Mietrecht Gewerbe auf Grundstück

Also habe folgendes Problem. Auf unserem Grundstück würde ein Gewerbe eröffnet wo Kunden Anlauf ist und es würden so holzHütten gebaut zur Ausstellung.jetzt ist dauernt Lärm und am Sonntag ist immer Besichtigungen und Kaffee klatsch.Darf das überhaupt sein. Ich wurde nicht gefragt ob es mich stört oder sonstiges.Man kann sich nicht mal mehr in ruhe in den Garten legen.
Hoffe mir kann jemand helfen oder Tipps geben.

Mfg

sorry, aber ich kenne mich da nicht so gut aus.

JA natürlich - Gewerbe wird gefördert. Die gesetzlichen Ruhezeiten (in Deutschland gibt es solche), sollten allerdings eingehalten werden. Ich empfehle ein sachliches Gespräch aller Beteiligten beim von Ihnen angeführten Kaffeeklatsch.

es fehlen informationen, wer hat das aufstellen genehmigt
was steht in den mietverträgen drin
welche uhrzeiten stehten zur besichtigung an

kleingewerbe darf immer und überall angemeldet werden solange der vermieter nichts dagegen hat behördliche papiere vorliegen
es müssen aber zeiten etc eingehalten werden
ebenso parkfläche mus vorhanden sein und und und
viele grüsse

Kommt drauf an wem das Grundstück gehört. Der Eigentümer kann erstmal tun und lassen was er will.
Wenn das die umliegenden Anwohner stört ist das natürlich nicht in Ordnung. Da würde ich als erstes mal mit dem Besitzer sprechen und bitten den Lärm einzudämmen. Wenn alles nichts hilft braucht man dann wohl Rechtsbeistand. Da bin ich aber auch kein Experte.

Hallo,

es tut mir leid, da kann ich Dir nicht helfen, weil
ich mich nicht auskenne.

Du kannst aber auf jeden Fall bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen ob das Gewerbe so genehmigt wurde
(mit Sonntagsbetrieb).

Grüße

Sorry kann nicht helfen

Hallo, wenn ich das so lese, muß ich feststellen, daß vom dem Vertrag nicht alle Probleme durchgesprochen wurden. Es gibt aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten:

  1. Der Mieter des Grundstückes hat nicht alle Angaben zu seinem Gewerbe gemacht und mutwillig den Vermieter getäuscht, d.h. Kündigung des Mietvertrages möglich.
  2. In jeder Komune gibt es eine sogenannte Mittagsruhe lt Satzung der Komune mit genauen Urzeiten.

MfG

hallo stonecold,
kann dir in der Sache leider nicht weiterhelfen.
MfG

Zunächst mal sollte man prüfen, ob es überhaupt zulässig ist auf dem Grundstück ein Gewerbe zu betreiben (A) Genehmigung B) Teilungserklärung).
Definiere: Lärm. Sowohl das Einladen von Gästen, als auch das „sich unterhalten“ und auch der viel gefürchtete Kaffeeklatsch bieten leider keine Grundlage für rechtliche Schritte.
Sollten die Gäste, der Kuchen oder irgend etwas anderes irgendwelche Dezibellgrenzen durchbrechen…
Worauf ich hinaus will: Solange „Man kann sich nicht mal mehr in ruhe in den Garten legen.“ das einzige Problem ist gratuliere ich herzlich. Sie sind vermutlich einer der sorgenfreisten Menschen weltweit!

Hallo stonecold1,

zunächst eine Verständnisfrage: Bedeutet ‚unser‘ Grundstück, daß das Grunstück in euerm / deinem Besitz ist ?
Grundsätzlich dürfte der Eigentümer sein Grundstück für Vieles zur Verfügung stellen. Handelt es sich allerdings
um ein Mietshaus auf dem besagten Grundstück, so ist dieses auch Mietsache, es sei dennn der Mietvertrag besagt etwas anderes. Der Vermieter überlässt sein Grundstück zur gewerblichen Nutzung. Dafür braucht er auch eine Genehmigung.
Du solltest in jedem Fall auch noch Kontakt zu einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht aufnehmen, denn mir war von einem derartigen Sachverhalt
bisher nichts bekannt.

Gruß und viel Erfolg, bustobaer

Hallo stonecold1,

Vorab, dies ist nur eine Einschätzung von mir, welche dir einen ersten Eindruck verleihen soll. Am besten, du postest die Frage nochmals unter Beachtung der FAQ:1129 im Forum.

Zunächst wäre zu klären, ob es sich um ein Mischgebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Mischgebiet) oder um eine reine Wohngebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet) handelt. Danach ergibt sich dann erst einmal die Zulässigkeit der Nutzung nach der Baunutzungsverordnung (http://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung).
Sollte eine Nutzung nach der BauNVO zulässig sein, so wäre es am sinnvollsten das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und so eventuell einen für beide Seiten erträglichen Kompromiss zu finden. Ein Recht auf Mietminderung würde ich vorsichtig bejahen, die Durchsetzung sollte mit Hilfe eines Fachanwaltes (gerade auch in Bezug auf die Höhe) stattfinden. Wirklich hilfreich ist dies natürlich nicht, da einerseits das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter verschärft wird, andererseits die Lärmbelästigung auch nicht beseitigt wird.

Letztendlich muß man dann für sich selbst entscheiden, ob man das Mietverhältnis zu diesen Bedingungen weiterführen will.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Joschi

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Zuerstmal die Frage ist es EUER Grundstück oder gehört es eurem Vermieter ?
Falls das Grundstück eurem Vermieter gehört hätte er euch informieren müssen.
Gehört das Grundstück euch so würde ich dem Aussteller ganz schnell auf die Füße treten und ihn des Grundes verweisen.
Grüße

Sorry war leider sehr lange krank, kann leider nicht weiterhelfen