Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und hätte gerne eine Antwort zum Eigentumsverhältnis nach einer Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel! (Abnutzungsrecht?)
Hallo,
im Grunde ist es ganz einfach:
Die Abnutzung der Mietsache, wo auch Möbel zugehören können, sind mit der Mietzahlung abgegolten.
Für Beschädigungen der Mietsache, die über das normale Maß hinausgehen, haftet der Mieter. Das bedeutet, das man den Möbeln auch ansehen darf, das 12 Jahre auf dem Sofa gegessen wurde. Das Möbel abgenutzt werden liegt ja in der Natur der Sache.
Normalerweise sind möblierte Wohnugen immer teurer, da in diesem Mietzuschlag die Möbel mitgemietet werden.
Die Haltbarkeit der Möbel hängt von der Qualität ab.
Nicht jedes Möbel übersteht die 30 Jahre.
Sind die Möbel unbrauchbar, kann der Mieter auch auf Neue bestehen. Denn zu dem vertragmäßigen Zustand der Wohnung gehören auch intakte Möbel.
Viele Grüße
Antwort gefunden unter :
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/moeblierte-miete…
Möbliert zur Miete wohnen
Wohnraum ist dann möbliert zur Miete überlassen, wenn er ganz oder überwiegend vom Vermieter mit den für eine übliche Einrichtung wesentlichen Gegenständen, Stühle, Tisch, Schrank usw. auszustatten ist.
Der Mieter darf die Einrichtungsgegenstände des Vermieters aus der Wohnung entfernen. Er muß jedoch dafür sorgen, daß die Sachen gut gelagert werden und bei Ende des Mietverhältnisses die Sachen wieder an Ort und Stelle bringen. Werden oder sind die Möbel mangelhaft, kann der Mieter entsprechend den Ausführungen zu Mietmängeln Instandsetzung oder Ersatz verlangen oder die Miete entsprechend mindern.
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
hätte gerne eine Antwort zum Eigentumsverhältnis nach einer
Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
Bitte entschuldige,aber darüber weiss ich nicht so Bescheid,da kann ich leider nicht helfen. lg.
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
hätte gerne eine Antwort zum Eigentumsverhältnis nach einer
Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
soll das eine frage sein?
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
hätte gerne eine Antwort zum Eigentumsverhältnis nach einer
Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
Was ist die eigentliche Frage?
Einrichtung gehört nach wie vor dem Vermieter.
Abnutzung aus normalem Gebrauch ist zu akzeptieren. Defekte muss der Mieter ersetzen.
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
hätte gerne eine Antwort zum Eigentumsverhältnis nach einer
Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
Hallo,
ich denke, die Möbel gehören auch nach 12 Jahren immer noch dem Eigentümer.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
Bitte ewas präziser! Abnutzungsecht hat die Möbel schon. Kaput darf sie nicht sein. Und zu Ihem Eigentum wird sie auch nicht. Entschuldigung ich vrstehe eifach de Frage nicht.
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
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Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
Hallo,
Wie willst du an einer gemieteten Sache Eigentum erwerben. Das geht nicht.
Abnutzung ja, im Sinne der für die Sache geeigneten Gegentand.
Gruß Sven
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
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Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
Die Eigentumsverhältnisse ändern sich auch nach 10 Jahren nicht.
mfg pete88
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
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(Abnutzungsrecht?)
Hallo Noahtilly,
ich verstehe die Frage nicht. Wem gehören die Möbel und woführ soll das Abnutzungsrecht angewandt werden?
Gruß Fred
Hallo,
damit kenne ich mich leider nicht aus!!
mfg
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
hätte gerne eine Antwort zum Eigentumsverhältnis nach einer
Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde,
sind die Möbel weiterhin Eigentum des Vermieters.
Gruß
Mike-Lohfelden
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
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Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
Guten Morgen,
es tut mir richtig leid, aber in dieser Sache habe ich keinerlei Erfahrung und kann deshalb nicht so wirklich weiter helfen. Nur eine persönliche Meinung. Wenn Möbel verschlissen und unbrauchbar geworden sind, ist wohl der Eigentümer zum Austausch verpflichtet. In diesem Falle würde ich sagen, dass der Vermieter die Wohnung, und dazu gehören ja auch die Möbel, in einem bewohnbaren Zustand halten muß. Es hilft wahrscheinlich nur ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter. Nach 12 Jahren gutem (?) Einvernehmen sollte das doch möglich sein.
Viel Glück und Erfolg dabei, Hubert Steiger.
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
hätte gerne eine Antwort zum Eigentumsverhältnis nach einer
Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
selbstverständlich ändert sich durch Miete nichts am Eigentumsverhältnis
Mietrecht einer möbellierten Wohnung nach 10 Jahre
Hallo,
Wenn ich richtig verstehe, möchten Sie wissen, ob Ihnen die Möbel dann gehören? Nein, warum sollten sie? Wie eine Einbauküche darf man die mitvermieteten Möbelstücke nutzen. Sollten Schäden oder Abnutzungen durch normalen ! Gebrauch entstehen, ist das okay, nicht aber, wenn eine Abnutzung durch anderweitige Gebrauchsart entsteht - also mutwillige Schäden oder dergleichen.
Viele grüße
Mannheim13
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
hätte gerne eine Antwort zum Eigentumsverhältnis nach einer
Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
Die Möbel gehören, nach wie vor, Deinem Vernieter.
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
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Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)
Hi Noahtilly,
in Deinem Fall kann ich Leider nichts raten.
LG
Ich wohne seit 12 Jahren in einer Möbellierten Wohnung und
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Mietzeit von Zehn Jahren über die gebrauchten Möbel!
(Abnutzungsrecht?)