Seit unserem Einzug 06/2014 haben wir jeden Monat pünktlich unsere Miete überwiesen. Aus für uns leider nicht mehr nachvollziehbaren Gründen, haben wir unsere monatlichen Nebenkosten, vergessen zu überweisen. Dies wurde von der Vermieterin und Eigentümerin allerdings auch die ganze Zeit nicht bemerkt.
Im Oktober 2016 wurde der Zahlungsrückstand von ihr offenbar bemerkt, worauf wir dann einen Brief von einer Wohnungsverwaltung bekamen. Diese teilte uns mit, dass sie im Auftrag unserer Vermieterin das Mietverhältnis zum 03.11.2016, auf Grund der offenen Nebenkosten, fristlos kündigen, sofern wir die offenen Nebenkosten nicht umgehend überweisen. Erfolgt die Überweisung bis zum vorgegebenen Datum, wird unser Mietvertrag zum 31.01.2017 gekündigt.
Wir wurden vor der fristlosen Kündigung, von unserer Vermieterin weder mündlich, noch schriftlich auf die offenen Nebenkosten hingewiesen. Kein Wort, kein Brief, keine Mahnung…absolut nichts
Unserem Mietvertrag ist in dieser Richtung nichts zu entnehmen. Es ist lediglich vermerkt, dass unsere unbefristeter Mietvertrag nur bei rechtlichen Verstößen gekündigt werden kann.
Nun folgende Fragen:
- Ist die fristlose Kündigung rechtens?
- Hätten wir vorab nicht wenigstens in irgendeiner Form (mündlich oder schriftlich) auf den Zahlungsrückstand der Nebenkosten hingewiesen werden müssen?
Wäre echt super, wenn uns jemand weiterhelfen kann!