Mietrecht Garage

Hallo,

vorgestern habe ich die Anfrage unter gleichem Titel schon mal gestellt aber keine Antwort auf meine Fragen erhalten. Vielleicht war der Text aber auch etwas lang…deshalb noch mal in Kurzversion:

Wir sind Mieter einer Garage, die sich auf Privatgrund befindet (rundum abgeschlossener Hinterhof). Vor kurzem ist in dem Haus zu dem die Garage gehört (nicht unser Wohnhaus) eine Firma eingezogen, deren Mitarbeiter auf dem Hof parken. Am Montag nun parkte einer der MA so vor unserer Garage, daß meine Frau sie nicht öffnen konnte.
Sie mußte sich dann noch Unverschämtheiten anhören und eine geschlagene Viertel Stunde warten, bis der MA endlich sein KFZ wegfuhr (ihm war es wichtiger die aktuelle Arbeit abzuschließen…).

Ansprechpartner ist für mich die Vermieterin, da sich das Ganze ja auf Privatgrund abspielt. Diese habe ich per Brief aufgefordert dafür zu sorgen, daß die Zufahrt zu unserer Garage nicht von anderen Mietern blokiert wird.
Meine Frage ist, welche Möglichkeiten ich habe Druck auszuüben, sollte sich die Situation nicht bessern und unsere Garage noch mal blokiert sein.
Mein einziges Druckmittel ist ja der Mietzins - unter welchen Umständen kann ich hier die Miete um wieviel kürzen?

Bei meiner ersten Anfrage wurde mir (der Antworter vermutete das Ganze auf öffentlichem Grund) geraten die Firma zur Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung aufzufordern.
Besteht diese Möglichkeit auch in diesem Fall - also wenn sich das nicht auf öffentlichen sondern auf (fremdem) Privatgrund abspielt?

Auf kompetente Antworten hoffend
Stefan

Hallo Goosi,

frag doch mal Deinen Vermieter, ob Du einen klapp- und abschließbaren Poller vor Deine Garage setzen darfst. Dann könnte sich da niemand mehr hinstellen, und Du mußt dem Vermieter nicht sein Geld streichen…
Oder Du läßt das Auto abschleppen, wenn Du es gar so eilig hast.

Gruß
Maja

Hi Maja,

danke für Deine Antwort.

frag doch mal Deinen Vermieter, ob Du einen klapp- und
abschließbaren Poller vor Deine Garage setzen darfst. Dann
könnte sich da niemand mehr hinstellen, und Du mußt dem
Vermieter nicht sein Geld streichen…

Geht aus mehreren Gründen nicht (Platzmangel, wir wollen irgendwann wegziehen, Kosten)

Oder Du läßt das Auto abschleppen, wenn Du es gar so eilig
hast.

Nun ja, das ist auch nicht schneller als warten auf den Besitzer.
Außerdem, wenn der Halter einen guten Anwalt hat, bleibe ich auf diesen Kosten sitzen - eben weil sie eigentlich nicht zu rechtfertigen sind (auch wenn es ein schöner Denkzettel wäre - die Dreistigkeit hat mich wirklich geärgert).

Mein Wunsch ist (sofern sich die Situation nicht bessert), daß die Vermieterin Druck auf ihren Mieter ausübt damit er sich an die Regeln hält.

Gruß Stefan

Hi Goosi,

mein Onkel hat eine kleine Kfz Werkstatt mit einem Hof davor (War früher eine Tankstelle)
Es befinden sich insgesamt 3 Schilder mit der Aufschrift Privatgrundstück, Parken verboten auf dem Hof.
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Hupfdohlencenter. Die Damen, die sich zwecks Leibesertüchtigung dahin begeben, sind aber anscheinend zu faul 3 Meter zu laufen. Desöfteren schon stand da plötzlich ein wildfremder PKW. Einmal bin ich gerade dazu gekommen, als eine junge Frau seelenruhig ihr Fahrzeug genau vor einem der Schilder abstellte.
Also sprach ich sie mal an, ob sie denn nicht wüßte, daß das Privat sei…sie versuchte mich abzuwiegeln da sie es eilig hätte, was ihr aber nicht gelang.
Sie wurde dann frech und fragte was ich dagegen tun wolle, dass sie ihr Auto dahin stellt, ob ich etwa die Bullen rufen würde. Darauf antwortete ich:" Zum Beispiel, ja das könnte man machen, keine schlechte Idee"…so zog sie es doch vor, den Wagen 2 Autolängen weiter vorne in eine Parklücke zu stellen.
Mein Onkel ist da etwas rabiater…kann schon passieren, daß er dem ein oder anderen Wagen etwas Luft abzwackt:wink: an zwei Reifen, damit sichs lohnt…
Meine Oma hat auch Garagen und eine Autovermietung…die Leute sind so dreist mittlerweile, das glaubst Du gar nicht. Die stellen sich hinter die LKWs so daß diese das Grunddtück nicht verlassen können…das ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel, daher finde ich es unfair, solltest Du dem Vermieter mit Mietminderung kommen wolllen. Rede mit ihm/ihr und mach konstruktive Vorschläge.

