Mietrecht: Frist und Schlüsselübergabe

Guten Abend,
zu meinem Problem.
Meiner Mieter, welche seit anderthalbjahren in der Wohnung leben, haben am ersten Dezember 2010 gekündigt (mündlich). Nun meinen sie, die Kündigungsfrist würde 4 Wochen betragen und müssten ab jetzt keine Miete mehr bezahlen, obwohl vorher die ganze zeit vom 1. Februar gesprochen wurde, da an diesem Tag die nachmieter einziehen wollen. Heute habe ich die Schlüssel für die Wohnung angenommen. Habe ich somit einen Fehler gemacht oder bleibt es trotzdem noch bei den 3 Monaten frist? Kann der Mieter die Kündigungsfrist wegen Mängeln an der Wohnung mindern? Ich meine, sie wohnten ja schon anderthalbjahre darin. Die Mieter haben mir auch gedroht, einen Anwalt einzuschalten. Ich bitte um Rat und bedanke mich schon einmal für die Antworten.
Grüße

Guten Morgen,

theoretisch läuft die Frist bis Ende Februar (Kündigungsfrist beginnt Anfang Dezember plus drei Monate gesetzliche Frist).

Leider ist bei Ihnen einiges falsch gelaufen: Sie hätten keine mündliche Kündigung akzeptieren müssen und auch die Schlüssel hätten SIe nicht annehmen müssen. Haben Sie auch eine Wohnungsabnahme durchgeführt oder wurden Ihnen lediglich die SChlüssel übergeben? Vermutlich haben SIe die Wohnung aber kontrolliert um zu sehen, ob etwaige Schäden aufgetreten sind.

Falls Sie dies gemacht haben, schreiben SIe Ihren Mietern, dass Sie die WohnungsVORabnahme am xx. durchgeführt haben und keine (oder eventuelle) Sachen noch bis Mietende erledigt werden müssen. Des Weiteren seien Sie wie besprochen bereit Ihre Mieter schon zum 31.01. aus dem Vertrag zu entlassen, da Sie neue Mieter ab 01.02. gefunden haben (aber nur, wenn hier schon ein Mietvertrag vorliegt), so dass ab 01.02. keine Miete mehr zu zahlen sei. Die Schlüssel haben Sie von Ihren Mietern zur Verwahrung erhalten und Ihre Mieter können natürlich jederzeit davon Gebrauch machen.

Sollten Sie keine Wohnungsabnahme durchgeführt haben, teilen Sie den Mietern einen Termin dafür mit (Ende Januar)

Damit müssten Sie auf der sicheren Seite seien, dass Sie für Januar noch Miete erhalten.

Eine Mietminderung kann nur erfolgen, wenn dies vorher schriftlich angekündigt wurde und der Vermieter somit die Möglichkeit hat den Mangel zu beseitigen (Fristsetzung der Mieter). Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.

Sollten SIe dennoch keine Miete für Januar erhalten, behalten SIe diese von der Kaution ein.

Freundliche Grüße

mitredenwill

Sie haben doch wohl mit denen einen Mietvertrag und hier beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Wenn von den Mietern ein Nachmieter vorgeschlagen wird, muss dieser Ihnen gefallen und ein Mietvertrag vorliegen. Erst dann können die vorherigen Mieger ausziehen bzw. keine Miete mehr bezahlen. Wenn diese den Schlüssel zurückgeben, dann ist das deren Angelegenheit, denn ohne Nachmieter gilt immer noch die gesetzliche Kündigungsfrist. Angebliche Mängel verkürzen nicht die Kündigungsfrist. Ich würde es auf einen Anwalt ankommen lassen, bzw. mir auch einen nehmen.

