Hallo,
folgender hypothetischer Fall.
zur Sachlage: Der Vermieter ist Besitzer eines 2 Familienhauses, untere Wohnung Vermieter, obere Wohnung Mieter.
Laut Mietvertrag wurde der Ausbau des Dachbodens auf Kosten des Mieters vereinbart, jährliche Abnutzung 10%, Rest auszahlbar vom Vermieter bei Auszug.
Die Miete ist gekoppelt an der Größe der Wohnung ohne den Dachboden.
Mieterhöhung frühestens nach 5 Jahren.
Gartenmitbenutzung, bei Teilung der Arbeit und Kosten (Dünger etc.)
Der Garten ist für den Mieter auf 2 Wegen erreichbar - erstens durch den Keller - zweitens durch seine Einfahrt zur Garage durch ein Gartentor.
Nun ist es aus diversen Gründen zum Streit gekommen.
So nun zu meinen Fragen:
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Ab wann kann/darf der Vermieter die bisher noch nicht berechnete neue Wohnfläche im Dachgeschoss mitberechnen? Wie ist das dann formell zu verfassen?
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Der große Balkon wurde aus Unwissenheit bei der Berechnung der Wohnungsgröße nicht mitberechnet. Kann der Vermieter das nachträglich ändern, wenn ja wie formell?
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Die Gartenarbeit bleibt zu 80% auf dem Vermieter hängen, trotz mehrfacher mündlicher Anmahnung. Ausserdem scheissen die beiden Hunde von den Mietern den Rasen voll. Der Vermieter hat auch selbst einen Hund, entfernen aber hauptsächlich, bei eingermassen guter Witterung die Geschäfte, die Mieter gar nicht.
Kann aufgrund dieser Tatsache die Gartennutzung entzogen werden , ohne das der Vermieter eine Mietminderung in Kauf nehmen muss? Wenn ja, wie? -
Mündlich wurde vereinbart das die Mieter einen kleinen Teich anlegen dürfen, eine kleine Fläche wurde plattiert und zu einer „Grillecke“ gemacht, und ein kleiner Kaninchenstall aufgestellt. Leider kümmert man sich nicht vernünftig, das Teichwasser stinkt im Sommer, genauso wie die Kaninchen da sie nicht ausreichend gesäubert werden.
Kann der Vermieter den Rüchbau verlangen, auch wenn er die Gartennutzung nicht verbietet? -
Die Mieter betreten den Garten mit ihren Hunden durch die Kellertür. Besonders die Tochter nimmt dabei oft einige Freunde mit durch den Keller, was dem Vermieter unangenehm ist, da dort auch private Dinge v lagern und ausserdem das Zimmer der Tochter des Vermieters dort unten ist.
Kann der Vermieter verlangen das das Gartentor benutzt wird (dafür müsste man vorne raus, durch deren Einfahrt, durchs Gartentor), oder kann es nur Fremden verboten werden, oder gar nicht? -
Der Vermieter hat einen Labrador, ein sehr liebes Tier, auch zu den Mietern. Natürlich nutzt der Hund auch den Garten, aber etwas problematisch wird es wenn Fremde den Garten betreten und der Vermieter gerade nicht draussen ist. Der Mieter wurde darauf hingewiesen, keine fremden Kinder unbeaufsichtigt in den Garten zu lassen, da man auch bei dem liebsten hund nie weiss (sein Revier).
Wie sieht es rechtlich aus wenn der Mieter sich nicht daran hält und etwas passiert? Muss der Vermieter seinen hund einsperren? Darf der Vermieter bestimmen das keine Fremden den Garten betreten dürfen? Wenn ja wie formell? -
die Tiere der Mieter verschmutzen den Hausflur recht stark. Kann der Vermieter verlangen das die Mieter den Hausflur bis zum Keller mitwischen muss? Wenn ja wie oft (abwechselnd ist klar). Muss der Vermieter im Gegenzug auch die Treppe zu der Wohnung der Mieter machen? Wie formell (Hausordnung)?
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Der Vermieter betreibt eine Katzenhobbyzucht, die Mieter wussten dies lange vor dem Einzug. Nun kommt es hin und wieder vor, das der Hausflur ein wenig riecht. Kann der Mieter aufgrund dessen die Miete kürzen, wobei allerdings auch feststeht das dieser auch 4 Katzen und 2 Hunde hat, und diese auch nicht immer da machen wo sie sollten?
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Zur Berechnung der Kosten des Ausbaus des Dachbodens wurden dem Vermieter die Rechnungen in Kopie übergeben. Allerdings fehlen die Belege aus Ebaykäufen komplett, es wurde einfach handschriftlich festgelegt z.B. Wendeltreppe 1200 € + 70 € Sprit Abholung.
Muss der Vermieter das anerkennen?
Vielen dank für eure geschätzten Antworten