Mietrecht, Gartenpflege unkündbar?

Meine Mutter ist vor 3 Jahren in eine EG Wohnung mit zum Haus gehörender Grünanlage eingezogen. Bestandteil des Mietvertrages war auch ein Passus aus dem inhaltlich hervorgeht, dass sie die Gartenfläche, die an Ihre Wohnung grenzt, zu pflegen hätte (Unkraut jähten, bewässern, Blume anpflanzen und ähnliches). Inzwischen ist sie 69 Jahre alt und kann diesen Passus im Mietvertrag kaum mehr erfüllen. Sie kann sich nicht mehr bücken, hat Beschwerden beim Unkraut entfernen, usw…Sie hat nun Angst, dass ihr der Mietvertrag gekündigt wird, wenn sie diese Bedingung im Mietvertrag nicht mehr erfüllt. Der Vermieter, ein Privatmann, macht deutlich, dass ihn die „gesundheitlichen Befindlichkeiten“ seiner Mieter nicht interessieren. Sie solle ihren Vertrag erfüllen. Basta. Meine Frage: Welche Konsequenzen hat meine Mutter zu befürchten, wenn sie z.B. zum Arzt geht, sich Ihren Gesundheitszustand attestieren lässt und den Vertragspunkt „Gartenpflege“ aufkündigt?

Hallo GastM61,

ich weiß nicht wie ich zur Ehre komme ein Spezialist für Mietrecht zu sein, da muß ich wohl mal mein Profil durchforsten.

Ein Bisschen weiß ich aber doch: es gibt da Parallelen, zB Schneeräumen: wenn der betreffende Mieter den Dienst nicht leisten kann, sei es weil er dauernd auf Dienstreise ist oder weil er einen Bandscheibenvorfall hat, dann muß er für einen Ersatzmann sorgen; wenn was passiert wgn -Nichtgeräumtem Gehweg- dann zahlt keine Versicherung.
Deine Mutter wird mE nicht drumrumkommen ca zweimal im Jahr einen Gärtner (Kleinanzeigen) kommen zu lassen um die aufgeführten Arbeiten zu machen; oder es gibt einen Wohnungsnachbarn, der da aushilft; für den könnte Deine Mutter ja zB hin und wieder auf die Kinder aufpassen wenn die Eltern ins Kino/Theater oder sonstwohin gehen.

Soweit mein -nichtspezialisiertes- Wissen.
wgn evt Konsequenzen: goto Mieterverein
viel Glück Jochen brombeer71

Hallo Gast, leider kann ich Ihnen zu dieser Frage keine Antwort geben. Ich wünsche noch viel Erfolg!
Ein Tip am Rande: Wenn Ihre Mutter in ihrem Alter nicht mehr „verpflanzt“ werden will, dann soll sie sich doch einmal im Monat von einem freiwilligen Dienst helfen lassen. Erkundigen können Sie sich da bei der Diakonie oder der Caritas. Gegen ein kleines Trinkgeld gibt es da freiwillige Helfer.
MfG sonne

Ich schicke voraus, dass ich kein Rechtsanwalt bin und damit auch keine Rechtsberatung durchführen darf. Allgemeine Überlegung zu der Frage darf ich jedoch von mir geben.

Es ist meiner Meinung richtig, dass der Vermieter im Recht ist und Ihre Mutter den von ihr („erst“ vor 3 Jahren - da hätte Sie über die Konsequenzen der Gartenpflege schon nachdenken müssen) unterschriebenen Vertrag nicht so erfüllt - gleich aus welchem Grunde - wie er einmal vereinbart wurde. Notfalls muss sie sich der Hilfe Dritter (Familienmitglieder, Nachbarn, Freunde) bedienen. Ein Attest oder dergl. befreit sie nicht von der Pflicht, den Vertrag zu erfüllen. Der Vermieter kann daher meiner Meinung nach zurecht eine fristgemäße Kündigung aussprechen. Wenn sie versucht, den Punkt Gartenpflege zu kündigen, muß sie den gesamten Vertrag kündigen und gleichzeitig eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ohne diesen Punkt anbieten. Das nennt man dann eine Änderungskündigung.

So würde ich meinen Studenten diese Situation erklären.