Herta Bassauer

Hallo Gott-zilla,

erst einmal vielen Dank für die Frage und das entgegengebrachte Vertrauen.
Ich versuche die Frage nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Ich konnte deinem Text entnehmen, dass Du der Vermieter bist und seit 1 1/2 Jahren Mieter hast. Dann existiert doch bestimmt ein schriftlicher Mietvertrag, so wie sich das eigentlich gehört, mit sämtlichen Festlegungen, wie z.B. Größe der Wohnung, Heizungsart, mtl. Mietzahlung, Nebenkosten, sowie die Festlegung der Kündigungsfrist.
Und wenn auch kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt und keine mündliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, gilt immer einheitlich die Dreimonatsfrist für den Mieter. Das heißt, dieser hat bis zum Auszug seine Miete zu zahlen.
Mängel an der Wohnung hätten Dir die Mieter in ihrer 1 1/2 jährigen Mietzeit schon längst schriftlich oder mündlich anzeigen müssen, damit Du als Vermieter deinen Verpflichtungen zur Behebung dieser Mängel nachkommen hättest können. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, konntest Du nichts beheben, wovon du nichts gewusst hast. Also können die Mieter weder Miete noch Kündigungsfrist aus diesem Grund kürzen.
Mit Annahme des Wohnungsschlüssels hast Du meines Erachtens keinen Fehler gemacht, wenn die Mieter ihren Auszug damit bekundeten. Dennoch gilt die Dreimonatsfrist weiter, es sei denn, Dir wurden Mängel angezeigt, Du hast diese jedoch aus bestimmten Gründen nicht behoben, dann hätten die Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht und könnten sogar fristlos kündigen, d.h. Auszug sofort und auch ohne jegliche weitere Mietzahlung.
Das Recht sich einen Anwalt hinzuzuziehen hat jeder, Mieter wie auch Du, als Vermieter, können sich Rat und Hilfe bei einem Anwalt oder anderen Institutionen einholen.
Ich hoffe, ich konnte Dir deine Frage zufriedenstellend beantworten. Wenn nicht, bitte ich Dich, noch andere aus dem Forum zu fragen oder Dir tatsächlich Rat zu holen beim Mieterbund oder Verbraucherschutz.
Mit freundlichem Gruß
1monchen

Guten Abend,

tut mir leid, von Mietrecht habe ich keinen Schimmer.
Viel Erfolg bei anderen.

Cougar

Hallo,

wichtig ist ersteinmal was im Vertrag steht:

  1. Welche Kündigungsfrist steht drin ?
  2. Welche Kündigungsform ist festgelegt?

Danach richtet sich das. Steht da drin, das die Frist 3 Monate beträgt und als schriftform schriftlich festgehalten wurde, haben die Mieter schlechte Karten.

Während der Frist muss natürlich Miete gezahlt werden. Nachmieter dürfen vom Vermieter abgelehnt werden. Nur weil einer gestellt wurde muss man den nicht akzeptieren.

Ich würde zum Anwalt gehen. Kosten dürfte der Mieter tragen, wenn er verliert, wovon ich ausgehe.

Sind alle Schlüssel abgegeben worden? Meines Erachtens ist eine Schlüsselannahme kein sicheres Indiez für eine Einwilligung in die Begeheren der Mieter.

Gruß

Hallo,

was habt ihr den im Mietvertrag geregelt? Da müßt ihr doch die Kündigungsfristen geregelt haben, normal wären 3 Monate. Selbst wenn der Mieter am 01.12. „schriftlich“ gekündigt hätte wäre somit das Mietverhältnis erst am 31.03. beendet. Hätte er am 30.11. gekündigt wäre es der 28.02.! Kommt aber darauf an was ihr gereglt habt.
Natürlich kann man das im Mietvertrag alles regeln z.B. 4 Wochen Kündigungsfrist aber dann würde das Mietverhältnis auch erst am 31.01 Enden!
Eine Miete mindern/kürzen kann ein Mieter auch nicht einfach so, geschweige den die Kündigungsfristen verkürzen er braucht dazu immer einen Rechtlichen beistand(Anwalt)! Sonst könnte ja jeder sagen ich kürze mal die Miete…dafür gibt es Gesetze die das Regeln! Sind ja nicht auf dem Bazzar hier wo man handeln kann max. darüber Reden.
Die Sache mit dem Schlüssel kann ich nicht sagen, ich kann mir aber nicht vorstellen das das irgendwas an der Kündigungsfrist ändern soll…er hätte ja den Schlüsssel behalten können.
Ich würde dem Mieter einen Brief schreiben, per Einschreiben mit Empfangsbestätigung, und ihm 2 Wochen Zeit geben die Miete zu entrichten und gleich darauf hinweisen das die ganze Sache nach Ablauf der Frist direkt an einen Anwalt geht und ein Mahnverfahren eingeleitet wird. Aber auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen(nach der Frist).
Was sind das eigentl. für Mängel und seit wann gibt es die an/in der Wohnung? Gab es diesbezüglich schon mal einen Schriftverkehr?

