Liebe/-r Experte/-in,
kann ein Vermieter einem fristlos kündige, nur weil man nicht oft genug Schnee räumt? Ich habe eine 40-Stunden-Woche, und was er verlangt, ist so einfach nicht zu schaffen. Jetzt hat er eine „Schneekarte“ angeschafft. DAs heißt, dass ich alle vier Schneetage Schnee schippen muss, ansonsten droht er mir mit mietrechtlichen Konsequenzen? Ist sowas zulässig. Ich habe sowieso vor, sobald wie möglich auszuziehen, da meine Vermieter im gleichen Haus wohnen, den ganzen TAg zuhause sind und nichts anderes zu tun haben als mich zu beobachten und zu tyrannsisieren. Ansonste komme ich immer allen Mietpflichten nach. Ich brauche einfach nur noch Zeit bis Mai, bis ich das Geld für die nächste Kaution zusammenhabe, weil ich jetzt schon weiß, dass er mir nichst zurückgeben wird. Was von Anfang an schon krass war, dass er einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat und sich auch öfter Zugang dazu verschaft hat, unter irgendwelchen Vorwänden, dass er Zähler in die Heizung einbauen muss… und wenn ich mich dagegen gewährt habe, hat er mir mit KOnsequenzen gedroht. (DAss war immer dann, wenn ich zur ARbeit musste, und so spontan, dass cih mir keine Urlaub nehmen konnte) Muss ich außerdem für einen Rolladen bezahlen, den eine Maus angeknabbert hat und der seither kaputt ist (Dachgeschosswohnung) ich habe es rascheln gehört und am nächsten Tag war er kaputt…Wäre echr froh, wenn ihr mir helfen könntet, kriege da echt langsam zuviel!
Du scheinst ja einen sonderbaren Vermieter zu haben!
Und Du läßt Dir zuviel gefallen.
Das mit dem Schnee schippen ist kein Grund zur fristlosen Kündigung. Wenn Du Deinen Pflichten dazu nicht nachkommst, muß er Dich erst mal schriftlich abmahnen. Auch bei anderen angeblichen „Verfehlungen“. Wie ist das überhaupt im Mietvertrag geregelt? Steht das mit dem Winterdienst (Schneeräumen) im Mietvertrag?
Im Übrigen darf er keinen Schlüssel zur Wohnung haben. Und wenn er sie betreten will, muß er sich vorher anmelden und sich einen Termin von Dir geben lassen.
Notiere dir alles mit Uhrzeit und Datum wo Du meinst, dass es vom Vermieter Schikane war und jetzt noch ist. Auch die Drohungen mit mietrechtlichen Konsequenzen. Nach Möglichkeit auch Zeugen finden.
Ich würde unter Zeugen erst mal den Wohnungsschlüssel verlangen. Mal sehen wie er reagiert. Wenn er ihn Dir gibt, hast Du Zeugen, dass er einen hatte, wenn er es ablehnt mußt Du versuchen, ihn mal reinzulegen um zu beweisen, dass er Deine Wohnung in Deiner Abwesenheit betritt. Dann hast Du gegen ihn was in der Hand, wenn er wieder droht.
Aber antworte erst mal auf meine Frage mit dem Schnee schippen.
Hallo Petra
Ich fang erst mal mit deiner Frage wegen einer fristlosen Kündigung an.
Wenn dein Vermieter jetzt erst einen Schneeräumplan eingeführt hat, so musst auch du dich daran halten( in gewissen aufgaben ). Es steht im Gesetz, das jeder mithelfen muss um den Schnee zu räumen. Der Schnee muss Morgens um 6.00Uhr vom Gehweg entfernt sein. Sollte danach immer noch Schnee fallen, so sollte man sich mit seinem Vermieter einigen, ob es nicht besser währe, wenn ein Räumdienst eizusetzen. Der kostet zwar etwas aber keiner kann sich dann noch beschweren, wenn nicht geräumt ist. Eine fristlose Kündigung kann der Vermieter deshalb nicht aussprechen.
