Hallo,wir bekamen jetzt die Kündigung wegen Eigenbedarf vom Vermieter.Doch wir denken das es vorgetäuscht ist da wir einen Mangel haben in Selbstvornahme beseitigen lassen wofür der VM kein Geld ausgeben wollte.Er sagt das sein Sohn einziehen will und ein Kinderzimmer einbauen lassen möchte.Auf dem Hof steht noch ein Einfamilienhaus mit Kinderzimmer sowie 1 große und 1 kleinere Wohnung mit Kinderzimmer sind auch noch vermietet.Es wäre doch einfach in das EFH zu ziehen.
Zumal der Sohn welcher ausgerechnet in unser Wohnung ziehen will schon in einem eigenen Haus wohnt.Wie sind unsere Chancen erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen? LG
Huhu,
wie die Changsen sind kann man von der Ferne schlecht sagen. ein eigenbedarf muss klar begründet werden und Plausiebel sein. EVTL.möchte der Sohn ja das Haus verkaufen oder ähnliches.
Egal wie der Grund auch ist, dieser muss beweisbar sein. Kann nur empfehlen sich Hilfe vor Ort zu suchen, wenn man gegen die Kündigung vorgehen möchte.
Noch ein Link für dich http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenb…