Hallo, ich habe Frage zur Mietrecht. Wir als gewerblicher Mieter sind im Juli 2011 in Büroräume eingezogen. Dabei haben wir es versäumt uns beim Stromanbieter anzumelden. Die Vermieterin hat uns es erst im November 2014 darauf hingewiesen. Wir haben uns dann zum 01.01.2015 beim EON angemeldet. Die Stormforderungen bis zu diesem Zeitpunkt sind vom Vermieterin stillschweigend übernommen worden. Zum 01.10.2015 ist der Mietvertrag gekündigt. Nun wollten wir unsere Kaution zurück bekommen. Erst im Januar 2016 hat die Vermieterin uns angeschrieben und mitgeteilt, dass sie den übernommenen Betrag mit der Kaution verrechnen wird. Gibt es da Verjährungsfristen oder hat sie das Recht darauf?
Danke für Ihre Unterstützung
Lera
Ein moralisches Recht doch auf jeden Fall. Du erwartest offenbar allen Ernstes, der Vermieter soll 5 Monate Stromkosten übernehmen, weil ihr geschlampt habt ?
Ein starkes Stück.
Zum rechtlichen:
Klar gibt es eine Verjährung. Normal 3 Jahre, ab Ende des Jahres beginnend aus dem der Anspruch stammt oder (das ist der springende Punkt !) der Anspruch Grund bemerkt wird oder hätte bemerkt werden müssen.
Nehmen wir mal das günstigste an. Vermieter merkt den Fehler noch 2011. Dann laufen die 3 Jahre bis Ende 2014 und müssten bis dahin geltend gemacht werden.
Spätere Rechnung oder Verrechnung mit Kaution könnte man mit dem Hinweis auf die Einrede der Verjährung abwehren.
Aber man sollte schon noch einmal in sich gehen, ob die Forderung nicht berechtigt ist und man sie anstandshalber zahlt.
MfG
duck313
Nachtrag:
jetzt habe ich mich selbst durcheinander gebracht !
Natürlich könnte man den „Fehler“ vermieterseits auch jetzt noch bemerken und 3 Jahre rückwirkend nachberechnen.
Also das Jahr 2011 und 2012 wäre m.E. verjährt. Aber Stromgeld aus 2013 bis Auszugstermin kann man nachberechnen.
Rein rechtlich ist das verjährt. Ihr Vermieter muss ziemlich daneben gewesen sein, dass dieser das nicht bemerkt hat.
Moralisch würde ich bezahlen. Frage ist auch, was im Mietvertrag angegeben ist, was da unter die Nebenkosten fällt, ob der Strom darunter fallen mag u.U. Als Vermieter bestehen wir darauf, dass unsere Mieter Eigenverträge mit Stromanbietern abschließen, allein, um unser eigenes Risiko zu minimieren bei Mietausfällen
Mal abgesehen von der moralischen Pflicht Schulden zu bezahlen, ist allein das:
schon kaum zu versteheh!
Man läßt sich also immer noch ´nen Monat Zeit, sich einen eigenen Stromanbieter zu nehmen. ramses90
frage falsch verstanden oder dieter nuhr?
Hallo Leute,
ich möchte mich bei euch für die Unterstützung bedanken. Moralisch ist es richtig, aber wir haben keine Ansprüche in den gesamten Laufzeit gestellt, was die Berechnung von Nebenkosten angeht. Haben wir brav Nebenkosten bezahlt und nie eine Jahresabrechnung bekommen und nie angefordert. Kann sein, dass die Vermieterin uns was zurück zahlen muss?
Ich habe mehrere Artikel zum Thema gelesen und blicke nicht mehr durch. Es gibt unterschiedliche Rechtsprechung und Urteile.
Bei einigen steht, dass die 3 Jährige Verjährung fängt erst ab Mitteilungseingang des Vermieters, bei anderen, dass es nie verjährt.
Was meint ihr dazu?