Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet wie folgt. Haben am 01.04.2007 eine GmbH mitsamt Objekt übernommen. Der Vormieter hat das Objekt mangelfrei übernommen. Nach unsere Übernahme sind im Objekt Risse an der Wand entstanden so das wir keine weitere Einrichtungen anbringen konnten. Diese verhelfen unseren Umsatz zu steigern. Wir haben ab Dato mehrmals den Vermieter kontaktiert per Mail, Fax und Brief und kam 1 Jahr lang keine Antwort. Bis er dann fast ende 2008 kam sich die Mängel anschaute und sagte, dass er kein Bedarf sieht. Somit begonnen wir die Miete zu mindern. Auch keine Reaktion von Ihm. Dann erfolgte von uns aus eine fristlose Kündigung zum nächsten Quartal d. h. zum 30.02.2010. Er reagierte dann 2009 mit seinem Anwalt zum Eintreiben der Forderungen. Wir antworteten wahrheitsgemäß. Dann kam der Vermieter wieder schaute und dasselbe Thema wie zuvor. Bis heute haben wir nur eine NBK Abrechnung für 2006 erhalten. Es fehlen uns aus dem Jahr 2007 bis heute. Einen Guthaben haben wir aus 2006 erhalten den er für die Kaution genommen hat (Euro 1000 von Euro 1250) für einen weiteren Raum von unten. Diesen Raum haben am 30.09.2009 wieder abgegeben und keine Kaution erhalten sowie die Differenz vom Guthaben. In der NBK Abrechnung zahlen wir Kabel den wir nicht haben sowie eine Sicherheitsfirma die es nicht gibt. In dieser Zeit hatten wir ein Einbruch Diebstahl und einen weiteren vers. Einbruch. Die Frage wo bleibt die Sicherheitsfirma? Wir sind jetzt mit fast 2 MM in Verzug durch die Mietminderung. Er hatte die Möglichkeit zur Nachbesserung und jetzt versichert uns keiner das Objekt.
Was machen? Wir haben auch keine Interesse mehr.
Bitten um Hilfe.
Danke .
Hallo,
da der Sachverhalt sehr verworren ist, kann hier wirklich nur ein Anwalt helfen.
Ein paar kleine Hinweise:
Reagiert der Vermieter nicht auf Mängelbeseitigung, kann man fristlos kündigen, d.h. innerhalb von 2 Wochen ausziehen.
Nebenkosten müssen nur für die Leistungen gezahlt werden, die der Mieter auch in Anspruch nimmt. Der Mieter hat das Recht der im Jahr angefallenen Rechnungen einzusehen.
Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen dürfen nicht für die Kaution einbehalten werden.
Mein Rat, Mängel mit Foto dokumentieren, dem Vermieter eine letzte Frist (angemessen 4 Wochen) zur Mängelbeseitigung setzen und die offenen Nebenkostenabrechnungen und Guthaben fordern.
Wenn bis zum gesetzten Termin keine Reaktion erfolgt, Anwalt einschalten, der die fristlose Kündigung ausprechen soll und alle offenen Forderungen geltend macht.
MfG P. Kunze
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielen Dank
Hallo,
da der Sachverhalt sehr verworren ist, kann hier
wirklich nur
ein Anwalt helfen.
Ein paar kleine Hinweise:Reagiert der Vermieter nicht auf Mängelbeseitigung,
kann man
fristlos kündigen, d.h. innerhalb von 2 Wochen
ausziehen.
Nebenkosten müssen nur für die Leistungen gezahlt
werden, die
der Mieter auch in Anspruch nimmt. Der Mieter hat das
Recht
der im Jahr angefallenen Rechnungen einzusehen.
Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen dürfen nicht für
die
Kaution einbehalten werden.
Mein Rat, Mängel mit Foto dokumentieren, dem Vermieter
eine
letzte Frist (angemessen 4 Wochen) zur
Mängelbeseitigung
setzen und die offenen Nebenkostenabrechnungen und
Guthaben
fordern.
Wenn bis zum gesetzten Termin keine Reaktion erfolgt,
Anwalt
einschalten, der die fristlose Kündigung ausprechen
soll und
alle offenen Forderungen geltend macht.
MfG P. Kunze
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet wie folgt. Haben am 01.04.2007
eine GmbH
mitsamt Objekt übernommen. Der Vormieter hat das
Objekt
mangelfrei übernommen. Nach unsere Übernahme sind im
Objekt
Risse an der Wand entstanden so das wir keine weitere
Einrichtungen anbringen konnten. Diese verhelfen
unseren
Umsatz zu steigern. Wir haben ab Dato mehrmals den
Vermieter
kontaktiert per Mail, Fax und Brief und kam 1 Jahr
lang keine
Antwort. Bis er dann fast ende 2008 kam sich die
Mängel
anschaute und sagte, dass er kein Bedarf sieht. Somit
begonnen
wir die Miete zu mindern. Auch keine Reaktion von
Ihm. Dann
erfolgte von uns aus eine fristlose Kündigung zum
nächsten
Quartal d. h. zum 30.02.2010. Er reagierte dann 2009
mit
seinem Anwalt zum Eintreiben der Forderungen. Wir
antworteten
wahrheitsgemäß. Dann kam der Vermieter wieder schaute
und
dasselbe Thema wie zuvor. Bis heute haben wir nur
eine NBK
Abrechnung für 2006 erhalten. Es fehlen uns aus dem
Jahr 2007
bis heute. Einen Guthaben haben wir aus 2006 erhalten
den er
für die Kaution genommen hat (Euro 1000 von Euro
- für
einen weiteren Raum von unten. Diesen Raum haben am
30.09.2009
wieder abgegeben und keine Kaution erhalten sowie die
Differenz vom Guthaben. In der NBK Abrechnung zahlen
wir Kabel
den wir nicht haben sowie eine Sicherheitsfirma die
es nicht
gibt. In dieser Zeit hatten wir ein Einbruch
Diebstahl und
einen weiteren vers. Einbruch. Die Frage wo bleibt
die
Sicherheitsfirma? Wir sind jetzt mit fast 2 MM in
Verzug durch
die Mietminderung. Er hatte die Möglichkeit zur
Nachbesserung
und jetzt versichert uns keiner das Objekt.
