seit einigen Jahren sind wir glückliche Mieter einer Garage in unserer Nähe (Innenstadt -> extreme Parksituation), die sich in einem Hinterhof befindet.
Im Erdgeschoß des Hauses befindet sich ein Ladengeschäft (früher Kneipe) in das vor kurzem eine Computerfirma eingezogen ist. Seit dem wird die Situation immer unerträglicher. Die zwei zum Laden gehörenden Parkplätze reichen offenbar nicht. Weitere Plätze sind in dem recht engen Hof nicht vorhanden - trotzdem parken weitere Fahrzeuge dort. Die Folge ist, daß wir teilw. sehr umständlich rangieren müssen um unsere Garage zu erreichen oder zu verlassen. In Anbetracht der besch… Parksituation in der Gegend und da wir das Auto nur selten benötigen könnte ich darüber noch hinwegsehen.
Aber gestern war es soweit: Meine Frau konnte die Garage nicht öffnen, da sich ein Mitarbeiter der Firma direkt davor gestellt hatte. Zu allem Überfluss mußte sich meine Frau auch noch Unverschämtheiten anhören und wartete 15 Minuten bis sich der werte Herr bemühte seine Schüssel von unserer Einfahrt zu entfernen. Das bin ich nicht mehr bereit zu tolerieren. Nur wie jetzt vorgehen?
Klar, Ansprechpartner für mich ist die Vermieterin. Sie hat dafür zu sorgen, daß ich die Mietsache ungestört nutzen kann. Daher werde ich sie heute in einem höflichen Brief auffordern für Abhilfe zu sorgen.
Aber wie weiter, wenn das nichts hilft?
Wie könnte ich dann Druck ausüben? Das einzige „Druckmittel“ daß mir einfällt wäre Mietminderung - aber unter welchen Umständen wäre sie in welcher Höhe gerechtfertigt?
Oder gibt es weiteres, was ich unternehmen könnte? Ein Gespräch mit dem Firmeninhaber möchte und werde ich nicht führen - mein Adrenalinspiegel findet solche Gespräche wenig erbaulich. Außerdem habe ich mit der Firma nichts am Hut - mein Ansprechpartner ist die Vermieterin, der wir für die winzige Garage einen ordentlichen Mietzins überweisen.
Die Vermieterin hat damit nichts zu tun. Sie muss nur den Gebrauch der Mietsache selbst ermöglichen, nicht aber den Zugang, zumal sie auch keinen Einfluß hat auf rechtswidrig parkende Fahrzeuge.
Da aber der Kandidat bekannt ist, solltet Ihr die Firma auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass im Falle eines nochmaligen Zuparkens eine Vertragsstrafe fällig wird (nicht zu hoch bemessen, sie soll einen Ersatz des Schadens darstellen, der durch die Nichtnutzbarkeit entsteht, z.B. kostenpflichtiger Parkraum, andere Verkehrsmittel wie Taxi etc.).
Sollte sich die Firma weigern, könnt Ihr eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage anstrengen.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vielleicht zur Ergänzung:
Die Garage befindet sich auf Privatgrund. Der Hof ist über eine Durchfahrt („durchs“ Haus) zu erreichen und gehört zum Haus (rundum abgeschlossen).
Gilt unter diesen Umständen auch das von Dir gesagte? Und vor allem, warum ist die Vermieterin hier nicht zuständig? Ich kann die Mietsache doch nur dann gebrauchen, wenn ich sie erreichen kann. Es spielt sich alles auf ihrem Privatgrund ab?!?
Die Vermieterin hat damit nichts zu tun. Sie muss nur den
Gebrauch der Mietsache selbst ermöglichen, nicht aber den
Zugang, zumal sie auch keinen Einfluß hat auf rechtswidrig
parkende Fahrzeuge.
Da aber der Kandidat bekannt ist, solltet Ihr die Firma
auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass im
Falle eines nochmaligen Zuparkens eine Vertragsstrafe fällig
wird (nicht zu hoch bemessen, sie soll einen Ersatz des
Schadens darstellen, der durch die Nichtnutzbarkeit entsteht,
z.B. kostenpflichtiger Parkraum, andere Verkehrsmittel wie
Taxi etc.).
Kann ich das sofort tun? Oder erst beim nächsten Vorfall? Und kann ich damit sofort einen Anwalt beauftragen oder muß ich (im Sinne der Schadensminimierung) dies erst mal selber tun?
Sollte sich die Firma weigern, könnt Ihr eine einstweilige
Verfügung oder Unterlassungsklage anstrengen.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vielleicht zur Ergänzung:
Die Garage befindet sich auf Privatgrund. Der Hof ist über
eine Durchfahrt („durchs“ Haus) zu erreichen und gehört zum
Haus (rundum abgeschlossen).
Dann kann in der Tat die Vermieterin etwas tun, denn sie muss ja nicht parkende Fahrzeuge auf dem Grundstück dulden.