Mietrecht - fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Seit unserem Einzug 06/2014 haben wir jeden Monat pünktlich unsere Miete überwiesen. Aus für uns leider nicht mehr nachvollziehbaren Gründen, haben wir unsere monatlichen Nebenkosten, vergessen zu überweisen. Dies wurde von der Vermieterin und Eigentümerin allerdings auch die ganze Zeit nicht bemerkt.

Im Oktober 2016 wurde der Zahlungsrückstand von ihr offenbar bemerkt, worauf wir dann einen Brief von einer Wohnungsverwaltung bekamen. Diese teilte uns mit, dass sie im Auftrag unserer Vermieterin das Mietverhältnis zum 03.11.2016, auf Grund der offenen Nebenkosten, fristlos kündigen, sofern wir die offenen Nebenkosten nicht umgehend überweisen. Erfolgt die Überweisung bis zum vorgegebenen Datum, wird unser Mietvertrag zum 31.01.2017 gekündigt.

Wir wurden vor der fristlosen Kündigung, von unserer Vermieterin weder mündlich, noch schriftlich auf die offenen Nebenkosten hingewiesen. Kein Wort, kein Brief, keine Mahnung…absolut nichts

Unserem Mietvertrag ist in dieser Richtung nichts zu entnehmen. Es ist lediglich vermerkt, dass unsere unbefristeter Mietvertrag nur bei rechtlichen Verstößen gekündigt werden kann.

Nun folgende Fragen:

  1. Ist die fristlose Kündigung rechtens?
  2. Hätten wir vorab nicht wenigstens in irgendeiner Form (mündlich oder schriftlich) auf den Zahlungsrückstand der Nebenkosten hingewiesen werden müssen?

Wäre echt super, wenn uns jemand weiterhelfen kann!

Hallo,

Kann man so sehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html

Muss halt im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.

Das wäre sicherlich nett vom Vermieter gewesen, aber nicht vorgeschrieben.
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html

Gruß,
Steve

Das ist vermutlich nicht die Antwort, die Du Dir erhofft hast… Aber bevor ich nichts sage, möchte ich Dir doch tatsächlich den Mieterverein empfehlen - die haben richtige Anwälte, die helfen können.
Abgesehen davon gibt es kostenlose Rechtsberatungsstellen, manche auch speziell für Mietrecht.

Ich möchte Dich einfach darauf hinweisen, dass es solche Beratungsstellen gibt. Bevor Du aufgibst, o. ä., wende Dich doch an solche Stellen :smile:

Alles Gute und viel Glück!

Was genau hindert Euch daran, durch sofortige Zahlung der Rückstände die Kündigung zu vermeiden?

Vielleicht auch interessant:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fristlose-kuendigung-der-mietwohnung-wegen-alter-mietrueckstaende_084325.html

Toll! Seit Oktober weißt Du das also.
Dann hättest Du schon mind. 14 Tage Zeit gehabt, den fälligen Betrag zu zahlen.
Oder - bei klammer Kasse - das Gespräch mit der Vermieterin zu suchen und ihr sofort einen nennenswerten Betrag und für den Rest Ratenzahlung anzubieten.

Hast du wenigstens die November-Miete in richtiger Höhe überwiesen?

.

So ein Quark mal wieder!
Die Forderung der VM ist sowas von rechtens, da hildt auch keine Rechtsberatung mehr.
Das Enzige was hilft, ist den Nebenkostenrückstand an die VM überweise, das Gespräch mit ihr suche und sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
ramses90

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Haben den offenen Betrag sofort überwiesen, als Kündigung kam

Das hättest Du oben dazuschreiben sollen!
Aber gut, daß Du schnell gezahlt hast.

Wenn Dir an der Fortsetzung des Mietverhältnisses liegt, dann solltest Du jetzt noch einen Entschuldigungsbrief schreiben und um Rücknahme der Kündigung bitten.
Ich würde den Brief direkt an die Vermieterin adressieren und Kopie z.K. an die Verwaltung schicken.
Je nach Antwort weißt Du dann, woran Du bist, und dann kannst Du Dir immer noch einen Anwalt suchen - oder im besten Fall brauchst Du dann keinen mehr.
Du kannst auch jetzt nichts tun und Dich von einer evtl. Räumungsklage überraschen lassen. Wenn der Anwalt der Vermieterin „vernünftig“ ist, wird es dazu vermutlich nicht kommen, aber das weiß keiner im voraus.
Falls es doch zu der Räumungsklage kommt, wird Dir Dein Entschuldigungsbrief vor Gericht ein Plus einbringen.

Gruß
.

Das war richtig so.

Aber ihr hättet gleich ein Schreiben an die Vermieterin richten sollen und um Aufhebung der Kündigung zum 31.1.17 bitten sollen.

So wie die Verwaltung und auch Vermieterin nicht gemerkt hatte, das keine Nebenkosten gezahlt wurden, trotz sicherlich erstellter NK-Abrechnungen !, so kann man doch durchaus glaubhaft machen, man hat das ebenso nicht bemerkt.
Es ist kein Schaden entstanden, Forderung wurde nachgezahlt. Es bestand nie die Absicht, die NK vorzuenthalten.
Auch das die Miete stets korrekt gezahlt wurde spricht dafür, es handelt sich um ein Versehen.
Wenn keine anderen Gründe in der Person oder dem Verhalten der Mieter vorliegen, so gibt es sicherlich keinen Grund die Kündigung aufrecht zuhalten.

MfG
duck313