehen???

Über Antworten, am besten mit Rechtsgrundlage, wäre ich sehr dankbar!

Gruß Dennis

Nein,

die Instandhaltung / Setzung ist bis auf einigen Ausnahmen nicht auf den Mieter umlegbar. Umlegbar auf den Mieter sind die sogenannten Schöhnheitsreperaturen und die sogenannte Kleinreperaturklausels. Beides muss aber wirksamm vereinbart werden.

cu