Mietrecht. Gewerbe

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet wie folgt. Haben am 01.04.2007 eine GmbH mitsamt Objekt übernommen. Der Vormieter hat das Objekt mangelfrei übernommen. Nach unsere Übernahme sind im Objekt Risse an der Wand entstanden so das wir keine weitere Einrichtungen anbringen konnten. Diese verhelfen unseren Umsatz zu steigern. Wir haben ab Dato mehrmals den Vermieter kontaktiert per Mail, Fax und Brief und kam 1 Jahr lang keine Antwort. Bis er dann fast ende 2008 kam sich die Mängel anschaute und sagte, dass er kein Bedarf sieht. Somit begonnen wir die Miete zu mindern. Auch keine Reaktion von Ihm. Dann erfolgte von uns aus eine fristlose Kündigung zum nächsten Quartal d. h. zum 30.02.2010. Er reagierte dann 2009 mit seinem Anwalt zum Eintreiben der Forderungen. Wir antworteten wahrheitsgemäß. Dann kam der Vermieter wieder schaute und dasselbe Thema wie zuvor. Bis heute haben wir nur eine NBK Abrechnung für 2006 erhalten. Es fehlen uns aus dem Jahr 2007 bis heute. Einen Guthaben haben wir aus 2006 erhalten den er für die Kaution genommen hat (Euro 1000 von Euro 1250) für einen weiteren Raum von unten. Diesen Raum haben am 30.09.2009 wieder abgegeben und keine Kaution erhalten sowie die Differenz vom Guthaben. In der NBK Abrechnung zahlen wir Kabel den wir nicht haben sowie eine Sicherheitsfirma die es nicht gibt. In dieser Zeit hatten wir ein Einbruch Diebstahl und einen weiteren vers. Einbruch. Die Frage wo bleibt die Sicherheitsfirma? Wir sind jetzt mit fast 2 MM in Verzug durch die Mietminderung. Er hatte die Möglichkeit zur Nachbesserung und jetzt versichert uns keiner das Objekt.
Was machen? Wir haben auch keine Interesse mehr.
Bitten um Hilfe.
Danke .

Hallo,

da der Sachverhalt sehr verworren ist, kann hier wirklich nur ein Anwalt helfen.
Ein paar kleine Hinweise:

Reagiert der Vermieter nicht auf Mängelbeseitigung, kann man fristlos kündigen, d.h. innerhalb von 2 Wochen ausziehen.
Nebenkosten müssen nur für die Leistungen gezahlt werden, die der Mieter auch in Anspruch nimmt. Der Mieter hat das Recht der im Jahr angefallenen Rechnungen einzusehen.

Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen dürfen nicht für die Kaution einbehalten werden.

Mein Rat, Mängel mit Foto dokumentieren, dem Vermieter eine letzte Frist (angemessen 4 Wochen) zur Mängelbeseitigung setzen und die offenen Nebenkostenabrechnungen und Guthaben fordern.
Wenn bis zum gesetzten Termin keine Reaktion erfolgt, Anwalt einschalten, der die fristlose Kündigung ausprechen soll und alle offenen Forderungen geltend macht.

MfG P. Kunze

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank

Hallo,

da der Sachverhalt sehr verworren ist, kann hier

wirklich nur

ein Anwalt helfen.
Ein paar kleine Hinweise:

Reagiert der Vermieter nicht auf Mängelbeseitigung,

kann man

fristlos kündigen, d.h. innerhalb von 2 Wochen

ausziehen.

Nebenkosten müssen nur für die Leistungen gezahlt

werden, die

der Mieter auch in Anspruch nimmt. Der Mieter hat das

Recht

der im Jahr angefallenen Rechnungen einzusehen.

Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen dürfen nicht für

die

Kaution einbehalten werden.

Mein Rat, Mängel mit Foto dokumentieren, dem Vermieter

eine

letzte Frist (angemessen 4 Wochen) zur

Mängelbeseitigung

setzen und die offenen Nebenkostenabrechnungen und

Guthaben

fordern.
Wenn bis zum gesetzten Termin keine Reaktion erfolgt,

Anwalt

einschalten, der die fristlose Kündigung ausprechen

soll und

alle offenen Forderungen geltend macht.

MfG P. Kunze

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet wie folgt. Haben am 01.04.2007

eine GmbH

mitsamt Objekt übernommen. Der Vormieter hat das

Objekt

mangelfrei übernommen. Nach unsere Übernahme sind im

Objekt

Risse an der Wand entstanden so das wir keine weitere
Einrichtungen anbringen konnten. Diese verhelfen

unseren

Umsatz zu steigern. Wir haben ab Dato mehrmals den

Vermieter

kontaktiert per Mail, Fax und Brief und kam 1 Jahr

lang keine

Antwort. Bis er dann fast ende 2008 kam sich die

Mängel

anschaute und sagte, dass er kein Bedarf sieht. Somit

begonnen

wir die Miete zu mindern. Auch keine Reaktion von

Ihm. Dann

erfolgte von uns aus eine fristlose Kündigung zum

nächsten

Quartal d. h. zum 30.02.2010. Er reagierte dann 2009

mit

seinem Anwalt zum Eintreiben der Forderungen. Wir

antworteten

wahrheitsgemäß. Dann kam der Vermieter wieder schaute

und

dasselbe Thema wie zuvor. Bis heute haben wir nur

eine NBK

Abrechnung für 2006 erhalten. Es fehlen uns aus dem

Jahr 2007

bis heute. Einen Guthaben haben wir aus 2006 erhalten

den er

für die Kaution genommen hat (Euro 1000 von Euro

  1. für

einen weiteren Raum von unten. Diesen Raum haben am

30.09.2009

wieder abgegeben und keine Kaution erhalten sowie die
Differenz vom Guthaben. In der NBK Abrechnung zahlen

