Hallo.
Wir haben zum 01.08.2011 eine neue Wohnung gemietet.
Der Vermieter war so nett und hat uns einen Schlüssel schon früher überlassen damit wir renovieren können. Die vergangene Woche haben wir genutzt um in zwei Zimmern den Teppichboden und die Tapeten zu entfernen. In dem einen Raum kam dann die böse Überraschung. Nachdem die Tapeten runter waren sah man an der einen Aussenwand Schimmel. Der Vermieter kam kurz rüber - sagte wir sollen erstmal die Heizung andrehen damit das trocknet und dann würde er Schimmel-Ex besorgen und dann wäre das Thema gegessen. Wir also beim Fussboden weitergemacht. Den Filzbelag der unter dem Teppich verklebt war entfernt und die Fußleisten abgeschraubt. An der Wand zum Badezimmer stellten wir beim abschrauben der Fussleiste fest das diese an einer Stelle „angegammelt“ ist und die Wand dahinter nass ist und auch schon schimmelt, ein weiterer nasser Fleck im Estrich wurde an einer weiteren Aussenwand entdeckt. An einer Innenwand sah man mit einem Mal wie ein immer größer werdender Wasserfleck sich an der Wand und am Estrich abzeichnete. Wir also zum zweiten Mal den Vermieter angerufen - als er kam war er natürlich erstmal am fluchen und wir teilten ihm unsere Vermutung mit das der zweite Wasserfleck eigentlich nur durch ein defektes Wasserrohr entstanden sein könnte - denn der Fleck trat erst auf nachdem die Heizung einen Moment lief.
Unser Vermieter hat daraufhin die Heizungsanlage ausgeschaltet und gesagt er würde Montag mal schauen was er machen kann - ob er das einfach überputzt und das schon reicht. Er teilte uns auch mit das er nicht über die finanziellen Mittel verfüge da ne Firma kommen zu lassen! Was können wir jetzt machen? Sicher müssen wir ihm eine Frist setzen bis wann er die Mängel beseitigt - wie viel Zeit müssen wir ihm da einräumen? Haben wir danach die Möglichkeit fristlos zu kündigen? Und haben wir ein Recht darauf das er die Mängel fachmänisch beseitigen läßt? Es kann ja nicht sein ernst sein einfach die nassen Stellen an der Wand zu überputzen. Wir machen uns jetzt natürlich riesige Gedanken - die neue Wohnung riecht total muffig und in der alten können wir nicht länger bleiben da bereits ein Mieter zum 01.08. gefunden ist.
Danke im Voraus für eure Antworen.
Viele Grüße
Jessica
schwierige frage,
jessica,
es kann ein grund der fristlosen kündigung vorliegen, zumindest aber für eine mietminderung. setzt ihm erst einmal eine frist auf vier wochen zur mängelbeseitigung mit androhung einer mietminderung/ fristl. kündigung schicken. professioneller kann dir diese frage nur der mieterverein/ein rechtsanwalt in einem persönlichen gespräch beantworten. bitte alles fotografieren!
viel erfolg,
udo
Für eine fristlose Kündigung reicht das leider nicht. Sie müssen dem Vermieter Zeit lassen, den Fehler mit der Nässe durch die defekte Heizung (?) zu beheben.
Hierzu sollten Sie ihm eine angemessene Frist (2 bis 4? Wochen) setzen. Das ganze dann schriftlich übergeben und um eine Bestätigungsunterschrift bitten.
Wenn diese Frist verstreicht, ohne das etwas passiert, dann wäre eine fristlose Kündigung möglich. Zur Sicherheit sollten Sie aber einen Anwalt für Mietrecht befragen, denn ich bin auch „nur“ Laie.
Wenn Sie aber der Sache nicht trauen, dann können Sie mit der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31.08. kündigen, vorausgesetzt im Mietvertrag ist keine andere Frist vereinbart.
Hallo ihre habt jetzt einige Möglichkeiten.
- kündigen in so einer Schimmelbude wöllte ich nicht leben - ziemlich gesundheitsschädigend.
- der Vermieter hat kein Geld zur Beseitigung der erheblichen Mängel - Geizkragen oder Kreditunwürdig?
- Falls ihr trotzdem in der Wohnung leben wollt oder gar müßt - auf jeden Fall einen Fachmann zur Beseitigung der Mängel holen - schon wegen der Garantieansprüche. ein Vorschlag für den netten Hauswirt - Fachmann und ihr beteiligt euch an den Kosten und rechnet dann das vorab bezahlte Geld auf die Miete und die kommenden Kosten um.
Gesünder wäre allerdings die Wohnung wegen verdeckter erheblicher Mängel und dem Hinweis der Hauswirt will das allein durch trocknen der Wand und etwas Schimmelschutz beseitigen, schnellstmöglichst zu kündigen. Ihr wederdet in dem Bau nicht mehr froh. Die Bausubstanz und die Reaktion des Vermieters verraten das sehr deutlich.
viel Glück - Barbara Natzschka
Hallo aus Bernburg,
seien Sie froh so rechtzeitig den tatsächlichen Zustand der Wohnung festgestellt zu haben. Der Vermieter wusste bestimmt nichts von den Mängeln, sonst hätte er den Schlüssel erst am 1.8. übergeben.
Wenn Vermieter keine finanziellen Mittel hat, nutzt die Fristsetzung nichts!
Jetzt fehlen sowieso alle rechtlichen Möglichkeiten. Mieter (sie nach dem 1.8.) können eine Verschlechterung der Wohnqualität gegenüber dem Einzugsdatum, beanstanden und nach erfolglosem Ablauf der Fristsetzung für die Wiederherstellung der Wohnqualität, die Grundmiete angemessen mindern.
Mein Rat, treten Sie vom Vertrag zurück und bleiben Sie bis sie eine andere Wohnung gefunden haben in Ihrer jetzigen!
Ziehen Sie in eine mit Mängeln belastete Wohnung nehmen Sie sich selbst alle rechtlichen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber den Mietern einräumt.
LG aus Bernburg
Der Vermieter ist verpflichtet alle Schäden nachhaltig zu sanieren. Wie schon erwähnt: Zuerst eine Frist setzen mit Ankündigung der Mietminderung, wenn bis dahin keine Einigung erfolgt, dürft ihr fristlos kündigen. Lasst euch nicht auf irgendwelche Kompromisse ein. Kommt der Schimmel dann zurück, wird die Sache kompliziert!
Torsten Struck
http://www.schimmel-fachmann.de