Mietrecht - ehemaliger Vermieter dreht am Rad

Hallo Ihr Lieben,

unser ehemaliger Vermieter dreht am Rad.

Hintergrund:
Schon gegen Ende des Mietverhältnisses haben wir dem Vermieter (z.T. grabietende) Mängel angezeigt. Hierrauf erfolgte keinerlei Reaktion, bis wir dann (mit entsprechender Vorankündigung) die Miete in den Wintermonaten gekürzt haben, weil sich die Wohnung einfach nicht beheizen ließ. Kalte Luft von draußen kam einfach durch jede Ritze am Dach (Dachgeschosswohnung), Fenster und sogar Steckdosen. Diesen Minderungen widersprach dann der Anwalt des Vermieters, jedoch erfolgt sonst keinerlei Reaktion (Begutachtung, Behebung o.ä.). Deshalb blieben wir bei der mtl. Minderung für die Wintermonate. Eine weitere Rückmeldung vom Vermieter erhielten wir - bis dato - nicht mehr.

Außerdem hatten wir einen Abwasserschaden im Keller, wodurch einige eingelagerten Gegenstände unbrauchbar wurden. Den Schaden haben wir sofort dem Vermieter gemeldet. Der Schaden an sich wurde von einer Sanitäterfirma behoben. Jedoch weigert sich der Vermieter die daraus entstandenen Schäden an unserem Hab und Gut zu regulieren. Er meint, es hätte nie einen Wasserschaden gegeben. Dies wäre nur unsere subjektive Wahrnehmung. Fotos vom Schaden hatten wir damals zum Glück gemacht.

Nun sind wir Ende Oktober 2020 ausgezogen; im Übergabeprotokoll wurde nichts beanstandet.

Nachdem wir mehrfach an die Auszahlung unserer Mietkaution und die Erstattung unserer Schäden erinnert haben, bekamen wir nun - rd. ein halbes Jahr später - ein Schreiben vom Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung. In dem Schreiben zieht er die Nebenkostennachzahlung und die Mietminderungen von der Kaution ab, sodass sich hieraus noch ein Nachzahlungsbetrag ergibt, den wir innerhalb von 5 Tagen überweisen sollen. Die Schäden aus dem Wasserschaden bestreitet er, obwohl wir ihm alles fotografisch und - sofern noch vorhanden - mit Rechnung zur Verfügung gestellt haben. Die Versicherungsdaten möchte er uns auch nicht zur Verfügung stellen, damit wir dies ggf. direkt mit der Versicherung klären könnten.

Was sollen wir nun am besten tun?

Danke schon mal im Voraus :smiling_face_with_three_hearts:

Am besten wendet ihr euch umgehend an einen Fachanwalt für Mietrecht.

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Vorab könnte man auch einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Wenn dem widersprochen wird, ist immer noch Zeit für einen Anwalt.

Kurti

Er lässt der Mietminderung mit anwaltlicher Hilfe widersprechen, kümmert sich dann aber nicht mehr? Interessant.

Lasst euch von den „5 Tagen Zahlungsfrist“ nicht beeindrucken. Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung sind erst 30 Tage nach Erhalt fällig. Die Forderungen aus Mietrückständen sind sowieso schon längst fällig. Ich hoffe, eure Mietminderung war angemessen - aber darüber entscheiden Richter. Es gibt jedenfalls keinen Grund, jetzt hektisch zu werden und sich unter Druck setzen zu lassen.

Macht den Termin beim Anwalt, weist ihn auf die extrem kurze Frist hin, die euch gestellt wurde - und lasst den Anwalt den Rest erledigen.

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Wir haben vorher natürlich recherchiert, wie hoch man mindern kann/sollte und haben versucht ein vernünftiges Maß zu finden. Also denke ich, dass wir angemessen gekürzt hatten.

Denken hilft da nicht immer viel, so wie man denkt, dass der Vermieter euren Schaden nach dem Rohrbuch zu ersetzen hat. Dies hat er aber nur, wenn er für die Verursachung des Schadens zu verantworten ist und das ist bei einen Rohrbruch so gut wie nie der Fall.

nur in den Wintermonaten und nur die (nettokalt)Miete ohne die Nebenkosten. Des zurückbehaltungsrecht auch genutzt?

Dass keine Selbstvorwegnahmen durchgeführt wurde und die Mängel selbst behoben wurden scheint ihr ja anhand des Textes nciht gemacht zu haben.

Damit kann man Erfolg haben, wenn der Vermieter nicht gerade zu den ganz harten Brocken gehört. Dazu muss man aber die Summe auch richtig ermitteln.

