Mietrecht/ einstweilige Verfügung

Also ich habe seit dem 15.11 eine neue Wohnung, da jedoch die ARGE die Miete und Kaution noch nicht bezahlt hat hat mein Vermieter 4 Tage später also am 19.11 das Schloss zur Wohnungstür ausgetauscht und verweigert mir seither den Zutritt in meine Wohnung und verlangt von mir das ich sofort wieder ausziehe. Was kann ich tun? Ich war schon bei der Polizei diese sagte mir ich solle morgen sofort eine einstweilige Verfügung beantragen. Wie geht das und hab ich da überhaupt eine Chance?Und wie lange dauert das bis ich dann wieder in meiner Wohnung wohnen kann?Bitte helft mir ich bin für jeden Rat unendlich dankbar!

Hallo Sarah,

wer hat denn den Mietvertrag unterschrieben? Wenn Du, dann kannst Du meines Wissens erst fristlos gekündigt werden, wenn Du zwei Monate die Miete nicht zahlst (oder zu einem großen Teil nicht) - also kann Dein Vermieter Dir jetzt noch nicht kündigen. Ich würde mich schnellst möglich mit der Arge in Verbindung setzen, dass die Sache geklärt wird. Denn wenn das Mietverhältnis schon so anfängt…

Gruß und alles Gute

Tom Blue

Hallo,
die Polizei hat schon das Richtige gesagt.
Morgen zum Gericht, mitzunehmen sind Ausweiß,
Bescheide von der Arge und vor allem der
Mietvertrag.
Ich kann den Vermieter zwar verstehen, aber er
hat total rechtswidrig gehandelt! Auch wenn das
Mietverhältnis erst vier Tage jung ist, bedarf es
einer Kündigung wegen Mietrückstand, sowieso ist
dies erst bei zwei Monaten Rückstand möglich.

Nebenbei auch sofort anschließend zur Arge und dort
mitteilen, was passiert ist! Damit sie eventuell den
Vermieter kontaktieren und vor allem sofort die Miete
etc. anweisen.
Der Vermieter hat bestimmt auch sehr unangenehme Erfahrungen gemacht…aber…, der „MUSS“ Sie
sofort wieder in die Wohnung lassen, oder aber Sie beauftragen einen Schlüsseldienst und stellen die Kosten in Rechnung, nachdem die einstweilige Verfügung geschrieben wurde, dies geschieht übrigens am selben Tag!
Ich hoffe die Antwort ist ausreichend, notfalls dem Vermieter mit einer Anzeige drohen, vielleicht wird er dann mal wach!
Viel Erfolg, lG

Hallo aus Bernburg,

natürlich hat jeder Vermieter Recht auf Miete. Viele leben von Vermietung und können offene Forderungen nicht kompensieren. Ich rate schnellstens mit Vermieter zu sprechen. Eine schriftliche und beglaubigte Zusage der ARGE das diese wirklich die Miete übernimmt, hilft und gibt dem Vermieter die Sicherheit das ihm zustehendes Geld auch gezahlt wird. Diese ist ausserdem für eine einstweilige Verfügung zwingend erforderlich.
Richter entscheiden nach Aktenlage und ohne Mietzahlungszusicherung natürlich für den Vermieter.
Gleichzeitig sollte nach einer anderen Wohnung geschaut werden. Ich kann Vermieter die keine Miete bekommen gut verstehen. Heute ist der 20. und Miete ist bis zum 3. Werktag des Monats fällig.
Das Vertrauensverhältnis scheint gestört und deshalb ist es sicher in beider Interessen besser eine andere Wohnung anzumieten.

MfG der Bernburger

Hallo Sarah,

ich kann Deine Not-Situation gut verstehen. Bei uns ist es nach der Räumungs-Aufforderung nicht mehr zu weiteren Massnahmen des Vermieters gekommen. Wir haben ganz einfach widersprochen und mit strafrechtlichen Schritten gedroht. Das hat in unserem Fall alleine geholfen, ohne dass große Kosten entstanden sind

Was ich Dir jetzt aus meinem privaten Wissens als Nicht-Jurist sage ist ausdrücklich nicht juristisch fundiert. Aber vielleicht hilft es Dir etwas weiter:

Grundsätzlich hast Du bei Deinen Status ein Anrecht auf kostenlose rechtliche Beratung, soviel mir bekannt ist, je nach Deinem Vermögensstand. Nach dem das Mietrecht in solchen Fällen doch recht kompliziert ist, würde ich Dir dringend fachliche Beratung empfehlen. Anträges sind bei der Arge oder bei Gericht zu erhalten.

Allgemein heißt es ja, dass der keiner ein Wohntür- Schloss ohne Weiteres austauschen darf, wenn ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ist. Es wäre jedoch zu prüfen, ob der Vermieter den Vertrag wegen Ungültigkeit anfechten könnte und dies bereits eingeleitet hat.

