Mietrecht -Gegensprechanlage, Haustor IMMER offen

DARF MAN DIE GEGENSPRECHANLAGE SO EINSTELLEN, DASS SICH DURCH DRÜCKEN AM NAMENSSCHILD AUTOMATISCH DIE HAUSTÜRE ÖFFNET???
Als Mieter einer Wohnung in Wien muß ich anteilig natürlich auch die Kosten für die bestehende Gegensprechanlage mittragen.
Nun hat ein anderer Mieter in diesem Haus mit Zustimmung der Hausverwaltung die Funktion der Gegensprechanlage insofern verändert, dass, wenn man bei seinem Namen läutet, das Haustor sich automatisch öffnet, ohne dass er von seiner Wohnung aus die Taste „Türe öffnen“ betätigen muß. Somit kann jeder ungehindert, unkontrolliert in das Haus herein, womit sich der Nutzen einer Gegensprechanlage erübrigt. Schlußendlich hat er auch seinen Namen an der Gegensprechanlage gegen die Worte „automatischer Türöffner“ getauscht.
WIE KANN ICH MICH DAGEGEN SCHÜTZEN, DASS UNSER HAUS TAG UND NACHT FÜR JEDERMANN geöffnet ist?? Kennt jemand die rechtliche Seite dieses Problems oder hat schon irgendwer ähnliche Erfahrungen gemacht??
Für Antworten bin ich sehr dankbar! Mit besten Grüßen aus Wien!

Hallo

sofort einen Anwalt einschalten.

mfg

Hallo,
herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Das hat mir meine Mutter auch schon geraten… ich bin nur nicht sicher, ob das in Österreich genauso ein Verstoß gegen d Hausordnung(en) ist, wie auf jeden Fall in Deutschland…
Beste Grüße, Robert

Lieber Anfrager!
Ich kenne mich im Mietrecht Östereichs nicht aus.
Nach deutscher Rechtsprechung darf eine solche Änderung nur mit Zustimmung aller Mieter und der Hausverwaltung erfolgen.
Uns ergeht es ähnlich, die Ableser der Stadtwerke und eine Fa. die Rohrbruchvorsorge betreibt, haben Haustür und Kellerschlüssel vom Vermieter bekommen. Dagegen müssen wir Mieter vorgehen.
Also, ich denke, Sie können dagegen bei der Hausverwaltung vorgehen; versichern Sie sich den Beistand anderer Mieter (so vorhanden).
Das alles ist meine peresönliche Meinung, hat deswegen keine Rechtsgültigkeit.
freundliche Grüße und schöne Feiertage,
„Großer Sucher“

tut mir leid, da weiss ich leider keinen Rat…

Hallo,
leider kann ich Dir da nichts zu sagen.
Aber rein vom Gefühl her würde ich mich Deiner Meinung anschliessen, das mit dieser Automatikfunktion der Sinn einer Gegensprechanlage verfehlt wird.
Ich würde dazu einen Anwalt aufsuchen oder mich an den Mieterbund wenden.
Über die Aufklärung wäre ich sehr dankbar, wenn Du dann später das hier postest.
In diesem Sinne viel Erfolg
Daylighter

Hi
hast du schon mal mit deinem Vermieter gesprochen, er muss für Abhilfe schaffen ansonsten Anwalt.

mfg

Hallo gestoan

Eine Gegensprechanlage hat die Funktion und Aufgabe, dass derjenige, der besucht werden soll, darüber zu entscheiden hat, ob er diese Person ins Haus lassen will. Ansonsten ist das Haus nicht zu betreten. Wenn diese Gegensprechanlage jetzt so verändert ist, dass sich die Tür öffnet, sobald das Namensschild gedrückt wird, so ist sie als funktionsunfähig zu bezeichnet. Damit sind die Wohnungen im Haus nicht mehr einbruchssicher. Ich würde dir vorschlagen. Schreibe der Hausverwaltung,
1.dass du mit dieser Regelung nicht einverstanden bist und eine sofortige Änderung verlangst,
2. dass du diesen Zustand deiner Versicherung meldest. Schäden, die dir durch einen Einbruch entstehen, gehen damit voll zu Lasten der Hausverwaltung,
3. dass dich die Funktionsunfähigkeit berechtigt, die anteilige Zuzahlung für die Gegensprechanlage monatlich um 5 % zu kürzen. Der Abzug erfolgt ab Beginn der Veränderung.
4. dass du die ungesicherte Tür dem zuständigen Polizeirevier melden wirst.
Wenn das nichts hilft, dann wende dich sehr rasch an einen Rechtsanwalt, damit er entsprechende Schritte einleitet.

Viel Erfolg wünscht dir
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Korrektur:
Die 5 % Kürzung können von dem Gesamtbetrag abgezogen werden, den du für die Wohnung monatlich zahlst.(AG AAchen WuM 89, 509). Sämtliche Schäden und die damit verbundenen Kosten sind von der Hausverwaltung zu tragen.

