Mietrecht garage

Hallo erstmals,
ich habe eine wohnung gemietet die ich seit 3 woche bewohne,habe 1000 euro kation gezahlt und die erste Miete.
In mein Mietvertrag steht das ich eine Garage bekomme die der Vermieter mir es auch versprochen hat (ich weis versprechen sind nihcts die nicht auf papieren extestieren)meine frage währe habe ich rechtlich ein vorzug das ich die gareg bekomme wie z.b. nach 1 monat oder 2-3??? weil der vermieter meint in seiner garage ist einer drinnen die seine miete bezahlt als würde er das vorher wissen das ich die garagen miete nicht bezahlen würde,und in dieser garage die eigendlich ich bekommen sollte hat er einen vermietet der nicht mal hier wohnt. das ist die frage die ich mir stelle ich wäre ja bevorzugt für die garage.??? bitte helft mir weiter DANKE in voraus.

Hallo,
also, wenn ich das richtig verstanden habe, steht im Mietvertrag, dass eine Garage mit vermietet wird?!
Dann haben Sie Anspruch darauf, dann auch ab Beginn des Mietvertrages, es sei denn, es wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
Wenn es nicht im Mietvertrag steht, dass Sie ein Garage bekommen sollen, dann besteht kein Anspruch
und kein Vorrecht darauf!
Ich hoffe ich konnte helfen, lG

Hallo,
ich glaube nicht, dass du direkt einen rechtlichen Vorrang hast. Zu klären ist, ob die Garage bereits mit zur Wohnung gehört und auch schon in der Miete eingeschlossen ist. Dann hättest du bereits Anspruch. Wenn sie jedoch nur durch einen Zusatzaufschlag (vermutlich zwischen 30 und 100 € je nach Lage) mitgemietet werden kann, dann sieht es für Dich schlechter aus, denn dann braucht er erst zu vermieten, wenn sie auch frei ist. Ich gehe davon aus, dass er dem alten Mieter der Garage auch regulär kündigen kann und dort nicht wie bei einer Wohnung ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Vielleicht kannst Du dem Vermieter dieses vorschlagen.

Ciao

Sorry, kann ich nicht beantworten, bin kein Experte für Mietrecht.

Hey Nadir58,

also das ´geht ja nun überhaupt nicht.
Der Vermieter hat dafür zu sorgen dass du die Garage bekommst.

Stand das auch in der Wohnungsbeschreibung drin, mit Garage???

Wenn ja, dann sprich nochmal mit dem Vermieter.
Es findet sich doch immer irgend eine Lösung.

Kannst mir ja dann nochmal bescheid geben wie es gelaufen ist ok

Hals und Bein bruch.

liebe grüße

Ashley

ich habe eine wohnung gemietet die ich seit 3 woche

bewohne,habe 1000 euro kation gezahlt und die erste Minete.
In mein Mietvertrag steht das ich eine Garage bekomme die der
Vermieter mir es auch versprochen hat.

hey, also wenn in deinem mietvertrag steht das zu der wohnung eine garage gehört, dann hast du da 100%ig anspruch drauf. es ist dann nicht dein problem ob die vermietet ist, sondern das problem von dem vermieter. mach ihm ein wenig druck : zeig ihm den absatz mit der garage und sag was dir zusteht steht dir zu.zur not flunker ein wenig und sag du hast extra eine wohnung mit garage gesucht, und hättest du vorher gewusst das du keine bekommst hättest du die wohnung nicht genommen… sagen kann man es ja erstmal.
viel glück…