Liebe/-r Experte/-in,
Möchte mir eine Dachterrassenwohnung mieten und habe auch schon das passende Objekt gefunden. Die Wohnung liegt in einem Neubau in dem alle Wohnungen neu zu vermieten sind. Im Internet habe ich mir ALLE Wohnungen angesehen,die von der Zimmeranzahl und den Quadratmetern ALLE gleich sind und zwar 83m² mit einer monatlichen Miete von € 825.- AUSSER die Dachgeschosswohnung,die hat 82m² und eine Terrasse von ca. 60m² die NICHT überdacht ist und soll monatlich € 1099.- Miete kosten! Nun meine Frage: Soviel ich weiss darf man in Österreich für eine Terrasse die NICHT Überdacht ist auch keine Miete verlangen,wieso dann die monatlichen Mehrkosten von € 274.- gegeüber den anderen Wohnungen??? Vielen Dank im Vorhinein für ihre Antwort!!!
Hallo, also-ich kenne mich im Deutschen Mietrecht zu 99 aus, aber im Österreichischem überhaupt nicht. Aus diesem Grund kann ich keine Auskunft geben, und eine eventuell falsche Antwort möchte ich nicht geben. Dazu ist es für Sie erforderlich, sich das österreich.Mietrecht zu versorgen. Meines Wissens kann man das über Internet sehr gut. Einschlägige Buchhandlungen sollten das führen, bzw. bestellen können.
Tut mir leid, Ihnen nicht helfen zu können.
Alles Gute wünscht
Waldi64
Hallo,
warum sollte ein Vermieterin in Österreich nicht selbst festlegen können, wie hoch die Miete ist? Dafür braucht er doch keinen Grund, egal ob Dachterasse oder nicht.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo verehrter User,
diesbezüglich müssen Sie sich schon an ein österreichisches Mieter-/Experten-Forum bzw. an einen österreichischen Fachanwalt wenden.
MfG USKO
Hallo rambosechs,
es ist mir nicht möglich, deine frage zu beantworten, den in deiner Anfrage sagst du, dass in Österreich die nicht überdachten Terrassen keine Miete kosten. In der Bundesrepublik ist dies anders geregelt.
Je nach Ausstattung der Wohnung und der Terrasse kann für den m² Fläche einen Mietpreis zwischen 30 und 50 % des Preises der Wohnfläche betragen. Diesen habe ich auf 9,94 € pro m² Wohnfläche berechnet. Anhand Deiner Angaben für die Fläche der Terrasse, der mit 46 % des m² Preises für die Terrasse in Ansatz gebracht wurde, und somit 4,57 € pro m² Terrassenfläche berechnet wurde.
Das Ergebnis sieht dann so aus:
82 m² Wohnfl. Mal 9,94 € = 815,08 €
9,94 €: 100 = 0,0994 € x 46 % = 4,5724 € x 60 m² Terrassenfläche = 274,34 €
Summe: 1.089,34 Euro
So einfach kann man dies ermitteln.
Mit freundlichem Gruß
Willi
Liebe/-r Experte/-in, rambosechs - 21.06.2010
Möchte mir eine Dachterrassenwohnung mieten und habe auch schon das passende Objekt gefunden. Die Wohnung liegt in einem Neubau in dem alle Wohnungen neu zu vermieten sind. Im Internet habe ich mir ALLE Wohnungen angesehen,die von der Zimmeranzahl und den Quadratmetern ALLE gleich sind und zwar 83m² mit einer monatlichen Miete von € 825.- AUSSER die Dachgeschosswohnung,die hat 82m² und eine Terrasse von ca. 60m² die NICHT überdacht ist und soll monatlich € 1099.- Miete kosten! Nun meine Frage: Soviel ich weiss darf man in Österreich für eine Terrasse die NICHT Überdacht ist auch keine Miete verlangen,wieso dann die monatlichen Mehrkosten von € 274.- gegeüber den anderen Wohnungen??? Vielen Dank im Vorhinein für ihre Antwort!!!
Hallo rambo…,
eine Wohnung mit einem Balkon oder einer Dachterrasse hat ohne Zweifel einen höheren Wohnungswert als eine gleich große Wohnung ohne Balkon/Terrasse. Daher ist es grundsätzlich zulässig, dafür eine höhere Miete zu verlangen unabhängig von eine Überdachung.
In Deutschland hat der Gesetzgeber daher entschieden, dass dafür die halbe Fläche des Balkons/Terrasse der Wohnfläche angerechnet werden darf d.h. in Deinem Fall, dass 30 qm (50% von 60 qm) für 10 Euro (Miete pro qm der Wohnung) also 300 Euro zugeschlagen werden können. Dies gilt für den Kauf ebenso wie für die Vermietung einer Wohnung.
Ich bin nicht sicher, ob die Regelungen in Österreich identisch sind, erfahrungsgemäß weichen sie jedoch nicht wesentlich voneinander ab.
walser.