Toi, toi, toi, viel Erfolg
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Guten Morgen gstoan
eine Türsprechanlage dient der Sicherheit, somit kann die Hausverwaltung eine derartige Veränderung nicht durchführen.
Hast du mit der Hausverwaltung mal gesprochen, ob sie überhaupt wissen welche Auswirkung diese Änderung hat.
Ein weitere Vorschlag: Sprech die anderen Bewohner des Hauses an u. macht eine Unterschriftenliste gegen die Veränderung der Sprechanlage.
Liebe Grüße
Heike

Hallo gstoan,
ich hatte bei meiner Antwort gestern überlesen, dass du Mieter der Wohnung bist. Mit den Vorschlägen musst du dich selbstverständlich auch an deinen Vermieter wenden, denn er ist dein Vertragspartner. Die 5 % Mietkürzung kannst du von der Gesamtmiete einschließlich aller Nebenkosten abziehen. Dein Vermieter haftet für Schäden und die dir evtl. entstehenden Kosten.

Dies ist die Rechtslage nach deutschem Recht. Ich würde dir also raten, bei einem Rechtsanwalt nachzufragen. Vielleicht ist der Prozentsatz für die Mietkürzung in Wien sogar höher. Hoffentlich helfen dir meine Tipps. Gibst du mir eine Nachricht, was du erreicht hast? Auch ich lerne gerne dazu.
LG
Zwillingsjungfrau

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Das wäre ja der Hammer , wenn dies Schule machen würde.
Natürlich kann man unterbinden , das Hinz und Kunz die Türe öffnen können , wie es dem „Einbrecher“ lieber wäre!
Was der Mensch davon hat , wenn direkt die Türe aufgeht , entzieht sich meiner Kenntnis…???
Sie müssen dies auch nicht dulden. Wenn es - wie es aussieht - Dieben sooo leicht gemacht wird können Sie das - mit Hinblick auf ev. Gefahren- unterbinden.
Am besten , Sie fordern die Wohnungsbau Gesellschaft auf , diese Gefahrenquelle ab zu wenden. Setzen Sie eine 2-3 Wochen Frist und wenn diese ungenutzt verstreicht , können Sie sich bei einem Anwalt ( Fachrichtung Mietrecht) erkundigen und nachfragen , ob es von Erfolg gekrönt ist , dagegen anzugehen.
Ich könnte mir vorstellen , daß ,schon die Drohung mit gerichtlichen Schritten , eingelenkt wird.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben. F

Hallo gstoan,

leider kenne ich die rechtliche Seite nicht. Es macht aber, wie Du schon festgestellt hast, keinen Sinn, eine Gegensprechanlage zun haben die überflüssig ist. Mir drängt sich die Frage auf, mit welchem Argumenten der Mieter die Hausverwaltung überzeugt haben könnte. Vielleicht ist da etwas zu machen, denn es muß ja wohl einen triftigen Grund geben, wenn die Hausverwaltung zustimmt.
Ansonsten solltest Du mal in deinem Mietvertrag, bzw. der Hausordnung nachsehen. Da steht bestimmt was drin über den Zustand der Türen. Z.B. dass ab 22.00 Uhr abgeschlossen zu sein hat?
Viel Erfolg bei der Hausverwaltung, die ich separat auffordern würde, für einen ordentlichen Verschluß der Türen zu sorgen.
Mit Grüßen, Hubert Steiger.

Hallo !
Hm das ist eine schwierige Sache. Es kann also jeder ins Haus ohne das man weiß das jemand im Haus ist ? Somit würde das ganze schon Richtung Diebstahlförderung gehen. Sprich mit der Hausverwaltung über das Problem das nun jeder ins Haus kann. Das kann ja nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Oder Sprich mal mit der Polizei darüber vielleicht haben sie einen Tipp für dich. Mein problem liegt darin das ich mich mit dem Recht in Österreich überhaupt nicht auskenne. Aber rein Logisch gesehen müßte dieser Zustand als Unhaltbar geltend gemacht werden.
Grüße und viel Erfolg
Petra

Die Antwort auf Deine Frage würde gegen das http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/ und die forumsinterne FAQ:1129 verstoßen.

vnA

Hallo Gstoan,

solch eine Verfahrensweise ist mir noch nicht begegnet. Eine Gegensprechanlage dient eigentlich dem kontrollierten Zugang zum Hausflur.
Die jetzige Verfahrensweise kommt einem Ausbau des Schlosses gleich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das österreichisches Mietrecht gutheißt.

In Deutschland gibt es den Deutschen Miterbund. Eine adäquate Organisation wird es auch in Österreich geben. An Deiner Stelle würde ich mit an diese Stelle wenden.

Einen guten Rutsch wünscht dir Knarf!