Hallo!

Dieser Passus im Vertrag ist ein Bestandteil und kein eigener Vertrag, den man einfach kündigen kann. Viele Vermieter organisieren einen Gartenpflegeservice, der auf die Mieter umgelegt wird. Da das hier nicht der Fall ist, hat der Mieter selbst für die Erfüllung zu sorgen. Sei es selbst oder durch einen Beauftragten. In Ihrem Fall müsste also jemand damit beauftragt werden, der diesen Vertragsteil für Ihre Mutter erfüllt.
Kommt Ihre Mutter der Pflicht in ihrem Mietvertrag nicht nach, kann zunächst der Vermieter ihr eine Frist setzen und einen kostenpflichtigen Service beauftragen. Den Mietvertrag sofort deshalb zu kündigen, ist allerdings nicht so einfach möglich.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Tud mir leid, kann leider nicht weiterhelfen ! Ich würde aber mit einem Attest anwaltliche Hilfe ersuchen !!!

Wenn man einen Vertrag abschließt, ist dieser gültig. Da Ihre Mutter bei Abschluss bereits 66 Jahre alt war, sollte ihr bewusst gewesen sein, dass sie diesen Passus viell. bald nicht mehr erfüllen kann. Entweder sie sucht sich eine andere Wohnung oder einen Gärtner, der die Arbeit für sie erledigen kann.

Herta Bassauer

Hallo,

da die Gartenpflege Bestandteil des Mietvertrags ist, ist es das Recht des Mieters, darauf zu bestehen. Aber diese Pflicht muss ja nicht persönlich ausgeübt werden; wenn das jemand anders mit oder ohne Bezahlung für Deine Mutter übernimmt, ist das auch o.k. Nur verantwortlich bleibt sie – das heißt, wenn der bestellte Gärtner oder „rüstige Rentner“ oder nette Neffe nicht mehr funktionieren, muss Deine Mutter schnell Ersatz beschaffen.
Gruß
Bolo2L

Lieber GastM61
Leider bin ich keine Juristin, sondern nur eine Hobby-Gärtnerin!
Zu dem Problem Deiner Mutter fällt mir nur ein, dass man doch einen Helfer( Gärtner/Nachbarin) engagieren könnte, der 1mal im Monat mal ein bisschen Rasen mäht und ein paar Blumen pflanzt.
Mit frdl. Grüßen

Dagmar Koch

Hallo,

das ist wie bei vertraglich festgelegter Schneeräumung oder Treppenhausreinigung
Alter oder Gebrechen entbinden nicht von Mieterpflichten.

Deine Mutter muss sich somit jemanden suchen, der ihre Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt. Sie kann ja schließlich auch jemanden diese Pflichten übertragen.
Vielleicht findet sich in der Nachbarschaft ein rüstiger Rentner oder ein Jugendlicher, der ihr für ein paar Euro zur Hand geht.
Oder jemand aus dem Haus?!?

Der Vermieter kann schlimmstenfalls jemanden (Gärtner) beauftragen - nach Vorankündigung - und die Kosten auf deine Mutter abwälzen.
Ein Attest hilft nicht. Denn wenn sie das nicht mehr schafft, muss sie jemanden beauftragen - ist leider so!

Viele Grüße
tina

Hallo GastM61,
sorry, aber mit Mietrecht kenne ich mich zu wenig aus um Dir eine Antwort auf Deine Frage zu geben. Man könnte vielleicht einen Mieters hutzverein fragen oder bei der Verbraucherzentrale. Mehr Ratschläge habe ich zu diesem Thema leider nicht parat.
PS. oder Sie sucht sich einen jungen Mann der Ihr bei der Arbeit hilft.

Ich (kein Jurist!) schließe mich den anderen an: Die Vertragspflichten sind zu erfüllen, notfalls durch einen Dienstleister oder aber - das soll ja durchaus öfter vorkommen… - durch die eigenen Kinder. Denn was kann der Garteneigentümer dafür, dass seine Mieterin gebrechlich ist…?

Leider kann ich dazu keine stichhaltigen und klopffesten Antworten geben. Ich empfehle, einen versierten Anwalt zu nehmen.
E. Conrad

Hallo,

sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.

Alles Gute!