Mietrecht-Frage

Dürfen zugehörige Stellplätze vor einem Mehrparteienblock einfach als private Stellplätze verkauft werden, so dass den Mietern ihre bisherige Parkmöglichkeit genommen wird ohne Ausgleich?
Gruss Quirli

Hi!

Einfach wirds, wenn im Mietvertrag die Nutzung der Parkplätze steht, dann geht es selbstverständlich net! (wobei das dann sogar strafrechtliche Relevanz haben dürfte ;o))

Steht im Mietvertrag nichts wirds etwas schwieriger, aber imho läufts auch zu euren Gunsten…

Erstmal müßen für ein Mehrfamilienhaus ausreichend Parkplätze vorhanden sein. Sind die nicht mehr gegeben hat der Vermieter schon das erste Problem.
Zweitens habt ihr - sofern ihr schon über längere Zeit dort geparkt habt und der Vermieter es wußte - auch das Nutzungsrecht erworben (dies ist die vereinfachte Erklärung, die fachlich korrekte kommt bestimmt noch ;o))und somit hat der Vermieter hier das nächste Problem!

Je nach Lage würde ich den Vermieter kurz anschreiben mit dem Hinweis, daß ihr das nicht akzeptiert und dann erstmal abwarten wie er reagiert!

Gruß

Bernd

Hallo Bernd,

Erstmal müßen für ein Mehrfamilienhaus ausreichend Parkplätze
vorhanden sein. Sind die nicht mehr gegeben hat der Vermieter
schon das erste Problem.

Mich würde interessieren, wie du darauf kommst ? Dann haben alle Vermieter ein Problem, weil es kaum ausreichend Parkplätze gibt. Es gibt, wie wir alle wissen, kleine Straßen, in denen man nur auf einer Seite parken kann, da stehen aber dicht an dicht fünfstöckige Wohnhäuser mit jeweils 10-12 Mietparteien oder mehr…wie soll man da als Vermieter denn für ausreichen Parkplätze sorgen ?

Zweitens habt ihr - sofern ihr schon über längere Zeit dort
geparkt habt und der Vermieter es wußte - auch das
Nutzungsrecht erworben (dies ist die vereinfachte Erklärung,
die fachlich korrekte kommt bestimmt noch ;o))und somit hat
der Vermieter hier das nächste Problem!

Auch hier interessiert es mich, wie du darauf kommst. Ich kann doch nicht etwas, daß ich länger benutzt habe, einfach als „mein“ erklären. Wenn im Mietvertrag nichts über vorhandene Parkplätze steht, wird der Vermieter sich seinerzeit etwas gedacht haben…und sei es, daß für ihn klar war, dieses Grundstück irgendwann einmal zu verkaufen…aus welchem Grund auch immer, der Vermieter wollte diese Fläche nicht vermieten und sie gehört ihm , ganz egal wer wann dort geparkt hat.

Je nach Lage würde ich den Vermieter kurz anschreiben mit dem
Hinweis, daß ihr das nicht akzeptiert und dann erstmal
abwarten wie er reagiert!

Das finde ich doch mal einen guten Hinweis !

Ich möchte meinen Artikel so verstanden wissen, daß ich sehr verwundert bin über die Ausführungen, mir aber selber nicht ganz sicher…

In diesem Sinne,
Vabe

Hi!

Hallo Bernd,

Erstmal müßen für ein Mehrfamilienhaus ausreichend Parkplätze
vorhanden sein. Sind die nicht mehr gegeben hat der Vermieter
schon das erste Problem.

Mich würde interessieren, wie du darauf kommst ? Dann haben
alle Vermieter ein Problem, weil es kaum ausreichend
Parkplätze gibt. Es gibt, wie wir alle wissen, kleine Straßen,
in denen man nur auf einer Seite parken kann, da stehen aber
dicht an dicht fünfstöckige Wohnhäuser mit jeweils 10-12
Mietparteien oder mehr…wie soll man da als Vermieter denn
für ausreichen Parkplätze sorgen ?

Ich bin bei uns im „Bunker“ (ca. 450 Parteien) im Beirat, von daher kenne ich etwas die Problematik!
Wir müßten normaler Weise z. B. fast 150 Gästeparkplätze haben - können aber keinen einzigen anbieten ;o)) (ich verrat natürlich net wo ich wohn *ggg)
Diese Regelungen gab es baer zum Zeitpunkt der Erbauung nicht, sodaß es damals keine Probs gab. Wenn wir jetzt aber Umbauten vorhaben (wollen eine Sauna in mehrere Wohnungen umwandeln) muß unser Hausverwalter ganz schön tricksen, da es nun solche Regelungen gibt!
Ich weiß natürlich nicht so Details, wie „ab welcher Größe gilt die Regelung“, „wie nah müßen die Parkplätze sein“, usw…
Bei deinem Beipsiel nehme ich mal an, daß die Bauten schon älter sind, wo Städteplanung noch ein Fremdwort war ;o))

Nachträglich wird ds natürlich net gefordert ;o))

Abgesehen davon gibt es natürlich auch hier „Füchse“ die solche Regelungen umgehen bzw. mal ne Spende an die Stadt machen ;o))

Zweitens habt ihr - sofern ihr schon über längere Zeit dort
geparkt habt und der Vermieter es wußte - auch das
Nutzungsrecht erworben (dies ist die vereinfachte Erklärung,
die fachlich korrekte kommt bestimmt noch ;o))und somit hat
der Vermieter hier das nächste Problem!

Auch hier interessiert es mich, wie du darauf kommst. Ich kann
doch nicht etwas, daß ich länger benutzt habe, einfach als
„mein“ erklären.

Es gibt das schon…aber wie ich schon sagte, muß die „korrekten“ Erläuterungen da ein Experte geben… es gibt Sachen wie „Gewohnheitsrecht“, „concludentes Handeln“, usw…

Wenn im Mietvertrag nichts über vorhandene
Parkplätze steht, wird der Vermieter sich seinerzeit etwas
gedacht haben…

Naja… was meinst du bei wievielen tausenden Mietverträgen nichts über den Parkplatz steht… z. B. ein Parkplatz auf dem Hof wird bestimmt net extra im Vertrag erwähnt (auch wenn man es vielleicht machen sollte) …

und sei es, daß für ihn klar war, dieses
Grundstück irgendwann einmal zu verkaufen…aus welchem Grund
auch immer, der Vermieter wollte diese Fläche nicht vermieten
und sie gehört ihm , ganz egal wer wann dort geparkt hat.

Klar gehört sie ihm, aber was das Nutzungsrecht betrifft sehe ich das Recht beim Mieter…

Bernd

Hi,
die Bundesländer erlassen für ihren Bereich eine Bauordnung. In diesen ist u.a. auch geregelt, wie viele Stellplätze für welches Haus ausgewiesen werden müssen.
In Niedersachsen z.B. § 47 NBauO.
Die Baugenehmigung für das erstellte Mehrfamilienhaus weist diese Stellplätze für die Hausbewohner und Besucher aus.
Wenn der Eigentümer nun diese Stellplätze vermietet, handelt es sich um eine Nutzungsänderung, die vom zuständigen Bauamt genehmigt werden müßte. Würde das Bauamt aber nicht genehmigen, weil die Stellplätze notwendig sind.
Also handelt es sich um einen Gesetzesverstoß. Ich würde dem Eigentümer diese Bedenken mitteilen und ih nauffordern, die Stellplätze wieder freizugeben. Wenn er dies nicht veranlasst, könnt ihr ihn beim Bauamt anzeigen. Die kümmern sich darum.
Gruß,
Francesco