Mietrecht, Fernsehen im Wohnzimmer

Hallo liebe Experten,
mal angenommen, Mieter besichtigt ein voll möbliertes Haus. Nach dem Einzug stellt sich dann heraus, das in dem Wohnzimmer (über 30 qm) kein Fernsehanschluss vorhanden ist. Da bei der Besichtigung keine Elektrogeräte mehr in dem Haus waren, war dies nicht vorher ersichtlich. Es müsste eine neue Verkabelung vom Dachboden aus durch die Decken gelegt werden, damait in dem Raum ferngesehen werden kann. Vermieter weigert sich dies zu veranlassen, ebenso das dies durch die Mieter geschieht. Fernsehen ist nur im Esszimmer möglich oder im Kinderzimmer(dort sind entsprechende Möglichkeiten vorhanden). Es funktionieren weder DBVT noch Satellit in der Region, ergo ist Mieter auf Kabel angewiesen.Mieter muss daher komplett neue Wohnzimmermöbel anschaffen, damit er das frühere Kinderzimmer als Ersatz-Wohnzimmer nutzen kann (hat im Gegensatz zu dem eigentlichen Wohnzimmer nur 17 qm - die vorhandenen Möbel des Mieters passen da nicht rein). Gibt es ein gesetzliches Recht darauf, das ein Mieter im Wohnzimmer fernsehen kann ? - Vermieter stellt sich auf den Standpunkt, das es ja durch die Schaffung des alternativen Wohnzimmers eine Möglichkeit gab - allerdings sollte dieser Raum für ganz andere Zwecke genutzt werden. Das eigentliche - große Wohnzimmer - konnte aufgfrund der örtlichen Gegebenheiten dafür nicht benutzt werden (also Austausch der Nutzung.
Vielen Dank im voraus für Tipps und Hilfe
Sofia

Hallo,

es gibt gar keine Verpflichtung eines Vermieters von sich aus irgendeine Voraussetzung zu schaffen, Fernsehempfang sicher zu stellen.

Es ist Sache des Mieters sich vorher darüber zu vergewissern, ob eine Wohnung bestimmte Merkmale erfüllt oder nicht, und ob er unter diesen Voraussetzungen die Wohnung nimmt oder bereit ist in Absprache mit dem Vermieter gewisse Änderungen vorzunehmen, die er gerne hätte.

Es gibt übrigens Systeme, die drahtlos einen Fernsehempfang auch in Räumen ohne eigenen Anschluss erlauben.

Gruß vom Wiz

Hi,

Gibt es
ein gesetzliches Recht darauf, das ein Mieter im Wohnzimmer
fernsehen kann ?

Nein. Das wäre in Deinem Beispiel auch ein zahnloser Tiger, da dann der Streit darüber geführt würde, ob das größte Zimmer überhaupt das Wohnzimmer ist.

Vielen Dank im voraus für Tipps und Hilfe

Einen Tip hätte ich: spricht etwas dagegen, das Antennenkabel aus dem kleineren Zimmer ins Große zu verlegen? Eine 10mm-Bohrung durch die Wand kann man beim Auszug mit geringem Aufwand wieder verschließen…

Gruß Stefan

Vielen Lieben Dank für den Tipp, aber das Esszimmer und das „eigentliche Wohnzimmer“ sind unten, das „Ersatz-Wohnzimmer“ oben, genau auf der anderen Haus-Seite. Die Mieter Haben versucht, mit 35 m Kabel quer durch den Flur und quer durch das eigentliche Wohnzimmer vom Esszimmer aus im „eigentlichen“ Wohnzimmer fernzusehen - mehr als miserabler Empfang war das Resultat. Sie wollten ja ein Loch durch Decke aus vom Dachgeschoss legen - hat Vermieter aber abgelehnt. Fakt ist ja, wen die Mieter Kinder hätten, dann hätten sie nur in dem Esszimmer Fernsehen können oder die Kinder „bitten“ das sie mal bei denen fernsehen dürfen. Radio hören ging übrigens auch nicht in der Region geht nix ohne Antennenkabel… - Mieter sind der Auffassung, das sie ja das Haus gerade deshalb angemietet haben, weil es genügend Platz für ihre Möbel hatte - Wohnzimmer nur zu nutzen um darin mal aus dem Fenster zu gucken kann ja nicht der Sinn eines Wohnzimmers sein, das ja den Lebensmittelpunkt im Wohnbereich darstellen soll. Und wenn es Gerichtsurteile gibt, das sogar ein Badezimmer einem „Wohnstandard“ entsprechen muss, dann dachten die Mieter, das es so etwas auch für den „Luxus“ Fernsehen geben müsste.

