muss der vermieter na 10 Jahren den Boden in einer möblierten Wohnung erneuern
.nein.
Die bessere Frage wäre: Wenn der Mieter es geschafft hat, einen Belag in 10 Jahren in einen derartigen Zustand zu bringen, dass er erneut werden muss, müsste dann der Mieter den „Boden“ auf seine eigenen Kosten erneuern?
So ist es. Nur schafft es ein Mieter den „Boden“ in 10 Jahren zu ruinieren, hab ich ein ganz ungutes Gefühl was eben diesen angeht. Was hat weiterhin möbliert, oder unmöbliert mit der Thematik zu tun?
Ich hätte erwähnen sollen, wohne in einem Apartment und der Boden ist stink normaler Teppichboden.
LG
Dann müsstest du auch erwähnen, ob der Teppich lediglich wegen des Alters erneuert werden soll, oder weil er völlig abgenutzt ist. Wäre er abgenutzt, so stellt sich die Frage, ob dieses durch vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zustande gekommen ist oder ob der Mieter hier eine vertragswidrige Nutzung vorgenommen hat und dadurch der Schaden entstanden ist.
Ist der Teppich nur durch „vertragsgemäßen Gebrauch“ abgenutzt, so könnte - andere Regelungen im Mietvertrag vorbehalten - der Vermieter aufgefordert werden, diesen auf seine Kosten zu ersetzen.
Nein. Nur wenn er verschlissen, also fadenscheinig oder abgetreten wäre. Und in den Fall wäre zu prüfen, ob der Zustand „über das Maß üblicher Nutzung und pfleglicher Bahandlung der Mitsache“ hinausgehend nicht dem Mieter zuzuschreiben wäre.
G imager