Mietrecht -Ersatz Innenjalousien durch Vermieter

Guten Morgen,

zu Frage 1: Ja, meines Erachtens nach hat der Mieter - also Du - diese Jalousien zu reinigen bzw. zu erneuern. Bei fest angebrachten Außenrollos wäre es Sache des Vermieters. Wenn Du ausziehst, solltest Du die Rollos erneuern bzw. wieder in Ordnung bringen. Und wenn Du dort wohnen bleibst, wirst Du selbst zusehen müssen, dass die Rollos ok sind.

zu Frage 2: Sicherheitsglas bedeutet was genau? Glas, das in tausend kleine Teile splittert, wenn es kaputt geht? Oder unkaputtbares Glas? Ob es eine Rechtsgrundlage für das Verbauen von Sicherheitsglas gibt, weiß ich nicht. Kann Dir aber als Mieter doch egal sein, was für Glas das ist. Eine rechtliche Grundlage für Innenjalousien gibts nicht. Er hätte die Wohnung auch ganz ohne Jalousien vermieten können.

Alles Gute!

Micha