Grüße
Maja

Hallo Goosi,
ich hatte ein ähnliches Problem, es war nicht die Garage, sondern die Haustür, ein Benzbesitzer war natürlich zu faul, auch nur 3 m zu laufen. 1 l Speiseöl über die Frontscheibe (macht sich aber im Winter besser) haben das Problem für immer gelöst…
Grüße Almut

Hi!

Abgesehen von den bisherigen kriminellen Vorschlägen hast du noch andere Möglichkeiten!

Die Firmenleute dürfen dort nicht parken, von daher macht so eine Unterlassungserklärung durchaus Sinn.

Ferner kannst du auch die Polizei rufen. Das hat sich zwar in letzter Zeit paar Mal geändert, aber derzeit sind die soweit ich weiß berechtigt ein Fahrzeug abschleppen zu lassen - ein Strafmandat dürfte auf jeden Fall möglich sein… selbst wenn nicht wird der Fimreninhaber sich überlegen ob er ständig die Polizei vor der Tür haben will - d. h. nach dem ersten Mal hattu vielleicht schon Ruhe!

Drittens darfst du soweit ich weiß dir ein Taxi rufen (vorausgesetzt die Wegstrecke sit groß genug), was dir der Autobesitzer erstatten muß - würdest du ggf. durch Anruf bei der Polizei auch schnell erfahren!

Viertens kannst du auch selbst Anzeige erstatten - die Polizei wird dir schon bei der Formulierung helfen ;o)

Das hilft zwar beim ersten Mal nicht direkt doch verhindert es auf Dauer Wiederholungen ;o)

Die kriminellen Vorschläge vergiß mal lieber gleich, denn dann hast du schnell ne Strafanzeige wegen Sachbeschädigung am Hals und Leute die bei anderen Luft ablassen haben es nicht anders verdient!

Gruß

Bernd

Polizei hat auf Privatgrund nix zu melden
Hallo,

die Polizei wird, und darf, auf einem Privatgrundstück nicht einschreiten.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So nicht ganz richtig
Ein Parkplatz auf einem Privatgrundstück, den beispielsweise Firmen, Geschäfte oder Arztpraxen zur Verfügung stellen, gilt als öffentlicher Verkehrsraum. Die Folge: Die Polizei darf Autos abschleppen lassen, so in Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-westfälisches Verwaltungsgericht 5 A 1321/97

Entscheidend dafür ob sogenannter öffentlicher Verkehrsraum vor liegt, ist ob das Gelände tatsächlich durch einen nicht begrenzten Personen kreis befahren werden kann. Öffentlicher Verkehrsraum besteht z.B. nicht bei Kasernen mit Zugangskontrolle, die nur von Bundeswehrangehörigen befahren werden dürfen, ähnlich gesicherten Werksgeländen etc. und bei Privatparkplätzen mit schranke, zu denen nur die Berechtigten einen schlüssel haben - sofern das Tor auch immer wieder verschlossen wird.

In unserem Fall würde, wenn öVR besteht, eine Behinderung iSd § 1 II StVO vorliegen und die Polizei könnte einschreiten, umsetzten, Anzeigen fertigen - nach ihrem ermessen.

M.

Die kriminellen Vorschläge vergiß mal lieber gleich, denn dann

hast du schnell ne Strafanzeige wegen Sachbeschädigung am Hals
und Leute die bei anderen Luft ablassen haben es nicht anders
verdient!

Gruß

Bernd

Hallo Bernd,
das mit der Sachbeschädigung ist wohl bei meinem Vorschlag leicht aus der Luft gegriffen:
§ 303
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

ich lass mich doch nicht kriminalisieren!!!
Gruß Almut

Hi!

