Hallo stonecold1,
Vorab, dies ist nur eine Einschätzung von mir, welche dir einen ersten Eindruck verleihen soll. Am besten, du postest die Frage nochmals unter Beachtung der FAQ:1129 im Forum.
Zunächst wäre zu klären, ob es sich um ein Mischgebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Mischgebiet) oder um eine reine Wohngebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet) handelt. Danach ergibt sich dann erst einmal die Zulässigkeit der Nutzung nach der Baunutzungsverordnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung).
Sollte eine Nutzung nach der BauNVO zulässig sein, so wäre es am sinnvollsten das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und so eventuell einen für beide Seiten erträglichen Kompromiss zu finden. Ein Recht auf Mietminderung würde ich vorsichtig bejahen, die Durchsetzung sollte mit Hilfe eines Fachanwaltes (gerade auch in Bezug auf die Höhe) stattfinden. Wirklich hilfreich ist dies natürlich nicht, da einerseits das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter verschärft wird, andererseits die Lärmbelästigung auch nicht beseitigt wird.
Letztendlich muß man dann für sich selbst entscheiden, ob man das Mietverhältnis zu diesen Bedingungen weiterführen will.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Joschi
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