Zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters bei beschädigter Eingangstür (Wohnungstür) nach Einbruchsversuch in Gewerberäume?
Zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters bei beschädigter
Eingangstür (Wohnungstür) nach Einbruchsversuch in
Gewerberäume?
für solche Schäden ist normalerweise die Gewerbe-Inhaltsversicherung des Gewerbetreibenden zuständig.
Ob solches in der Gebäudeversicherung des Vermieters beinhaltet ist,
kann man nur aus den entsprechenden Versicherungsbedingungen entnehmen.
Zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters bei beschädigter Eingangstür (Wohnungstür) nach Einbruchsversuch in Gewerberäume?
Üblicherweise nicht. Wenn es sich um ein neueres Tarifwerk handelt, könnte es aber enthalten sein. Zuerst wäre aber die Inhaltsversicherung des Mieters „zuständig“.