Mietrecht: Frage zur Kleinreparaturklausel

Hallo,

in meiner Kleinreparaturklausel des Mietvertrags steht wie folgt:

Der Mieter hat die Kosten kleinerer Instandhaltungen und Reparaturen an den Einrichtungen, die seinem ständigen Zugriff unterliegen (Rollläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Wasch- und Abflussbecken, Bade-, Dusch-, und Sanitäreinrichtungen u.ä.) zu tragen, sofern die Reparaturen 80,00 EUR im Einzelfall und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Kostenaufwand 8% der Jahreskaltmiete nicht übersteigen. Der Vermieter führt diese Arbeiten aus bzw. lässt diese ausführen.

Ich interessiert nun, ob Dinge wie „Rollläden“ oder „Klingelanlagen“ überhaupt dazu gezählt werden können.

Des weiteren, wäre es Interessant, ob bei der Kostenfrage überhaupt BEIDE Höchstangaben enthalten sein können. Also: die Kosten von 80€ im Einzelfall, UND die 8% der Jahreskaltmiete.

Schließlich könnte der Vermieter, ja selber bei Rechnungen von z.B. 100 sagen: „Ist ja noch immer unter den 8%“

Für diese Frage bin ich nicht der richtige Ansprechpartner

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hallo gromthall,
es tut mir leid, aber da kann ich dir leider nicht helfen, denn damit kenn ich mich nicht aus.
gruß
mahema

Hallo Gromthall,

du sprichst die Übertragung von Bagatellreparaturen an.

Im Einzelfall zahlst du max. 80€ wie es im Vertrag steht und nicht mehr! Nur wenn insgesamt p.a. 8% Kosten der Jahresmiete anfallen, dann trägt der Vermieter die Kosten alleine.

Tritt ein Schaden in kürzerer Zeit wiederholt auf ODER übersteigen die gesamten Reparaturkosten die vereinbarte Höchstgrenze binnen eines Jahres(bei dir sind die 8% rechtens, es ist aber auch der Maximalwert), so trät der Vermieter Allein die Kosten.
Welche Kosten der Mieter bagatellhaft übernimmt bestimmt der Formularmietvertrag oder die Individualvereinbarung im Mietvertrag. Die Bagatellisierung gilt nur für Teile, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (Installationsteile, Schlösser, Fenster, usw.).

Deine Angaben (Rollläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Wasch- und Abflussbecken, Bade-, Dusch-, und Sanitäreinrichtungen u.ä.) sind häufig dem Mieter ausgesetzt!

Beste Grüße
Kocki