Bin bei Privatleuten zur Miete eingezogen,die Vermieter sind über 80.Jahre alt und an Krebs erkrankt.Im Sterbefall,haben Sohn und Tochter (beide verheiratet,mit eigenem Haus)erwägt das Elternhaus zu verkaufen.Ich wollte mir die Mietwohnung als Eigentuhmswohnung erwerben.Wenn das Haus verkauft würde-müsste ich als Besitzer der Eigrntumswohnung dann totzdem verkaufen und ausziehen?
Nein, das Haus wird dann mit Mieter verkauft.
Der neue Eigentümer müsste dir fristgerecht kündigen.
So wie ich das verstehe, geht es darum, daß du die Wohnung erwerben willst, in der du bislang zur Miete wohnst.
Sollte die Wohnung verkauft werden, hast du als Mieter sowieso ein Vorkaufsrecht.
Wenn du die Wohnung erst einmal als Eigentum erworben hast, kann sie nicht nochmal an jemand anderen verkauft werden. Du mußt also nie wieder ausziehen, ganz egal, was mit den anderen Wohnungen im Haus geschieht. Das gesamte Haus (inklusive deiner Wohnung) kann dann nicht mehr „am Stück“ verkauft werden.
Allerdings könnten die Besitzer vorher entscheiden, daß sie nur das Haus im Ganzen verkaufen, also keine einzelne Wohnung veräußern, weder an dich noch an sonst jemanden. Dann bleibst du Mieter, und der Hauskäufer tritt nahtlos in den bestehenden Mietvertrag ein. Für dich ändert sich erstmal nichts. Wenn der neue Hausbesitzer dann wiederum die einzelnen Wohnungen verkauft (was sehr viele machen, gibt mehr Gewinn), dann hast du wieder das Vorkaufsrecht.
Der einzige Grund für einen Auszug wäre Eigenbedarf des neuen Besitzers - aber der muß auch erstmal begründet werden.