Mietrecht, 'gefährliche' Hobbys in Wohnung

Hallo zusammen,

mal eine Frage die eine Kundin von mir gerne beantwortet hätte, auf die ich aber keine Atwort weiss…

Alos, ich selber bin ja Perlenmacherin und arbeite am Glasbläserbrenner, sprich mit offener Flamme und Sauerstoff.
Da ich selber jedoch, schon wegen Kindern in der Wohnung kein Sauerstoffbrenner wollte, stellte sich mir nie die Frage, ob man ein Professionellen Brenner in einer Mietswohnung/Mietshaus überhaupt betreiben darf.

Muss man dem Vermieter diese Gefahrenquelle mitteilen kann wegen unerlaubter Gefähdung das Mietsverhältnis aufgekündigt werden oder darf man jedes „Hobby“ in der Wohnung betreiben?

Bin jür wissende Auskünfte sehr dakbar.

Lieben Gruß von

sonja

…ob man ein Professionellen Brenner in einer
Mietswohnung/Mietshaus überhaupt betreiben darf.

Hallo Sonja,

ein Arbeitstisch vor dem Fenster mit flatternder Gardine, darunter Teppichboden, die Gasflaschen lose hingestellt, ein Dutzend voller Gasflaschen stehen direkt daneben, die Schläuche als Stolperfallen, ein Riesenbrenner mit einer halben Meter langen Flamme blökert unkontrolliert irgendwo hin, dazwischen wuseln Kleinkinder - so ungefähr? Sicher nicht!

Ein unbrennbarer Bodenbelag, eine feuerfeste Unterlage auf dem Tisch, keine Gardinen in der Nähe, die Gasflaschen gesichert aufgestellt, Schläuche sauber verlegt, eine zuverlässige Brennerablage und ein belüfteter Raum ohne Zugluft, der nicht gleichzeitig Kinderspielzimmer ist, ein geprüfter Feuerlöscher hängt an der Wand - warum nicht? Davon geht keine größere Gefahr als etwa von einem Gasherd aus. Die Gasflaschen sollten nicht zu groß sein. Es reicht eine Kombination Propan-Sauerstoff und wenn man nur eine kleine Propanflasche mit Sicherheitsarmatur verwendet, die bei einem Schlauchbruch abschaltet, schaffst Du auch unter ungünstigen Bedingungen keine explosionsfähige Atmosphäre im Raum. Du kannst Dir die Finger verbrennen, aber sonst kann nichts passieren, was Mitbewohner oder Gebäude gefährdet. Von einem gefährlichen Hobby würde ich dabei nicht reden.

Muss man dem Vermieter diese Gefahrenquelle mitteilen kann
wegen unerlaubter Gefähdung das Mietsverhältnis aufgekündigt
werden oder darf man jedes „Hobby“ in der Wohnung betreiben?

Eine Wohnung dient zum Wohnen. Selbstverständlich darf man auch seinem Hobby nachgehen. Die Grenze ist dadurch gezogen, daß Mitbewohner nicht gefährdet werden und keine Gefahr für das Gebäude entstehen darf. In einer Wohnung darf man rauchen, ein Feuerzeug benutzen und landläufig wird nichts daran gefunden, wenn am strohtrockenen, auf dem Teppichboden stehenden Weihnachtsbaum Kerzen angezündet werden. Dagegen ist ein sachgerecht ausgestatteter Hobbyplatz mit Brenner ganz und gar harmlos.

Gruß
Wolfgang

In einer Wohnung darf man rauchen,
ein Feuerzeug benutzen und landläufig wird nichts daran
gefunden, wenn am strohtrockenen, auf dem Teppichboden
stehenden Weihnachtsbaum Kerzen angezündet werden. Dagegen ist
ein sachgerecht ausgestatteter Hobbyplatz mit Brenner ganz und
gar harmlos.

Mal abgesehen von diesem Gesichtspunkt, in dem ich Dir zustimme, Wolfgang, ist mir aber noch ein weiterer aufgefallen:
Sonja schreibt „…ich selber bin ja Perlenmacherin…“ solange das ein Hobby ist, mag es noch angehen, aber sobald sie ihre Perlen verkauft, könnte es Probleme geben, wenn in ihrem Mietvertrag die gewerbsmäßige Nutzung der Wohnung ausgeschlossen ist. - Nur so als Hinweis.
Gruß
Eckard.

1 Like