Hi,

Dachgeschoss legen - hat Vermieter aber abgelehnt. Fakt ist
ja, wen die Mieter Kinder hätten, dann hätten sie nur in dem
Esszimmer Fernsehen können oder die Kinder „bitten“ das sie
mal bei denen fernsehen dürfen.

ach was, die Kinder hätten sich sicher gefreut, wenn ihr Zimmer das größere Wohnzimmer geworden wäre.

Radio hören ging übrigens auch
nicht in der Region geht nix ohne Antennenkabel… - Mieter
sind der Auffassung, das sie ja das Haus gerade deshalb
angemietet haben, weil es genügend Platz für ihre Möbel hatte

  • Wohnzimmer nur zu nutzen um darin mal aus dem Fenster zu
    gucken kann ja nicht der Sinn eines Wohnzimmers sein, das ja
    den Lebensmittelpunkt im Wohnbereich darstellen soll.

Wie weiter unten schon geschrieben, gibt es technische Möglichkeiten um auch im Wohnzimmer fernsehen zu können.

Und wenn
es Gerichtsurteile gibt, das sogar ein Badezimmer einem
„Wohnstandard“ entsprechen muss, dann dachten die Mieter, das
es so etwas auch für den „Luxus“ Fernsehen geben müsste.

Also bitte, ein Bad hat doch einen ganz anderen Stellenwert als ein Fernsehgerät. Es gibt Menschen, die können auf einen Fernseher gut verzichten, auf die Möglichkeit sich zu waschen oder auf die Toilette zu gehen, eher nicht.

Gruß
Tina

o.T. Leitung
Hallo,

Die Mieter Haben
versucht, mit 35 m Kabel quer durch den Flur und quer durch
das eigentliche Wohnzimmer vom Esszimmer aus im „eigentlichen“
Wohnzimmer fernzusehen - mehr als miserabler Empfang war das
Resultat.

Dann lasst da mal einen Profi ran - 35m sind überhaupt kein Problem. Das Kabel kommt schließlich auch über Kilometer ins Haus.

Übrigens kann da was nicht ganz stimmen. Der Kabelanschluss kommt im allgemeinen nicht im Obergeschoss ins Haus, sondern im Erdgeschoss oder im Keller. Und von da aus sollte man auch leichter ins Wohnzimmer kommen. Notfalls per Leitung außenrum ums Haus und ohne Beschädigung per Spezialleitung zwischen Fensterflügel und Fensterrahmen ins Haus hinein (Außenwände dürfen nicht beschädigt werden).
Gruß
loderunner

Nochn Tipp
Hallo,

da es anscheinend keinen Rechtlichen Anspruch gibt, eine technische Möglichkeit wäre ein Dvb-T Receiver.

Gruß
Roland

http://www.google.de/search?source=ig&hl=de&rlz=1G1G…

mit negativen Kommentaren
http://forum.digitalfernsehen.de/forum/analog-ecke/2…

Aber auch diese Möglichkeit sollte man überdenken
http://www.digitalfernsehen.de/200-Mbit-pro-Sekunde-…

Man sollte sich also vom M…Markt mal wegbewegen zum Fachhandel und sich beraten lassen.

vnA

Wobei der UP ja geschrieben hat, dass dies in seinem Bereich nicht funktioniert.

vnA

ups, überlesen, danke owt
owt

Hi!

Wohnzimmer nur zu nutzen um darin mal aus dem Fenster zu
gucken kann ja nicht der Sinn eines Wohnzimmers sein, das ja
den Lebensmittelpunkt im Wohnbereich darstellen soll.

Eigentlich traurig, dass bei den meisten zum „Lebensmittelpunkt“ der Fernseher bereits dazugehört …

Grüße,
Tomh, der zwar das TV-Gerät im Wohnzimmer hat, allerdings hinter Türen versteckt, dessen Griffe oft schon mit Staub überzogen sind, da es - man staune - viele andere Sachen gibt, die sich im „Lebensmittelpunkt im Wohnbereich“ machen lassen

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danke vielmals für die Info - also im Keller befand sich eine Verteilerdose - allerdings handelte es sich um einen Gewölbekeller aus Basalt. Die Mieter mussten sich auf die Aussagen des Kabelspezialisten verlassen, der extra vor Ort war und die Gegebenheiten so mitgeteilt hat. Es durften in dem Haus KEINE aber auch keine Veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden - auch keine Leitungen aussen - ebenfalls keine Aufputz-Leitungen innen. Und das Thema mit dem schlechten Empfang ist einfach so: die Kabel die bis zur Antenne führen haben wohl eine andere Qualität als die, die man im Fachhandel zu kaufen bekommt.
Fazit: Fachmann war da - er hat die Aussage gemacht, das das vom Dachgeschoss aus verkabelt werden muss.
Übrigens waren die Elektroleitungen in dem Haus auch nicht so stabil, es sind öfter Sicherungen rausgeflogen und sogar ein Bügeleisen ist explodiert.