wir Kabel

den wir nicht haben sowie eine Sicherheitsfirma die

es nicht

gibt. In dieser Zeit hatten wir ein Einbruch

Diebstahl und

einen weiteren vers. Einbruch. Die Frage wo bleibt

die

Sicherheitsfirma? Wir sind jetzt mit fast 2 MM in

Verzug durch

die Mietminderung. Er hatte die Möglichkeit zur

Nachbesserung

und jetzt versichert uns keiner das Objekt.
Was machen? Wir haben auch keine Interesse mehr.
Bitten um Hilfe.
Danke

Sorry, da kann ich euch nicht weiter helfen. Das Ist nicht mein Gebiet?

Mietrecht. Gewerbe.
Vielen Dank.
Bitten um erneute Hilfe.
Wir haben unsere Kündigung gegenüber dem Vermieter
ausgesprochen mit Hilfe unseres Anwaltes. Es kam keine
Reaktion aber dafür wie folgt. Es wurde bis heute
versucht unser Geschäft zu erschweren indem uns in der
Zwischenzeit zweimal alle Zylinder mit Kleber
beschmiert wurden. Und komisch ist, dass nur der
Hausmeister sowie der Eigentümer die Schlüssel für den
Haupteingang haben. Und nur diese auch Wissen wo genau
unser Laden und Lagerflächen befinden. Da aus der
Vorgeschichte keine Reaktion vom Eigentümer kam so
mussten wir uns nach einem anderen Laden umschauen da
zum Glück gefunden wurde. Die Versicherung macht aber
da ganze nicht mehr mit. Was können wir fordern
gegenüber dem Vermieter oder welche Optionen haben wir?
Bitten um Hilfe.
Danke

Hallo,

da der Sachverhalt sehr verworren ist, kann hier

wirklich nur

ein Anwalt helfen.
Ein paar kleine Hinweise:

Reagiert der Vermieter nicht auf Mängelbeseitigung,

kann man

fristlos kündigen, d.h. innerhalb von 2 Wochen

ausziehen.

Nebenkosten müssen nur für die Leistungen gezahlt

werden, die

der Mieter auch in Anspruch nimmt. Der Mieter hat das

Recht

der im Jahr angefallenen Rechnungen einzusehen.

Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen dürfen nicht für

die

Kaution einbehalten werden.

Mein Rat, Mängel mit Foto dokumentieren, dem Vermieter

eine

letzte Frist (angemessen 4 Wochen) zur

Mängelbeseitigung

setzen und die offenen Nebenkostenabrechnungen und

Guthaben

fordern.
Wenn bis zum gesetzten Termin keine Reaktion erfolgt,

Anwalt

einschalten, der die fristlose Kündigung ausprechen

soll und

alle offenen Forderungen geltend macht.

MfG P. Kunze

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet wie folgt. Haben am 01.04.2007

eine GmbH

mitsamt Objekt übernommen. Der Vormieter hat das

Objekt

mangelfrei übernommen. Nach unsere Übernahme sind im

Objekt

Risse an der Wand entstanden so das wir keine weitere
Einrichtungen anbringen konnten. Diese verhelfen

unseren

Umsatz zu steigern. Wir haben ab Dato mehrmals den

Vermieter

kontaktiert per Mail, Fax und Brief und kam 1 Jahr

lang keine

Antwort. Bis er dann fast ende 2008 kam sich die

Mängel

anschaute und sagte, dass er kein Bedarf sieht. Somit

begonnen

wir die Miete zu mindern. Auch keine Reaktion von

Ihm. Dann

erfolgte von uns aus eine fristlose Kündigung zum

nächsten

Quartal d. h. zum 30.02.2010. Er reagierte dann 2009

mit

seinem Anwalt zum Eintreiben der Forderungen. Wir

antworteten

wahrheitsgemäß. Dann kam der Vermieter wieder schaute

und

dasselbe Thema wie zuvor. Bis heute haben wir nur

eine NBK

Abrechnung für 2006 erhalten. Es fehlen uns aus dem

Jahr 2007

bis heute. Einen Guthaben haben wir aus 2006 erhalten

den er

für die Kaution genommen hat (Euro 1000 von Euro

  1. für

einen weiteren Raum von unten. Diesen Raum haben am

30.09.2009

wieder abgegeben und keine Kaution erhalten sowie die
Differenz vom Guthaben. In der NBK Abrechnung zahlen

wir Kabel

den wir nicht haben sowie eine Sicherheitsfirma die

es nicht

gibt. In dieser Zeit hatten wir ein Einbruch

Diebstahl und

einen weiteren vers. Einbruch. Die Frage wo bleibt

die

Sicherheitsfirma? Wir sind jetzt mit fast 2 MM in

Verzug durch

die Mietminderung. Er hatte die Möglichkeit zur

Nachbesserung

und jetzt versichert uns keiner das Objekt.
Was machen? Wir haben auch keine Interesse mehr.
Bitten um Hilfe.
Danke