lg

ich bin darin kein fachman ,aber ich weiß ,das sie die kündigungspflicht einhalten müssen und natürlich auch miete zahlen .es gibt besonders schwerwiegende mängel wie z.b. ungeziefer oder schimmel ,die die gesundheit gefährden kann und dadurch die frist nicht greift. in solchen fällen ist es aber besser auch einen vermieterschutzbund beizutreten ,da ist man immer auf der richigen hilfe ,wenn man auf dauer vermietet. mfg guten abend
Guten Abend,
zu meinem Problem.
Meiner Mieter, welche seit anderthalbjahren in der Wohnung
leben, haben am ersten Dezember 2010 gekündigt (mündlich). Nun
meinen sie, die Kündigungsfrist würde 4 Wochen betragen und
müssten ab jetzt keine Miete mehr bezahlen, obwohl vorher die
ganze zeit vom 1. Februar gesprochen wurde, da an diesem Tag
die nachmieter einziehen wollen. Heute habe ich die Schlüssel
für die Wohnung angenommen. Habe ich somit einen Fehler
gemacht oder bleibt es trotzdem noch bei den 3 Monaten frist?
Kann der Mieter die Kündigungsfrist wegen Mängeln an der
Wohnung mindern? Ich meine, sie wohnten ja schon
anderthalbjahre darin. Die Mieter haben mir auch gedroht,
einen Anwalt einzuschalten. Ich bitte um Rat und bedanke mich
schon einmal für die Antworten.
Grüße

Hallo Gott-Zilla,

keine Sorge, ein Mieter hat viele Rechte aber auch ganauso Pflichten. Einer von diesen ist eine Kündigungsfrist einzuhalten, und die ist meistens 3 Monate. Die Ausnahme ist nur wenn eine Mieter einen Nachmieter vor ablauf der 3 Monate findet und er sich mit dem Vermieter einverstanden ist. Aber da bei eurem fall kein nachmieter in dieser zeit da ist, muss der mieter sich an die 3 monate halten und weiterzahlen. Er kann ruhig ein Anwalt einschalten, es wird sein Geld sein dass er wegwirft, und falls der Mieter vor Ablauf der 3 Monate auszieht und die Schluessel abgibt, ändert dass nichts an der Tatsache dass er trotzdem weiterzahlen muss. Also keine Sorge. hoffe konnte helfen. lg

Meiner Mieter haben am ersten Dezember 2010 gekündigt (mündlich). Nun
meinen sie, die Kündigungsfrist würde 4 Wochen betragen und
müssten ab jetzt keine Miete mehr bezahlen, obwohl vorher die
ganze zeit vom 1. Februar gesprochen wurde, da an diesem Tag
die nachmieter einziehen wollen. Heute habe ich die Schlüssel
für die Wohnung angenommen. Habe ich somit einen Fehler
gemacht oder bleibt es trotzdem noch bei den 3 Monaten frist?
Kann der Mieter die Kündigungsfrist wegen Mängeln an der
Wohnung mindern?

Die Mieter haben mir auch gedroht,

einen Anwalt einzuschalten.

