Hallo Leute, folgende Frage: Die Anzahl der Personen, die gemeinsam eine Wohnung nutzen hat sich wegen Auszuges einer Person geändert. Die Änderungsmitteilung wurde dem Vermieter im Abrechnungsjahr aber nicht zeitnah übermittelt. Jetzt sagt der Vermieter, für den Zeitraum der verspäteten Meldung ist die Anzahl der bisherigen Personen bindend und die Nebenkosten werden entsprechend der verzögerten Inkenntnissetzung entsprechend höher ausfallen. Da keine Fristen verletzt wurden, die eine tatsächliche Abrechnung zum Ende des Jahres beeinflussen, stellt sich nun die Frage, ob der Vermieter hier tatsächlich im Recht ist? Ein freundliches Gespräch ist auszuschliessen.
Vielen Dank für eine Antwort
PP
Ich sehe hier keinen Grund, die veränderte Personenzahl in der Betriebskostenabrechnung nicht entsprechend zu berücksichtigen. Wäre die Abrechnung bereits erstellt, sähe die Situation anders aus.
Sehe ich nicht so.
Der Vermieter muss sich im Interesse der anderen Mieter vergewissern können, dass die Information auch stimmt.
Im Nachhinein ist das naturgemäß nicht möglich.
Um welchen Mehrbetrag geht es denn da für die betreffende Nutzerpartei?
Üblich ist ja lediglich dass Wasser und Müll nach Personenzahl umgelegt werden - von daher dürfte sich der „Streitwert“ maximal im 2-stelligen Euro-Bereich bewegen.
Falls der Vermieter alleine auf eine nicht-nachprüfbare nachträgliche Auszugsinfo vertraut, aber nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung andere Mieter widersprechen und glaubhafte anderslautende Angaben vorbringen, dann könnte es aber leicht um einen 3-4-stelligen Betrag gehen (wenn die Betriebskostenabrechnung nochmal neu erstellt werden muss und die Abrechnungskosten nochmal anfallen).
Da dies nichts mit Mietrecht zu tun hat, sondern mit Versäumnissen von Seiten des Mieters, sehe ich keine Möglichkeit zu antworten.
Und bevor man ein Fass aufmacht, sollte man nachrechnen, um welche Summe hier gestritten wird.
Hallo Rudi, erstmal vielen Dank für die Antwort. Vielleicht noch etwas zum besseren Verständnis. Wir sind drei Mietparteien mit drei versch. Eigentümern - alles recht übersichtlich. Meinen Vermieter hatte ich zwar mündlich informiert, den Abmeldebescheid ihm aber erst im September übergeben, war er selbst vor Ort, wohnt ein paar hundert Kilometer entfernt. Abgesehen von einem geradezu ins Auge springenden Geiz ist das Mietverhältnis vor allem wegen der Distanz dann doch erträglich. Wir wohnen dort seit mehr als sieben Jahren und immer wieder gibt es kleinere Probleme wie Reparaturen von deutlich über 100 € sind Bagatellschäden und vom Mieter selbst zu tragen, aus Kulanz trage man die Hälfte ohne Steuer gegen Überlassung der Rechnung, die findet sich dann in der eigenen Nebenkostenabrechnung neben anderen wie z.B. Kontoführungsgebühren wieder. Klingt unglaublich, war aber so, ist inzwischen auch geklärt, waren satte 500 €. Nur zum Verständnis wessen Geistes Kind das ist. Aber der Punkt ist ganz einfach: Habe ich nun selbst mal Mist gebaut oder ist dieser Strafzoll denn nun rechtlich auch gerechtfertigt? Müsste nicht ein entstandener Schaden festgestellt werden? Streiten oder gar Anwalt ist alles Quatsch, aber die über die Jahre immer wieder kleinen Gemeinheiten quälen mich schon sehr und ich halte eben das auch wieder für so eine kleine Machtdemonstration. Da ich im Netz darüber nichts gefunden habe, ich möchte aber gern Bescheid wissen, habe ich mich an dieses Forum gewandt - auch auf die Gefahr niedergemacht zu werden. Aber Sie haben ja recht freundlich geantwortet und um Ihre Frage zu beantworten, der Wert ist tatsächlich unerheblich. Um das Geld geht es mir schließlich auch am allerwenigsten.
Klasse!
Wo steht geschrieben das der Mieter verpflichtet ist dem Vermieter den Auszug einer Person mitzuteilen, sofern diese Person den Vertrag mit unterschrieben hat.
D.h. wenn ein Kind auszieht muß man es bei der örtlichen Gemeinde oder Stadt abmeldcen und dann werdne dem Mieter auch entsprechend weniger Müllgebühren o.ä. in Rechnung gestellt die er dann an die Mietpartei weiterzuleiten hat.
Man kann sogar als VERMIETER wenn man es von aNFANG an so regelt auch nach Quadratmetern abrechnen, unabhängig von der Zahl der BEWOHNER: wOBEI ich es im Rahmen eines postiven Mietverhältnisses natürlich immer melden würde, aber man kann es ja wirklich mal vergessen. Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei der zuständigen GEmeinde oder Stadt.
mfg
MT
Moin, ich sehe da kein Problem.
Wasser + Heizung werden nach Verbrauch abgerechnet, der gesamte Rest nach m²unabhängig von der Zahl der Bewohner.
Gruß connection
Hi,
D.h. wenn ein Kind auszieht muß man es bei der örtlichen
Gemeinde oder Stadt abmeldcen und dann werdne dem Mieter auch
entsprechend weniger Müllgebühren o.ä. in Rechnung gestellt
die er dann an die Mietpartei weiterzuleiten hat.
die Grundabgabenstelle meiner Stadt kennt die Personenanzahl die in den Häusern wohnt nicht, also kann man das generell so nicht sagen…
in meiner Stadt wird nach Mülltonnen und Leerungsterminen abgerechnet - also z.B.
3 Tonnen und 52 Leerungen im Jahr, dies muß man dann entweder nach Personenanzahl oder pro Haushalt 1 Tonne abrechnen (je nachdem wie mit den Mietern vereinbart).
LG von Tara
Ach, du wohnst auch in dem Haus? Oder auf was begründet sich dein Geschreibsel?
vnA