Mietrecht--> Ehemann darf nicht bei mir wohnen

Hallo zusammen,
ich (verheiratet) bin in eine neue Wohnung (2 Zi, ca.62qm) gezogen, ohne meinen Mann, da wir zu dem Zeitpunkt eine Ezhekrise hatten.
Nun lebe ich 3 Monate dort und wollte meinen Mann zu mir holen. Bei Nachfrage bei dem Vermieter sagten diese mir, sie müssen es sich erst überlegen und dann hieß es nein es ginge nicht, obwohl diese mir bei Vertragsabschluss auf mein Nachfragen sagten, dass es kein Problem wäre wenn mein Partner später mit hinzuzieht. (weil ich mir zu dem Zeipunkt selber noch nicht sicher war)(Dazu muss ich sagen, der Vermieter hat mich bei Vertragsunterzeichnung und auch nicht zuvor gefragt wie mein Familienstatus ist.
Bei meiner Vormieterin wäre es auch kein problem gewesen ihren Partner mit dort wohnen zu lassen, nur leider konnte dieser auf beruflichen gründen nicht mit einziehen, sodass sie umgezogen sind.
Mein Vermieter kam zu mir und sagte er hätte nichts dagegen wenn mein partner öfters bei mir wäre etc, aber ganz wohnen ginge nicht, angeblich aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen und aufgrund des dann vermehrten Verkehrs im Hausflur :smile:
Er hat meinen Partner auch bereits mit Sicherheit gesehen und wird wohl auch gesehen haben, das er nicht gerade Deutsch ausschaut.
Bei der Wohnungsbesichtigung damals hat der vermieter mir auch erzählt, dass er mal einen anderen Ausländer bei sich wohnen hatte und er nur probleme hatte mit ihm…er aber nichts gegen ausländer hätte… tzzz wers glaubt…

naja meine Frage nun… Darf ich meinen Ehemann bei mir wohnen lassen oder muss ich die Antwort der Vermieters einfach so hinnehmen und muss mir wieder einen neue Wohnung suchen???
Ich habe das gefühl das er nur etwas gegen ausländer hat, denn bei meiner Vormieterin wäre es wie schon erwaähnt auch kein problem gewesen und er haTTE ES MIR auch selber zugesagt vor dem Vertragsabschluss…

Vielen Dank…ich hoffe mir wird /kann hier geholfen werden :smile:

Ich zitiere hier mal von der Seite www.rechtsanwalt-thieler.de:
"Der BGH entschied mit Urteil vom 5.11.2003 (Az: VII ZR 371/02) folgenden Fall:
In einem Schreiben teilte die Mieterin ihrem Vermieter mit, dass sie möchte, dass ihr Lebensgefährte bei ihr einzieht. Der Vermieter forderte sie daraufhin auf, ihm das Geburtsdatum und die bisherige Anschrift des Freundes mitzuteilen. Dieser Aufforderung folgte die Mieterin nicht. Vielmehr lebt der Partner inzwischen bei ihr und sie hat Klage eingereicht, dass festgestellt wird, dass sie für den Einzug des Freundes nicht die Erlaubnis des Vermieters braucht.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Klage keinen Erfolg hat.

Gemäß §§ 540 Abs. 1, 553 BGB braucht die Mieterin die Zustimmung des Vermieters, wenn der Gebrauch der Mietsache einer dritten Person überlassen wird. Jede Person, die nicht Partei des Mietvertrages ist, ist Dritter im Sinne von § 540 BGB. Ausgenommen ist davon nur die Familie des Mieters, da diese unter dem besonderen Schutz von Art. 6 Grundgesetz stehen. Alle anderen Personen brauchen für einen Einzug beim Mieter die Erlaubnis des Vermieters.

Auch der Gesetzgeber ist in der Begründung des Regierungsentwurfes zu § 553 BGB ausdrücklich davon ausgegangen, dass der Mieter für „die Aufnahme eines Lebenspartners zum Zwecke der Bildung oder Fortführung eines auf Dauer angelegten Haushalts“ die Erlaubnis des Vermieters braucht (vgl. BT-Drucksache 14/4553 Seite 49).

Auch die inzwischen stärke rechtliche Stellung des Lebensgefährten rechtfertigt einen Einzug nicht. Selbst wenn ein Lebenspartner inzwischen nach dem Tod des Mieters in dessen Mietvertrag eintritt, ist eine Gleichstellung von Lebenspartner und Ehegatte bei § 540 BGB nicht möglich.

Wenn der Gesetzgeber eine solche Gleichstellung gewollt hätte, dann hätte er dies bei der Mietrechtreform ins Gesetz aufgenommen.

Außerdem ist neben dieser rechtlichen Ansicht auch noch zu beachten, dass trotz des Grundrechts der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG eine Erlaubnis nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Schutz des Mieters und sein Recht auf freie Gestaltung des persönlichen Lebensbereich sind durch die Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB hinreichend geschützt.

Danach besteht ein Recht des Mieters, dass der Vermieter einwilligt, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse am Einzug des Partners hat. Dieses Interesse legt der Mieter ausreichend dar, wenn er gegenüber dem Vermieter erklärt, dass er den Wunsch hat eine Lebensgemeinschaft zu gründen oder fortzusetzen. Verweigert der Vermieter dann trotzdem die Einwilligung, kann der Mieter gegen ihn auf Einwilligung klagen.

Die einzige Ausnahme, wonach der Vermieter Die Erlaubnis dann nur noch verweigern kann, ist, wenn der Wohnraum durch den Einzug übermäßig belegt wäre oder dem Vermieter der Einzug aus Gründen, die in der Person des Partners liegen, nicht zugemutet werden kann.