Hallo,

  1. was steht im Mietvertrag zur Kündigungsfrist?
  2. Auch für die Zeit der Nicht-Nutzung der Wohnung muss Miete gezahlt werden (bis zu dem Zeitpunkt, wenn Du die Mieter aus dem Vertrag lässt, da Du einen Nachmieter hast und damit keine Einnahmen verloren gehen). Die Übernahme des Schlüssels ist unerheblich.
  3. Wegen Wohnungsmangel, der vorher nicht (schriftlich oder mündlich) angezeigt wurde und eine Reparaturfrist gesetzt wurde, kann keine Verkürzung der Kündigungsfrist vorgenommen werden. Eine Ausnahme wäre vielleicht starker gesundheitsgefährdender Schimmelbefall oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe in der Wohnung, die erst durch einen Gutachter festgestellt wurde und einen sofortigen Auszug notwendig machen.
  4. „Drohung“ mit dem Anwalt ist leeres Geschwätz, denn der kann auch nur nach Recht und Gesetz gehen und nicht den Mietern nach dem Munde reden.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Viele Grüße
Marion

Guten Tag,
Der Mieter hat mir noch nie irgendwelche zu beseitigenden Mängel aufgezeigt . Er meinte einmal Das Dachfenster würde etwas Tropfen aber dann gleich wieder das wäre nicht so schlimm da der Raum sowieso nicht benutzt werden würde.

Meine letzte Frage ist, ob ich die zu entrichtende Miete von der Kaution abziehen darf?

Hi,
da haben wir es doch!
So geht das nicht der Mieter muß Mängel immer beim Vermieter erstmal anzeigen und ihm die Möglichkeit geben diese Mängel zu beseitigen. So etwas macht man auch schriftlich. Wenn du als Vermieter nichts unternimmst muß der Mieter ja auch was belegen können das er den Vermieter über Mängel informiert hat.
Aber unter uns „Solche Mängel sollte man trotzdem immer Reparieren, wird ja nicht besser“ wo nass ist ist auch Schimmel nicht weit, auch wenn das Zimmer nicht benutzt wird!

Der Vermieter darf die Mietkaution so lange einbehalten bis er geprüft hat, ob alle Mietzahlungen und Nebenkostenzahlungen erfolgt sind und ob die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde. Danach darf er nicht die komplette Mietkaution einbehalten, sondern nur Anteilig. Das war nun die Kurzfassung.
Auf der Seite
http://www.mietkaution-sparen.de/Ratgeber/Mietkautio…
kannst du das alles nochmal detailliert nachlesen!

Ich würde dem das so mitteilen und abwarten wie er reagiert! Wenn er weiter mit Anwalt droht würde ich es darauf ankommen lassen und das mit ruhigem Gewissen.
Das Argument Anwalt war wohl nur der Versuch einzuschüchtern und erschreckende Unwissenheit.

Hoffe ich konnte helfen…

lg

Hallo Entschuldigung erstmal dafür das ich jetzt erst schreibe leider ging es vorher nicht . habe mit das Problem angesehen , kann aber leider auch keine klare Antwort geben , ich hoffe dass daß Problem mittlerweile aus der Welt geschafft ist :smile: Gruss

Guten Abend,
zu meinem Problem.
Meiner Mieter, welche seit anderthalbjahren in der Wohnung
leben, haben am ersten Dezember 2010 gekündigt (mündlich). Nun
meinen sie, die Kündigungsfrist würde 4 Wochen betragen und
müssten ab jetzt keine Miete mehr bezahlen, obwohl vorher die
ganze zeit vom 1. Februar gesprochen wurde, da an diesem Tag
die nachmieter einziehen wollen. Heute habe ich die Schlüssel
für die Wohnung angenommen. Habe ich somit einen Fehler
gemacht oder bleibt es trotzdem noch bei den 3 Monaten frist?
Kann der Mieter die Kündigungsfrist wegen Mängeln an der
Wohnung mindern? Ich meine, sie wohnten ja schon
anderthalbjahre darin. Die Mieter haben mir auch gedroht,
einen Anwalt einzuschalten. Ich bitte um Rat und bedanke mich
schon einmal für die Antworten.
Grüße