Was den Schlüssel betrifft, den dein Vermieter einbehalten hat, so hast du das Recht dir diesen aushändigen zu lassen. Ich selber rate aber davon ab und würde an deiner Stelle ein eigenes Schloss besorgen. So weisst du das dein Vermieter nicht ohne dich in die Wohnung gehen kann. Er hat nicht das Recht dazu deine Wohnung einfach zu betreten. Er muss sich, wenn er in deiner Wohnung etwas erledigen möchte 2 Wochen zuvor anmelden, du hast dann immer noch das Recht einen anderen Termin vorzuschlagen.
Nun zu deiner angeknabberten Rollade, muss ich sagen, am besten man hat eine Haurat- Haftpflichtversicherungund geht so jedem àrger aus dem Weg. Wenn du eine Versichrung hast kannst du dann deinem Vermieter dieses sagen und die kümmern sich darum.
Ich liebe es, mich mit solchen Vermietern anzulegen.Die meinen sie seien im Recht, weil es ihr Haus ist und nutzen dieses zu gern bei Menschen, die sich nicht auskennen, aus.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Michael
hallo petra,
der vermieter darf nicht ohne rechtzeitige vorankündigung in deine wohnung…und schon gar nicht allein!!! es gibt da gewisse vorlaufzeiten, wie lange er das vorher ankündigung muss weiß ich nicht aber bestimmt nicht 2 stunden vorher!!
den rolladen musst du acuh nicht bezahlen, das ist ein mietgegenstand der nunmal genutzt wird und irgendwann auch mal kaputt gehen kann!!
fristlos kündigen wegen nicht schnee schippen,…
das glaube ich auch nicht, aber wenn es im mietvertrag vereinbart wurde musst de es einhalten.
steht es da geschrieben?
ich hoffe dir weitergeholfen zu haben.
gruss
und trotzdem frohes neues jahr
eine fristlose Kündigung wegen Versäumnisse der Schneebeseitigung ist wirkungslos.
Allenfalls kann der Vermieter auf Kosten des Mieters jemanden mit der Räumung beauftragen. Dazu muss er den Mieter aber erst abmahnen.
Das müssen aber auch Mieter, welche Arbeiten gehen. Denn Berufstätigkeit entbindet einen nicht von dieser Pflicht.
Zugang zur Wohnung muss auch nicht gewährt werden - es sei denn es wäre gefahr in Verzug - also bei einem Rohrbruch. Ansonsten hat der Vermieter 24 oder sogar 48 Stunden (weiß ich gerade nicht so genau) vorher Bescheid zu geben.
Unvermittelt auftauchen und verlangen in die Wohnung gelassen zu werden, ist auch in dem Fall nicht in Ordnung und man muss dem auch nicht nachkommen.
Einen schlüssel für die Wohnung darf kein Vermieter behalten.Betritt er die Wohnung ohne Einverständnis des Mieters, macht er sich sogar strafbar!
Schließlich tritt er sein Eigentum dem Mieter gegen Zahlung einer Miete ab und verliert somit die berechtigung eben diese Wohnung zu nutzen oder zu betreten.
Das ist Hausfriedensbruch §123 StGB.
Der Rolladen ist Sache des Vermieters! Anders läge der Fall, wenn der Mieter den Rolladen mutwillig kaputt gemacht hätte. Eine derartige reparatur ist auch eine Instandsetzung und keine Modernisierung.
Ob dem Mieter eine Kleinreparaturengebühr auf zu erlegen ist, darüber gibt der Mietvertrag Aufschluss.
Ich würde drigend raten einem Mieterverein bei zu treten. Meist ist dort auch nach mind. 8 Monaten Mitgliedschaft eine Mietrechtschutz inbegriffen, die man für solche Vermieter meist auch dringend benötigt.
Also Kündigung ist keinesfalls rechtens und kann ignoriert werden.
…und ein Türschloss kann man sehr leicht selber austauschen! Bei Auszug das alte Schloß dann wieder einsetzen. Das ist immer das Erste was ich mache!