Mietrecht für Mieter

Wie ist eigentlich die gesetzeslage wenn zwei Personen im Mietvertrag stehen und eine kündigt? Ist der Mietvertrag dann ungültigt für die zweite Person oder kann sie automatisch drinbleiben? Oder wenn der Vermieter beide kündigt geht das auch wenn einer nicht raus will? Mfg

eindeutig !

Alle Vertragsparteien unterschreiben um den Vertrag einzuhalten und nicht um ihn mit Winkelzügen zu brechen.
Alle Mieter und der oder die Vermieter schließen den Vertrag gemeinsam und freiwillig.
Nur ein unter Zwang entstandener Vertrag ist nichtig!
So haften alle unterzeichnenden Mieter gegenseitig, gegenüber dem oder den Vermietern. Fällt einer aus übernehmen die anderen die Mietschuld. Bei Problemchen oder Kündigungen ist dies genau so - eindeutig eben!

Danke für die Antwort. Hoffe ist okay wenn ich sie nochmal belästige. Der Sachverhalt ist der, das meine WG-Partnerin uns alle ( Nachbarn und auch Vermieter)in den Wahnsinn treibt mit ihrem rücksichtslosen Verhalten und nicht mit sich reden lässst.Wir dachten wenn ich kündige musss sie auch gehen und kann den Vertrag dann auf mich schreiben? Gibt es eine Möglichkeit seitens Vermieter oder mir rein rechtlich, das sie dann gehen muss auch wenn sie nicht will?

MfG

NEIN sonst wären der Willkür Tür und Tor geöffnet - außeres liegen strafrechliche Gründe vor. Dann entscheidet das ein Richter