Mietrecht grilllen

hallo zusammen
wir haben eine Frage

Und zwar wir wohen in einer Dachgeschosswohnung mit Loggia auf Miete.Da wir sehr gerne grillen haben wir ns vor kurtzen einen realtiv teueren aber auch sicheren Kugelgrill angeschafft. Natürlich haben wir unseren Vermieter mehrmals vorher um erlaubniss gebeten mit Holzkohle auf der Loggia Grillen zu dürfen. Der hat aber nichts dagegen da wir ja ganz oben wohenn uns somit niemanden mit rauch oder geruch belästigen können.

Jetzt haben wir auch shcon öfters dieses Jahr richig schön auf unserer Loggia gegrillt bis auf gestrn abend wo 2 einsatzwagen der feuerwehr mit kranken wagen usw vo unserer Haustür standen und meinen ein Nachbar hätte gemeldet hier würde es brennen. (der Grill hat normal gequalmt wie halt nen grill so qualemen tut ) die sind aber wieder bgezogen da ja nihts los war. Nun hat unser Nachbar gesagt Das Dach und damit auch unsere Loggia würde zur wohngemeischaft gehören und damit für alle gelten und die gemeinschaft würde verbieten mit Holzkohle zu grillen da sie nicht wollen das dort oben ein brand ausbricht und alle das dan zahlen müssen.

ur beschreibung der Loggia die Loggia ist 15 m² groß und koplett mit steinboden und die wände sind mit schiefernplatten und stein ( alles nicht hochenzündlich)

jetzt meine fragen:

Stimmt das das alle dan zahlen müssen oder kommt nicht wie ich Meine, die Versicherung von mir bzw ich alleine auf falls auf der Loggia die ja zu meiner wohung gehört da ich sie ja gemietet habe .

Und könen die uns eifach so verbieten da oben zu Grillen obwohl der Vermieter sagt wir dürfen?

Ich hogffe ihr könnt mir baldigst helfen
sind ratlos.

danke
gruß

Sorry, da bin ich der Falsche. Hab keine Ahnung von Mietrecht.

Markus

Ich bin leider kein Mietexperte. Aber, ich kann mir vorstellen, dass das Grillen mit den Nachbarn Probleme schafft. Viele empfinden den Geruch als störend. Andererseits sind sicherlich Eigentumswognungen im Haus vorhanden, die evtl. die Brandgefahr für ihr Eigentum sehen. Sie müssten sich mal mit Ihrer Frage an den Mieterbund wenden.
Dennoch einen schönen Frühling.
brombeerstrauch

Tut mir leid, da kann ich dir nicht darauf antworten, denn ich wohne auf dem Land und habe ein eigenes Haus.
Ich hoffe ihr bekommt noch ein paar Antworten und lasst Euch nicht den Spaß am Grillen vermiesen.

Frank

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen. Sorry!

Grüße

Hallo!

Der Mieter darf auf dem Balkon / der Loggia grillen, solange die anderen Mieter sich davon nicht beeinträchtigt fühlen (Qualm / Geruch).

Sollten die Mieter etwas gegen das Grillen innerhalb der Loggia haben, müssten sie sich an den Vermieter wenden und dieser würde dann die grillende Mietpartei abmahnen müssen, selbst wenn er vorher das Grillen erlaubt hat.

Entscheidend ist hierbei die Belästigung der anderen Mieter und die Gerichte haben in der Vergangenheit darüber sehr unterschiedlich befunden.

Sicherer ist das Grillen mittels Elektrogrill, darüber kann kein Verbot erteilt werden.

Und natürlich ist es so, wenn aufgrund des Grillens ein Feuer ausbrechen würde, haftet der Verursacher und nicht die anderen Mieter.

Gruss,

Heike

Leider kann ich Ihnen dazu keine Information geben.

MfG Roland Ritt

Hallo, das ist eher eine rechtliche Fragen, zu der ich nichts sagen kann-sorry.
Gruß GEK

Hallo,

sind die Nachbarn Mieter oder Eigentümer einer Eigentumsgemeinschaft? Bzw. ist Ihr Vermieter Eigentümer aller Wohnungen im Haus?

Wenn ja, können die Nachbarn gar nichts verbieten wollen mit der Begründung, das wäre zu gefährlich für „ihr“ Haus, das Haus gehört ja dem Vermieter.
Wenn das Grillen sie aber belästigt, wenn auch nur geringfügig, müssen sie das nicht hinnehmen. Grillen ist ja kein Kinderlärm! Es ist vermeidbar.

Sollte es jedoch alles Eigentumswohnungen sein, also verschiedene Vermieter und /oder Eigentümer, haben die Nachbarn bezüglich des HAuses solange Recht, wie es in der Teilungserklärung bezüglich Grillen dazu steht. Dafür bitte den Hausverwalter anschreiben und Kopie zusenden lassen.

Balkone und Dach sind in der Tat dann Gemeinschaftseigentum, Sie haben in diesem Fall „nur“ die Nutzung desselben gemietet! Haben Sie also einen Einzelvermieter, darf er Ihnen das gar nicht erlauben, wenn es die Gemeinschaft verbietet.

Beim Grillen gilt aber in jedem Fall IMMER: Nur solange Sie keinen Nachbarn beläsigen, sonst auf Abstimmung und Ankündigung nur wenige male im Jahr :frowning:

Schlagen Sie dem miesen Nachbarn doch ein Schnippchen:
laden Sie ihn so oft es geht, immer dazu ein. Er wird sicher nicht öfter kommmen!

LG
Diana