Mietrecht es war eine neue Haustür vereinbart

Hallo,
Wir leben seit 1 Jahr in unserem Mietshaus.Es geht sich darum das Wir mit unserer Vermieterin eine Vereinbarung im Mietvertrag geschlossen haben das wir eine neue Haustüre bekommen.Leider ist schriftlich kein Datum festgelegt.Es ist schriftlich im Mietvertrag im Protokoll vermerkt.Jetzt haben wir die Vermieterin angeschrieben und eine frist gesetzt weil ja bald der winter kommt und die alte tür auch nicht sicher ist.Sie sagt wir müssen uns gedulden.Was können wir tuen?
Es zieht so dermaßen im Winter: (

Danke

Sie haben genau das Richtige getan. Vor jeder Mietminderung muss zwingend eine angemessene Frist gesetzt werden.
Natürlich ist eine einvernehmliche Lösung immer einer Mietminderung vorzuziehen.

LG aus Bernburg

Hallo,
das problem ist nur das sich die vermieterin nicht an die frist halten will hat sie gesagt!Nun ist die frage ob wir rechtlich auf der richtigen seite stehen oder sie?!

Lg aus Willich

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Hallo,
es wurde ja nicht ohne Grund im Mietvertrag festgelegt, dass Sie eine neue Haustüre bekommen sollen.

  1. Wenn diese Haustüre nicht sicher ist, dann wird eine Hausratversicherung auch bei Einbruch nicht zahlen!
  2. Wenn Sie durch diese Haustüre extremen Wärmeverlust in der Wohnung haben, zahlen Sie ja unnötig Energiekosten, welche durch die neue Haustüre weg fallen würden.
    Sie haben dem Vermieter eine Frist gesetzt, das ist schon richtig. Mit einem Anruf, Sie müssen sich gedulden ist es nun wirklich nicht getan.
    An Ihrer Stelle würde ich dem Vermieter nochmal anschreiben, mit einer Frist von vier Wochen, diese neue Haustüre einzubauen und darauf verweisen, dass Sie Mietminderung geltend machen (nur weiß ich nicht wieviel % dafür abzuziehen sind und Sie müssen diese Diverenz zur vereinbarten Miete auf Seite legen! WICHTIG) Und dann mal die Reaktion abwarten und wenn dieses nicht hilft zu einem Fachanwalt gehen.
    Mehr kann ich dazu auch nicht mitteilen, weil dies der korrekte Weg ist.
    Wünsche Ihnen viel Erfolg und das die neue Haustüre schnell eingebaut wird :smile: LG

lässt Vermieter die angemessene Frist und bei einer Haustür die fremde und Diebe abhält sollte es nicht mehr wie 4 Wochen sein, würde ich die grundmiete um 12-20% mindern. die Höhe der Minderung(BGB § 536 ff), legt jeder Mieter selbst fest. Mietminderung braucht nicht beantragt werden, die wird vom Mieter durchgeführt! Deshalb Dauerauftrag der Miete löschen und Miete um den geminderten Betrag überweisen. Für Mietminderung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, da jeder den Mangel anders empfindet. Ist die Sicherheit akut gefährdet, kann sogar Ersatzvornahme angebracht sein, d.h. auf Kosten des Vermieters von Fachfirma den Mangel beseitigen lassen und diesen ratenweise von der Miete absetzen.

Hallo,

Vielen dank für die hilfe: ) hoffe das wir bald die neue haustüre haben…

LG

Hallo Sorry das ich jetzt erst schreibe kann aber leider auch keine passende Antwort geben wobei ich denke und hoffe das sich Problem mittlerweile in Luft aufgelöst hat gruss