Mietrecht -Ersatz Innenjalousien durch Vermieter

Hallo Fachmann,
hallo Fachfrau,

ich bewohne seit 12 Jahren eine EG-Wohnung mit Terrasse in der City/Berlin.
Aufgrund rechtl. Vorgaben (so erklärt meine Hausverwaltung) haben alle meine Fenster Sicherheitsglas und sind von innen (vom Vermieter) mit einer Jalousie versehen. Eine Außenjalousie (zum Schutz vor Einbruch) gibt es nicht. In zwei Räumen habe ich mehrere bis zum Boden gehende Fenster (incl. Glas-Türen).
Ich habe meine Wohnräume nun zum 4ten Mal renoviert. Die Jalousien sind allerdings nur mit einem erheblichen Aufwand bzw. gar nicht mehr richtig zu reinigen und sehen entsprechend „verlebt“ aus.

Frage 1:
Ist der Vermieter/die WB- Gesellschaft verpflichtet diese Jalousien in einem bestimmten Zeitrahmen zu erneuern? Oder muss das der Mieter tun? (Das hieße als Schlussfolgerung, auch bei einem Auszug müsste ich in allen Räumen alle Jalousien erneuern lassen, was einen erheblichen Kostenaufwand mit sich bringt, da ich viele (und große) Fensterflächen habe.
In meinem Vertrag kann ich nichts darüber finden.
Frage 2+3:

  • Auf welche rechtl Grundlage bezieht sich die Verpflichtung des Vermieters, in EG-Wohnungen bei so großen Fenstern Sicherheitsglas – und auch welcher Stufe – einzubauen?
  • Aus welche rechtl. Grundlage bezieht sich die Verpflichtung des Vermieters, Innenjalousien in EG-Wohnungen anzubringen?

Ich bedanke mich schon mal Vorab für Deine/Eure Unterstützung.
UMT

Hallo Herr Thiemann,

zur der ersten Frage kann ich mit Sicherheit sagen, dass die vom Vermieter angebrachten Innenjalousien unter die Instandhaltung des Vermieters fallen. Sollten dort also Probleme auftreten, die Rolläden kaputt gehen oder nicht mehr funktionsgerecht zu gebrauchen sein muss der Vermieter diese auf seine Kosten ersetzen oder repariern lassen. Reinigen muss der Vermieter die Jalousien nicht, es empfiehlt sich aber für den Vermieter, da wie gesagt bei Problemen er die Jalousien eh auswechseln muss.

Da Ihr Mietvertrag bereits 12 Jahre alt ist, gehe ich davon aus, dass Sie sowieso bei Auszug keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen, da Sie mit Sicherheit eine unwirksame Klausel im Mietvertrag haben, darauf gebe ich aber keine Garantie, da ich den Mietvertrag ja nicht kenne.

Zu Frage 2 und 3 kann ich nur sagen, dass mir keine rechtliche Regelung bekannt ist nach der der Vermieter Sicherheitsfenster oder Innenjalousien in EG-Wohnungen anbringen muss.Und selbst wenn es so eine rechtliche Vorschrift gäbe, was ich sehr stark bezweifle, ist es in der Pflicht des Vermieters Fenster und Jalousien zu pflegen und instandzuhalten und zu setzen.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter

MfG

Sorry, da bin ich überfragt.

Hallo Udo,

Grundsätzlich ist einmal festzustellen, dass Baurecht, und dazu gehört auch das möglicherweise vorgeschriebene Fensterglas im Erdgeschoß, ländersache ist. Das bedeutet, dass Du mal im Internet nach der Bauordnung für Berlin suchen und darin nachsehen solltest. Das kann die einzige gesetzliche Grundlage sein und nur dort kannst Du die Antwort auf Deine Fragen bezüglich der Fenster finden.
Was die Innenjalousien angeht, so gehören sie ja offenbar zu der vom Vermieter gestellten Ausstattung der Wohnung und sind daher auch von Vermieter in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Da bietet sich nur ein Gespräch mit dem Vermieter an. Vorteilhaft ist es, wenn ein unabhängiger Zeuge anwesend wäre.
Viel Erfolg bei der Suche und bei Deinem Gespräch. Beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo Hubert,

super.
Vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Info. Du hast mir damit geholfen.
viele Grüße
Udo

Hallo,

grundsätzlich sind eingebaute Gegenstände bzw. Geräte
wie E-Herd oder separat eingebaute Lüftungsanlage oder auch Fenster-Innenjalousien und sicherheitsverglaste Fenster, deren Einbau auf Weisung des Vermieters erfolgt ist, Bestandteil der Mietsache. Der Mieter entrichtet durch seine Mietzahlungen einen Beitrag zur
Nutzung dieser Einbauten. Für die Instandhaltung, Wartung, Renovierung ist allerdings ausschließlich der Vermieter zuständig. Da Sie eine EG-Wohnung gemietet haben, kann die Argumentation Ihres Vermieters sein,
daß Sicherheitsaspekte für die Sicherheitsveglasung sprechen (Sicherheitsglas ist gegenüber herkömmlichem Fensterglas wesentlich widerstandsfähiger und robuster).
Und schon in Ihrem eigenen Interesse sollten die Innen-
jalousien sein, die ungewollte Blicke abwenden und darüberhinaus Ihnen Gardinen und die entsprechenden Wäschen ersparen.