Das könnte der Fall sein, wenn irgendwo ein Passus darin enthalten ist, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn bestimmte Faktoren erfüllt sind, zum Beispiel das Vorliegen der Kaution und der ersten Miete etc.

Das mit der Einstweiligen Verfügung habe ich Gott sei Dank selbst noch nicht gebraucht. Deshalb kann ich
Dir hierzu leider nichts sagen. Sicher sollte man klären, wie schnell so etwas wirklich gehtr, wenn die Gegenseite widerspricht. Und was es dann kostet.

Das Mietrecht hat seine Tücken. Deshalb lieber gut beraten lassen. Du hast evtl. ein Anrecht auf kostenlose Beratung von Amts wegen.

Aber es gibt auch soziale Stellen, die kostenlos beraten, bei der Gemeinde, bei Arbeitslosen-Initiativen, bei Gewerkschaften und manchmal auch bei Kirchen oder anderen sozialen Stellen. Vielleicht kann man hier günstig guten Rat erhalten.

Alles Gute wünscht Dir th

Hallo,

der Vermieter darf natürlich nicht einfach das Schloss auswechseln lassen. Sie sind vollkommen im Recht, wie genau aber eine einstweilige Verfügung abläuft, kann ich IHnen nicht beantworten. Sie könnten aber auch das Schloss auswechseln lassen (da Sie ja offiziell Mieter sind und dazu das Recht haben), dann kommen SIe zumindest erstmals wieder an Ihre Sachen.

Bringt ein Gespräch mit dem Vermieter nichts? erkundigen SIe sich bei der ARGE wann diese zahlt und teilen Sie es dem Vermieter mit, Sie haben bestimmt auch eine schriftliche Kostenübernahme seitens der ARGE, so dass der Vermieter keine Angst zu haben braucht.

Ich wünsche Ihnen trotz diesen anfänglichen Problemen eine schöne (und friedliche) Mietzeit.

Liebe Grüße

mitredenwill

Hallo Sarah,

es ist am besten, du gehst in diesem Falle zu einem Anwalt. Über diesen erwirkst du auch sehr schnell eine einstweilige Verfügung. Das kann sogar noch am selben Tag erfolgen.

Das hat auch gute Aussichten, denn ein Vermieter kann nicht bereits nach lediglich 4 Tagen die Wohnung versperren. Er macht sich da möglicherweise sogar des Hausfriedensbruches strafbar.

Aber: Schnelles handeln ist angesagt!

Gruß, RT

Hallo Sarah,
da kann wohl nur ein Rechtsanwalt helfen, das ist ja wohl ein ganz tragischer Fall. Da kann ich auch nicht helfen, tut mir leid. Viel Glück und
lieben Gruß

Hallo Sarah,leider kann ich Dir nur einen Tipp geben.Gehe zur Verbraucherberatung und erkläre dein Problem.Sie werden Dich beraten und wahrscheinlich werden sie Dir weiterhelfen.Mit freundlichen Grüßen karlhans35:Also ich habe seit dem 15.11 eine neue Wohnung, da jedoch die
ARGE die Miete und Kaution noch nicht bezahlt hat hat mein
Vermieter 4 Tage später also am 19.11 das Schloss zur
Wohnungstür ausgetauscht und verweigert mir seither den
Zutritt in meine Wohnung und verlangt von mir das ich sofort
wieder ausziehe. Was kann ich tun? Ich war schon bei der
Polizei diese sagte mir ich solle morgen sofort eine
einstweilige Verfügung beantragen. Wie geht das und hab ich da
überhaupt eine Chance?Und wie lange dauert das bis ich dann
wieder in meiner Wohnung wohnen kann?Bitte helft mir ich bin
für jeden Rat unendlich dankbar!

Hallo,
leider kann ich dir dazu nichts sagen, was richtig oder falsch ist. Finde es aber heftig, dass dein Vermieter so schnell so krasse Maßnahmen ergreift.
Wenn du dich schon an die Polizei gewendet hast ist das sicher ein guter Weg. Weiter könntest du ja vielleicht mal beim Arbeitsamt anrufen und denen die Problematik schildern. Vielleicht überweisen die die Kaution dann schneller?! Damit hätte er ja sein Geld.
Oder du versucht mal mit deinem Vermieter zu reden mit der Hoffnung, dass er nicht ein Unmensch ist. Er kann doch nicht einfach alles versperren und du musst auf der „Straße“ wohnen.
Ich wünsche dir ganz viel Glück und das sich ganz bald die Türen wieder öffnen.
Lass mich doch bitte wissen wie du es geschafft hast.
Gruß Lena