Hallo Fachmann,
hallo Fachfrau,
ich bewohne seit 12 Jahren eine EG-Wohnung mit Terrasse in der City/Berlin.
Aufgrund rechtl. Vorgaben (so erklärt meine Hausverwaltung) haben alle meine Fenster Sicherheitsglas und sind von innen (vom Vermieter) mit einer Jalousie versehen. Eine Außenjalousie (zum Schutz vor Einbruch) gibt es nicht. In zwei Räumen habe ich mehrere bis zum Boden gehende Fenster (incl. Glas-Türen).
Ich habe meine Wohnräume nun zum 4ten Mal renoviert. Die Jalousien sind allerdings nur mit einem erheblichen Aufwand bzw. gar nicht mehr richtig zu reinigen und sehen entsprechend „verlebt“ aus.
Frage 1:
Ist der Vermieter/die WB- Gesellschaft verpflichtet diese Jalousien in einem bestimmten Zeitrahmen zu erneuern? Oder muss das der Mieter tun? (Das hieße als Schlussfolgerung, auch bei einem Auszug müsste ich in allen Räumen alle Jalousien erneuern lassen, was einen erheblichen Kostenaufwand mit sich bringt, da ich viele (und große) Fensterflächen habe.
In meinem Vertrag kann ich nichts darüber finden.
Frage 2+3:
- Auf welche rechtl Grundlage bezieht sich die Verpflichtung des Vermieters, in EG-Wohnungen bei so großen Fenstern Sicherheitsglas – und auch welcher Stufe – einzubauen?
- Aus welche rechtl. Grundlage bezieht sich die Verpflichtung des Vermieters, Innenjalousien in EG-Wohnungen anzubringen?
Ich bedanke mich schon mal Vorab für Deine/Eure Unterstützung.
UMT