Was machen? Wir haben auch keine Interesse mehr.
Bitten um Hilfe.
Danke
Sorry, da kann ich euch nicht weiter helfen. Das Ist nicht mein Gebiet?
Mietrecht. Gewerbe.
Vielen Dank.
Bitten um erneute Hilfe.
Wir haben unsere Kündigung gegenüber dem Vermieter
ausgesprochen mit Hilfe unseres Anwaltes. Es kam keine
Reaktion aber dafür wie folgt. Es wurde bis heute
versucht unser Geschäft zu erschweren indem uns in der
Zwischenzeit zweimal alle Zylinder mit Kleber
beschmiert wurden. Und komisch ist, dass nur der
Hausmeister sowie der Eigentümer die Schlüssel für den
Haupteingang haben. Und nur diese auch Wissen wo genau
unser Laden und Lagerflächen befinden. Da aus der
Vorgeschichte keine Reaktion vom Eigentümer kam so
mussten wir uns nach einem anderen Laden umschauen da
zum Glück gefunden wurde. Die Versicherung macht aber
da ganze nicht mehr mit. Was können wir fordern
gegenüber dem Vermieter oder welche Optionen haben wir?
Bitten um Hilfe.
Danke
Hallo,
da der Sachverhalt sehr verworren ist, kann hier
wirklich nur
ein Anwalt helfen.
Ein paar kleine Hinweise:Reagiert der Vermieter nicht auf Mängelbeseitigung,
kann man
fristlos kündigen, d.h. innerhalb von 2 Wochen
ausziehen.
Nebenkosten müssen nur für die Leistungen gezahlt
werden, die
der Mieter auch in Anspruch nimmt. Der Mieter hat das
Recht
der im Jahr angefallenen Rechnungen einzusehen.
Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen dürfen nicht für
die
Kaution einbehalten werden.
Mein Rat, Mängel mit Foto dokumentieren, dem Vermieter
eine
letzte Frist (angemessen 4 Wochen) zur
Mängelbeseitigung
setzen und die offenen Nebenkostenabrechnungen und
Guthaben
fordern.
Wenn bis zum gesetzten Termin keine Reaktion erfolgt,
Anwalt
einschalten, der die fristlose Kündigung ausprechen
soll und
alle offenen Forderungen geltend macht.
MfG P. Kunze
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet wie folgt. Haben am 01.04.2007
eine GmbH
mitsamt Objekt übernommen. Der Vormieter hat das
Objekt
mangelfrei übernommen. Nach unsere Übernahme sind im
Objekt
Risse an der Wand entstanden so das wir keine weitere
Einrichtungen anbringen konnten. Diese verhelfen
unseren
Umsatz zu steigern. Wir haben ab Dato mehrmals den
Vermieter
kontaktiert per Mail, Fax und Brief und kam 1 Jahr
lang keine
Antwort. Bis er dann fast ende 2008 kam sich die
Mängel
anschaute und sagte, dass er kein Bedarf sieht. Somit
begonnen
wir die Miete zu mindern. Auch keine Reaktion von
Ihm. Dann
erfolgte von uns aus eine fristlose Kündigung zum
nächsten
Quartal d. h. zum 30.02.2010. Er reagierte dann 2009
mit
seinem Anwalt zum Eintreiben der Forderungen. Wir
antworteten
wahrheitsgemäß. Dann kam der Vermieter wieder schaute
und
dasselbe Thema wie zuvor. Bis heute haben wir nur
eine NBK
Abrechnung für 2006 erhalten. Es fehlen uns aus dem
Jahr 2007
bis heute. Einen Guthaben haben wir aus 2006 erhalten
den er
für die Kaution genommen hat (Euro 1000 von Euro
- für
einen weiteren Raum von unten. Diesen Raum haben am
30.09.2009
wieder abgegeben und keine Kaution erhalten sowie die
Differenz vom Guthaben. In der NBK Abrechnung zahlen
wir Kabel
den wir nicht haben sowie eine Sicherheitsfirma die
es nicht
gibt. In dieser Zeit hatten wir ein Einbruch
Diebstahl und
einen weiteren vers. Einbruch. Die Frage wo bleibt
die
Sicherheitsfirma? Wir sind jetzt mit fast 2 MM in
Verzug durch
die Mietminderung. Er hatte die Möglichkeit zur
Nachbesserung
und jetzt versichert uns keiner das Objekt.
Was machen? Wir haben auch keine Interesse mehr.
Bitten um Hilfe.
Danke