Es grüßt bustobaer

Hallo Fachmann,

hallo Fachfrau,

ich bewohne seit 12 Jahren eine EG-Wohnung mit Terrasse in der
City/Berlin.
Aufgrund rechtl. Vorgaben (so erklärt meine Hausverwaltung)
haben alle meine Fenster Sicherheitsglas und sind von innen
(vom Vermieter) mit einer Jalousie versehen. Eine
Außenjalousie (zum Schutz vor Einbruch) gibt es nicht. In zwei
Räumen habe ich mehrere bis zum Boden gehende Fenster (incl.
Glas-Türen).
Ich habe meine Wohnräume nun zum 4ten Mal renoviert. Die
Jalousien sind allerdings nur mit einem erheblichen Aufwand
bzw. gar nicht mehr richtig zu reinigen und sehen entsprechend
„verlebt“ aus.

Frage 1:
Ist der Vermieter/die WB- Gesellschaft verpflichtet diese
Jalousien in einem bestimmten Zeitrahmen zu erneuern? Oder
muss das der Mieter tun? (Das hieße als Schlussfolgerung, auch
bei einem Auszug müsste ich in allen Räumen alle Jalousien
erneuern lassen, was einen erheblichen Kostenaufwand mit sich
bringt, da ich viele (und große) Fensterflächen habe.
In meinem Vertrag kann ich nichts darüber finden.
Frage 2+3:

  • Auf welche rechtl Grundlage bezieht sich die Verpflichtung
    des Vermieters, in EG-Wohnungen bei so großen Fenstern
    Sicherheitsglas – und auch welcher Stufe – einzubauen?
  • Aus welche rechtl. Grundlage bezieht sich die Verpflichtung
    des Vermieters, Innenjalousien in EG-Wohnungen anzubringen?

Ich bedanke mich schon mal Vorab für Deine/Eure Unterstützung.
UMT

Kann leider nicht helfen. Sicher ein Fall für die Juristen des Mietervereins.
mfg
pete88

super.
Vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Info. Du hast mir damit geholfen.
viele Grüße
Udo

Hallo,
trotzdem vielen Dank.

super.
Vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Info. Du hast mir damit geholfen.
viele Grüße
Udo .

Vielen Dank trotzdem.
viele Grüße
Udo

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

mir sind keine solche rechtlichen Grundlagen bekannt. Es kann sein, dass die Gebäudeversicherung solche Auflagen vom Vermieter fordert. Bitten Sie ihn doch Ihnen die gestzlichen Grundlagen dafür zu nennen.
Die Jalousien gehören zum Gebäude und müssen vom Vermieter instandgehalten und gewartet werden.

MfG P. Kunze

Hallo P.Kunze,

vielen Dank für die Rückmeldung, ich habe mir schon so etwas gedacht, wollte nur nochmal andere Meinungen hören/lesen.
MfG, UMT

Hallo,

Sicherheitsglas muss in bestimmten Gebieten, z.b. Flughafennaehe eingebaut werden. Hier kann vielleicht ein Blick in den Bebauungsplan oder die jeweilige Landesbauordnung hilfreich sein.

Eine Pflicht zum Austausch der Jalousien gibt es nicht.

Lieben Gruss

mitredenwill

Der einbau von Sicherheitsmaßnahmen - hier starkes Glas - lieegt im Ermessen des Bauherren.
Sie sind zur vertragsgemäßen Pflege der Inneneinrichtugnen - hier Jalousie - verpflichtet.

Hallo Udo,

eigentlich weiss ich nicht, wo dein Problem ist:
Sicherheitsglas schützt vor Einbruch, deshalb sind Aussenjalousien nicht unbedingt nötig.
Wenn du zu den Innenjalousien nichts in deinem Mietvertrag findest, wird der Vermieter hinterher auch keine neuen Jalousien geltend machen können.
Sie dienen lediglich zum Schutz deiner Privatspäre.

MFG
Maria

Hallo Maria,
danke für deine Rückmeldung.
Deine Annahme das Sicherheitsglas vor Einbruch schützt ist leider vollkommen falsch. Alle Fenster und Türen sind von außen leicht aufzuhebeln - da hilft das Glas selbst recht wenig. Fast jährlich werden bei uns (bisher nur meine Nachbarn, aber dort erst letzte Woche wieder und das nun tzum 4ten Mal in drei Jahren) die Fenster ausgehebelt.
Vor Aufhebeln oder sonstigen Einbruchsversuchen von Außen schützt allerdings eine Außenjalousie. Zumindest mehr, als eine Innenjalousie.
Das die Intimsphäre dadurch geschützt wird ist mir auch klar, meine Frage zielte auf eine Erneuerung durch den Mieter wegen Abnutzung nach 10/12 Jahren Gebrauch ab.
Dennoch, vielen Dank für Deine Bemühung.
Freundlichst,
UMT

von einer Rechtsgrundlage in EG-Wohnungen Sicherheitsglas einbauen zu müssen habe ich noch nichts gehört.
bei mir waren auch Alu Jalusien [kosted eine ca.20.–€]
drin, habe allerdings keine EG-Wohnung.
Ich gehe davon aus wenn diese defekt sind oder sie mir nicht mehr gefallen liegt es an mir neue zu kaufen oder vorhänge,… da diese nicht fest mit Mietsache,
d.h. Wohnung verbunden.
wenn Fenster+ Jalusien fest miteinander verbunden, ist es meiner Meinung Bestandteil der Wohnung, so wie sie sie übernommen haben, und damit nach normalen Verschleiß Abnutzung Sache des Vermieters.
100%-ig bin ich mir allerdings auch nicht sicher.
wünsche viel Erfolg

Hallo! Da gibt es keine rechtliche Grundlagen. Der Vermieter kann mit seinem Eigentum machen was er will. Nun die Jalousien stellen einen Gebrauchsgegenstand dar, der durchaus Abnutzungsspuren aufweisen darf. Die Farbreste müssen Sie jedoch entfernen.