Da die Klage der Mieterin aber nur darauf gerichtet war, dass festgestellt wird, dass sie keine Genehmigung des Vermieters braucht, war diese abzuweisen. Ob der Vermieter die Erlaubnis erteilen muss, oder nicht, war nicht Gegenstand des Rechtsstreits. "

So wie ich das verstehe, dürfte er also tatsächlich den Einzug verbieten,wenn es sich „nur“ um deinen Lebenspartner handelt. Bei einem Ehepartner würde es wieder anders aussehen…denn der zählt ja dann zur Familie und steht unter dem Schutz des Artikels 6 Grundgesetz.

Hallo ,erstmal

das mit Ihrem Ehemann,kann man nicht so beurteilen.
Es kommt darauf an was im Mietvertrag drin steht.Ich weiß ja nicht wo Ihr Mann in den 3 Monaten gelebt hat ,ob ihr euch getrenntlebend gemeldet habt bei den Behörden?.Zusammen ziehen können Sie mit Ihren Mann,aber
dies muß mit den Vermieter geklärt werden,da ja dann ständig zwei Personen leben und die Kosten steigen ja höher,als bei einer Person !Am besten wenn keine Einigung kommt neue Wohnung suchen !Wenn noch Fragen sind stellen.

MfG
Nelkeline

Hallo, ich glaube, ich wurde versehentlich ausgewählt, von rechtlichen Angelegenheiten habe ich wirklich keine Ahnung.
Viel Glück bei der Antwortsuche und viele Grüße
Karl-Heinz

Rein rechtlich sollte es kein Problem sein , mit Ihrem Mann dort einzuziehen.Bei 62 qm ist die Wohnung auch noch nicht überbelegt.Allerdings beruhen Mietverhältnisse immer zu einem guten Stück auf Vertrauen …
Da sehe ich früher oder später , dann doch ein Problem , egal ob sie im Recht sind oder nicht .
Theorie ist das Eine(Recht )- Praxis (Realität) das Andere

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kann dir da leider nicht helfen gruss g
Hallo zusammen,
ich (verheiratet) bin in eine neue Wohnung (2 Zi, ca.62qm)
gezogen, ohne meinen Mann, da wir zu dem Zeitpunkt eine
Ezhekrise hatten.
Nun lebe ich 3 Monate dort und wollte meinen Mann zu mir
holen. Bei Nachfrage bei dem Vermieter sagten diese mir, sie
müssen es sich erst überlegen und dann hieß es nein es ginge
nicht, obwohl diese mir bei Vertragsabschluss auf mein
Nachfragen sagten, dass es kein Problem wäre wenn mein Partner
später mit hinzuzieht. (weil ich mir zu dem Zeipunkt selber
noch nicht sicher war)(Dazu muss ich sagen, der Vermieter hat
mich bei Vertragsunterzeichnung und auch nicht zuvor gefragt
wie mein Familienstatus ist.
Bei meiner Vormieterin wäre es auch kein problem gewesen ihren
Partner mit dort wohnen zu lassen, nur leider konnte dieser
auf beruflichen gründen nicht mit einziehen, sodass sie
umgezogen sind.
Mein Vermieter kam zu mir und sagte er hätte nichts dagegen
wenn mein partner öfters bei mir wäre etc, aber ganz wohnen
ginge nicht, angeblich aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen
und aufgrund des dann vermehrten Verkehrs im Hausflur :smile:
Er hat meinen Partner auch bereits mit Sicherheit gesehen und
wird wohl auch gesehen haben, das er nicht gerade Deutsch
ausschaut.
Bei der Wohnungsbesichtigung damals hat der vermieter mir auch
erzählt, dass er mal einen anderen Ausländer bei sich wohnen
hatte und er nur probleme hatte mit ihm…er aber nichts gegen
ausländer hätte… tzzz wers glaubt…

naja meine Frage nun… Darf ich meinen Ehemann bei mir wohnen
lassen oder muss ich die Antwort der Vermieters einfach so
hinnehmen und muss mir wieder einen neue Wohnung suchen???
Ich habe das gefühl das er nur etwas gegen ausländer hat, denn
bei meiner Vormieterin wäre es wie schon erwaähnt auch kein
problem gewesen und er haTTE ES MIR auch selber zugesagt vor
dem Vertragsabschluss…

Vielen Dank…ich hoffe mir wird /kann hier geholfen werden :smile:

Hallo zusammen,
ich (verheiratet) bin in eine neue Wohnung (2 Zi, ca.62qm)
gezogen, ohne meinen Mann, da wir zu dem Zeitpunkt eine
Ezhekrise hatten.
Nun lebe ich 3 Monate dort und wollte meinen Mann zu mir
holen. Bei Nachfrage bei dem Vermieter sagten diese mir, sie
müssen es sich erst überlegen und dann hieß es nein es ginge
nicht, obwohl diese mir bei Vertragsabschluss auf mein

hallo jewiny,

ich muss zugeben das ich es nicht ganz genau weis, aber nach meinen kenntnissen ist es so das eigentlich der vermieter entscheiden kann wer in seinem haus wohnt und zuzieht. aber da er dir vorher eine mdl. zusage gegeben hat, müsste er sich dranhalten. mein vorschlag: frag doch den vermieter mal ob es okay wäre wenn er zu dir zieht aber nicht mit im mietvertrag steht, so bist du dann für das wohnliche verantwortlich. also sprich hauswoche und recht und ordnung im haus.
ich wünsche dir viel glück dabei.

Ich bin zwar kein Experte für Mietrecht, aber Dein Ehemann darf definitiv mit in Deiner Wohnung wohnen. Das muss Dein Vermieter nur zur Kenntnis nehmen.
Gruß Erwin

Leider habe ich keine Ahnung von Mietrecht, tut mir leid!

Gute Zeit dir/euch

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