Und wenn der Vermieter Mist gebaut hätte, dann müsste man es ihm erst einmal nachweisen.

Ein Rohrbruch im klassischen Sinne war es nicht. Die Abwasserleitung war wohl, aufgrund von nicht durchgeführten Wartungsarbeiten über Jahrzehnte, so zugesetzt, dass es durch die Sanitärfirma „durchgeschossen“ werden musste. Das Abwasser konnte also nicht vernünftig abfließen, sodass der ganze „Siff“ im Keller (und überigens auch in der damals nicht vermieten EG Wohnung) überall rausgedrückt wurde, wo er sich einen Weg bahnen konnte.

Die Mietkürzung haben wir mit der Netto-Kaltmiete, ohne Nebenkosten berechnet. Ich weiß nicht genau, was in diesem Zusammenhang mit Zurückbrhaltungsrecht gemeint ist. Aber da wir die Mängel nicht selbstständig hätten beheben können (dafür waren sie zT einfach zuschwerwiegend und komplex), hätten wir auch keine Mängelbeseitigung durchführen bzw. die geschätzren Mängelbeseitigungskosten beziffern können. Deshalb haben wir die Mängel ja dem Vermieter, mit der Bitte um Behebung, mitgeteilt.

Zusatzfrage:
Mietersachen sind durch die Mieter-Hausratversicherung abgedeckt?
Oder durch die Gebaeudeversicherung, ueber den Vermieter?

Puh, daraus ein schuldhaftes Verhalten zu „stricken“ halte ich für gewagt. Aber in dem Gebiet kenne ich mich nicht aus. Gibt es eine Wartungspflicht für Abwasserleitungen?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid dient dazu, eigene Forderungen einzutreiben, hilft aber nicht, wenn man fremde Forderungen abweisen möchte.

Ernsthaft: das Ding hier heißt „wer-weiss-was.de“. Mit Antworten wie der Deinigen ist niemandem geholfen.

Unsere Hausrat werden wir nun auch Anfragen, da offenbar eine „Einigung“ mit dem Vermieter nicht absehbar ist. Er weigert sich einfach uns die Gebäudeversicherung mitzuteilen bzw. übermittelt dort den Schaden nicht.

Ihr habt doch als Mieter Anrecht auf Einsicht in die Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung. Die Gebäudeversicherung gehört doch dazu, oder? Dann fordert ihn auf, euch Einsicht zu gewähren. Aber wie schon vorher empfohlen, kann ich mich dem Rat anschließen, einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren.

Rückzahlung der Mietkaution ist eine „eigene Forderung“. Und ich habe gar kein Helfer-Syndrom. Wem Tipps nutzen, möge sie verwenden.

Kurti

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Richtig. Schaden am (eingelagerten) Hausrat ist was Anderes als Schaden am (leeren) Gebäude. Wenn den Vermieter ein Verschulden trifft, wäre das wohl ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung.

Bin kein Versicherungs-Guru, also diese Aussagen selber prüfen.

Kurti

Ja, schon klar. Aber es ist doch schon verrechnet worden und eine überschießende Forderung des Vermieters steht im Raum. Was soll denn da der Mahnbescheid bezwecken? Die andere Forderung bleibt trotz Mahnbescheid bestehen und der Vermieter hat einen zeitlichen Vorsprung. Natürlich wird auf den Mahnbescheid der Widerspruch folgen und dann hat man Zeit und Mühe verdaddelt, ohne auch nur einen Schritt weiter zu sein.

Wir haben heute ein Schreiben an den Vermieter versandt, in welchem wir darauf hinweisen, dass wir die gesetzte Frist nicht werden einhalten können, da diese einfach zu kurz bemessen ist. Des Weiteren haben wir gebeten, zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung, uns die entsprechenden Nachweise/Belege zukommen zu lassen… unter Fristsetzung. Jetzt ist abzuwarten, ob die Unterlagen überhaupt hier ankommen. Ansonsten werden wir zum Fachmann gehen und uns beraten lassen. Danke aber für die zahlreichen Tipps und Anregungen.

Alles richtig gemacht, sehr gut. Viel Erfolg!

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Hallo,
bitten darfst Du, aber der Vermieter muss keine Kopien erstellen (Geld) und versenden (nochmal Geld, was er von Euch vielleicht nicht wiederbekommt). Einsicht muss er gewaehren, hinfahren (mit vereinbartem Termin), Papiere anschauen, nicht mitnehmen, nicht zum Kopieren.

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