Hallo ich bin Baugenossenschafts_Mitglied seit 4 Jahren, jetzt ist die Wohnung zu klein. Weiss aber das eine grössere bald frei wird. Habe mich auch schon beworben. Weiss jemand ob ich jetzt mehr Rechte habe als Mitglied der Genossenschaft als jemand der noch kein Mitglied ist??
Das einzige Recht, welche ein G-Mitglied hat, ist, das dem bei entsprechenden Anteilsscheinen der Vorrang gegeben werden kann. Ansonsten lesen Sie bitte genau Ihre Satzungen der Genossenschaften durch.
Das einzige Recht, welche ein G-Mitglied hat, ist, das dem bei
entsprechenden Anteilsscheinen der Vorrang gegeben werden
kann. Ansonsten lesen Sie bitte genau Ihre Satzungen der
Genossenschaften durch.
Vielen Dank, werde ich machen
Hallo Danke Danke,
ich denke nicht, daß du mehr Rechte hast, könnte mir aber vorstellen, daß du bevorzugt behandelt wirst. Genaueres kann ich dir leider nicht sagen
mfg
Hallo ich bin Baugenossenschafts_Mitglied seit 4 Jahren, jetzt
ist die Wohnung zu klein. Weiss aber das eine grössere bald
frei wird. Habe mich auch schon beworben. Weiss jemand ob ich
jetzt mehr Rechte habe als Mitglied der Genossenschaft als
jemand der noch kein Mitglied ist??
Hallo Danke Danke,
ich denke nicht, daß du mehr Rechte hast, könnte mir aber
vorstellen, daß du bevorzugt behandelt wirst. Genaueres kann
ich dir leider nicht sagen
mfg
Trotzdem, vielen Dank
Hallo, lieber Freund, leider kann ich Dir keine verbindliche Antwort geben. Logisch
erscheint es aber, dass Du gewisse Vorteile geniesst.
Hallo ich bin Baugenossenschafts_Mitglied seit 4 Jahren, jetzt
ist die Wohnung zu klein. Weiss aber das eine grössere bald
frei wird. Habe mich auch schon beworben. Weiss jemand ob ich
jetzt mehr Rechte habe als Mitglied der Genossenschaft als
jemand der noch kein Mitglied ist??
Hallo ich bin Baugenossenschafts_Mitglied seit 4 Jahren, jetzt
Hallo Danke Danke
bin auch ein „Genosse“ und habe im Februar die Wohnung
gewechselt. In unserer WBG ist es so,das unversorgte
Mitglieder als erstes eine Wohnung bekommen und das geht
dann nach Mitgliedsnummer. Du hast aber eine Wohnung,das
heist Du bist versorgt.Aber keine Panik geht trotzdem.
Also Du musst erfragen ob jemand sich beworben hat der eine
kleinere Nummer hat als Du. Wenn nicht musst Du deine Wohnung
erst kündigen um unversorgt zu sein um dann die neue zu
mieten.–Aber sei vorsichtig!!!–
am besten sprichst Du das mit der WBG vorher ab.
Bei mir hat das so geklappt.
Viel Glück