Mietrecht Eigenbedarf

Gibt es eine Einzugsfrist bei einem Nachmieter, wenn er eine Wohnung bezieht die vorher wegen Eigenbedarf gekündigt wurde?
Hoffe das mir da jemand helfen kann.

LG Birgit

Gibt es eine Einzugsfrist bei einem Nachmieter, wenn er eine
Wohnung bezieht die vorher wegen Eigenbedarf gekündigt wurde?
Hoffe das mir da jemand helfen kann.

Hallo Birgit

Du bleibst etwas unpräzise. Meinst du, eine Wohnung wird wegen Eigenbedarf gekündigt, der Mieter zieht daraufhin aus und statt des angeblichen Eigenbedarfs wird ein neuer Mietvertrag mit einem Dritten verwirklicht?

Da kommt es für die (mitunter finanziell erheblichen) Folgen darauf an, wie der genaue Sachverhalt
a) chronologisch abgelaufen und
b) dieser (ungeplante) Ablauf vom Vermieter nachvollziehbar und nachweisbar begründet ist.

Gruß
s.

Nein, die gibt es nicht.

Wenn man aber meint, der Eigenbedarf sei nur vorgetäuscht gewesen, kann man den Vermieter ggf. auf Schadenersatz (insb. Umzugskosten) in Anspruch nehmen.

Warum sollte es die geben? Möchten Sie, dass Ihnen jemand vorschreibt, wie lange Sie ihr Eigentum umbauen oder umgestalten, bevor sie es beziehen?