2 Punkte:

1.) Öl auf die Scheibe giessen oder Luft aus den Reifen lassen, könnte das Problem mit diesem einen Fahrzeuglenker allerdings „für immer“ lösen. Du könntest ihn dadurch töten. Ob hier noch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Mittel gewahrt ist, wage ich hingegen zu bezweifeln…

2.) Parken vor anderer Leute Garage ist nicht o.k. und Du kannst den Wagen abschleppen lassen. Allerdings solltest Du vorher dem Besitzer des falsch geparkten Wagens die Chance geben, in einer zumutbaren Zeit den Wagen wegzufahren, und ausserdem solltest Du einen Zeugen haben, sonst ist das Geld (welches Du beim Abschleppunternehmen vorstrecken musst) weg.
Der bessere Weg wäre es wohl, mit den Leuten zu reden. es sind sicherlich nur ein paar wenige, wenn nicht nur einer, der wiederholt vor Deiner Garage parkt. Parke ab und an direkt vor Deiner Garage um den Gewöhnungseffekt „dieser Platz ist sowieso besetzt“ zu erzielen.
Und bitte denke daran, dass Reifen Lockern, Luft Ablassen, Öle irgendwohin Giessen u.s.w. sehr gefährlich und nicht angemessen ist.
Rede mit den Leuten und wenn das nicht fruchtet, drohe an, den Wagen selber wegzufahren. Mit dem Hinweis auf Nötigung und Freiheitsberaubung den Wagenheber in Richtung Seitengfenster zu halten hat bei mir immer Wunder gewirkt, wenn allzu unverschämte Leute wiederholt meinen Wagen zustellten. Dass das rechtlich nicht haltbar ist, wissen die wenigsten…

Ach ja, einer hatte mal den Wagen ohne Gang und Handbremse hinter meinen Wagen gestellt. Den habe ich gegenüber ins Halteverbot geschoben, er wurde abgeschleppt und er parkte dann immer sehr brav…

Grüße,

Mathias

Bernd hat nicht unrecht…
Bin mir nicht ganz sicher was das Öl für auswirkungen hat, aber wenn es die brauchbarkeit des Pkw einschränkt oder gar das fahrzeug bis auf weiteres unbrauchbar macht KANN eine Sachbeschädigung vorliegen. Genau wie beim Ablassen der Luft aus mehren Reifen:

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/B…

http://www.jura.uni-halle.de/download/LILIE/ws02/alb…

ich lass mich doch nicht kriminalisieren!!!

Dann lass doch solchen Unsinn, Selbstjustiz ist nicht erwünscht!!!

Zumal eine reaktion oft zu einer Gegenreaktion führt, z.B. verkleben des Haustüreingangsschlosses, Scheiben einwerfen, oder nur jeden morgen Hupen, wenn der Feind noch schläft.
Sowas schaukelt sich nur unnötig hoch.

M.

Luftablassen kann Sachbesch. sein, siehe oben ot
OT

Hi!

Bin mir nicht ganz sicher was das Öl für auswirkungen hat,
aber wenn es die brauchbarkeit des Pkw einschränkt oder gar
das fahrzeug bis auf weiteres unbrauchbar macht KANN eine
Sachbeschädigung vorliegen. Genau wie beim Ablassen der Luft
aus mehren Reifen:

Hier geht es weniger um Sachbeschädigung als um eine massive Gefährdung der Nutzer des Fahrzeuges sowie anderer Verkehrsteilnehmer. Mit Öl auf der Scheibe kann man bei einsetzendem Regen die Scheibenwischer vergessen. Man fährt blind und es kracht evtl.
Mit zu wenig Luft in den Reifen können sehr schwere Unfälle passieren. Vielleicht platzen sie erst bei 180 auf der Autobahn mit 3 Kindern auf dem Rücksitz…
Solche Tips sind das letzte und ich wünsche keinem, bei solchen Aktionen, egal ob an meinem oder an einem fremden Wagen, von mir erwischt zu werden. DAS wird dann nämlich ganz bestimmt zu einer Straftat…

Grüße,

Mathias

Naja ich ging davon aus, das die Luft fast vollständig, also merklich abgelassen wird und das man das Öl auch schon vor der Abfahrt bemerken muss - sonst machts ja relativ wenig Sinn.

Ansonsten hättest Du natürlich recht.

M.

Hi!

Dann liess dir mal das Strafrecht genau durch wobei ich den Punkt Selbstjustiz gar nicht beachtet hatte!
Dein Verhalten war strafrechtlich relevant - ob du es wahrhaben willst oder nicht!

Bernd

Naja ich ging davon aus, das die Luft fast vollständig, also
merklich abgelassen wird und das man das Öl auch schon vor der
Abfahrt bemerken muss - sonst machts ja relativ wenig Sinn.

Du kannst niemals davon ausgehen, dass so etwas direkt bemerkt wird.
Keine Diskussion über solche Dinge, sorry.

Grüße,

Mathias