Mietrecht - Ex-Partner will Kündigung nicht

Hi Leute,

ich halte mich kurz:
Ich möchte aus meiner Wohnung raus, bin im Mietvertrag zusammen mit meiner Ex-Partnerin als „Mieter“ gefasst. Sie wohnt seit einem Jahr nicht mehr in der Wohnung, steht lediglich im Mietvertrag. Ich möchte nun nicht, dass sie die Wohnung übernehmen kann.

Ich habe sie gebeten, die Kündigung des Mietvertrages mit mir gemeinsam zu unterschreiben. Das will sie nicht sie nicht.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ich bin auf folgendes Gesetz gestoßen:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j1999/16_W_…

Dort heißt es:
*„Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.“*

Das klingt für mich ja eigentlich super: Sie ist demnach dazu verpflichtet, die Kündigung des Mietvertrages mit mir zu unterschreiben, oder?

Und eine ganz blöde Frage hintendran: Im Gesetz steht etwas vom „Scheitern der Lebenspartnerschaft“ - habe ich jetzt Pech und damit ist die „Lebenspartnerschaft“ im Sinne der „Homo-Ehe“ gemeint? Wir sind nämlich nicht gleichgeschlechtlich.

Danke für eure Hilfe!!!

Hallo,
erst einmal danke für den Hinweis auf dieses Urteil. Man lernt halt nie aus. Dieses besagt, dass du deine Ex-Lebensgefährtin dazu zwingen kannst den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen. Es sagt aber auch dass du nicht verhindern kannst, dass sie die Wohnung dann selbst mieten kann, denn das liegt dann wieder im Ermessen des Vermieters mit wem er den dann neuen Mietvertrag abschließen möchte. Übrigens Lebenspartnerschaft hat doch nicht nur etwas mit gleichgeschlechtlicher Partnerschaft zu tun.

faq:1129 (owt)

Guten Morgen

erst einmal danke für den Hinweis auf dieses Urteil. Man lernt
halt nie aus. Dieses besagt, dass du deine Ex-Lebensgefährtin
dazu zwingen kannst den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen.

Nein.

Es sagt aber auch dass du nicht verhindern kannst, dass sie
die Wohnung dann selbst mieten kann, denn das liegt dann
wieder im Ermessen des Vermieters mit wem er den dann neuen
Mietvertrag abschließen möchte.

Dazu brauchte es nicht dieses Urteil, das war schon immer so.

Übrigens Lebenspartnerschaft
hat doch nicht nur etwas mit gleichgeschlechtlicher
Partnerschaft zu tun.

Doch.

smalbop