Mietrecht farbige fugen

Nach dem Auszug des Mieters verlangt der Vermieter, dass die Fliesenfugen in der Küche wieder in den Urzustand zurückversetzt werden sollen. Vorher waren sie beige und wurden nachträglich blau verfugt. Muß der Mieter die Fugen wirklich wieder beige machen, obwohl im Mietvertrag nichts von der Farbe der Fugen steht?

Kostenersatzregelungen für Schäden müssen nicht im Mietvertrag stehen. Das ist ganz einfach: Wer einen Schaden verursacht muss für seine Beseitigung sorgen (oder zahlen).
Blaue Fugen mögen für den Mieter schön gewesen sein. Üblicherweise handelt es sich dabei allerdings um Sachbeschädigung, wenn der VM der ‚Verschönerung‘ nicht schriftlich zugestimmt hatte.

vnA

Ja.
Von der Farbe der Fussleisten steht auch nichts im Mietvertrag und die Farbe der Lichtschalter und Fensterrahmen sind auch nicht im Vetrag eingebunden. In der Regel muss man die Wohung so wieder zurückgeben, wie man sie angemietet hat (abgesehen von Verschleiss der nach einer gewisen Zeit auftritt) - ausser man kann sich mit dem Vermieter einigen.
Das scheint in diesem Fall nicht so.

LG Jasmin

PS: Also ich möchte keine blauen Fugen, das müsste mein Vermieter VOR meinem Einzug beseitigen - auf seinen Kosten natürlich.

die beiden antworten unten dürften rechtlich erschöpflich sein
aber mal was ganz anderes und dann erübrigen sich solche fragen
schon von alleine:

nimm an du bist vermieter und vermietest eine wohnung ohne blaue fugen
und dein mieter zieht wieder aus und will die blauen fugen lassen, wobei du
zudem aus erfahrung wissen kannst, daß 98% aller potentiellen mieter
keine blauen fugen wünschen…
…was erwartest du von deinem ausziehenden mieter???

gruß
ad

Danke für die Antworten, die Frage hat sich erledigt.