Mietrecht,habe 2 fristgemäße Kündigungen bekommen davon wird die 1 als Abmahnung jetzt angegeben,rec

Hallo,
ich habe 2 Kündigungen erhalten,fristgemäß und zu Unrecht.Da es vorher keine Abmahnung gab, habe ich widersprochen,Vermieter schrieb nun die 1.Kündigung soll ich als Abmahnung ansehen,Rechtens ? Da es für die Kündigung keinerlei Gründe gibt.

,habe 2 fristgemäße Kündigungen bekommen
Hallo,

nein, das ist nicht rechtens, da der Vermieter mit einer Abmahnung die Gelegenheit geben muss, den angemahnten Tatbestand abzustellen. Dies hat er nicht gemacht.

Gruß

Lesen Sie bitte hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=56

zum Thema Abmahnung.

Und hier Informationen zum Thema Kündigung: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=467

Ohne die Hintergründe zu kennen ist eine andere Antwort nicht möglich.

vielen Dank,es hat mir sehr weitergeholfen.

danke für den Hinweis.LG

Mietrecht
Also !

Grundsätzlich darf nicht Grundlos gekündigt werden.

Sie müssen daher die Kündigung nicht akzeptieren.

Schon garnicht die erste Kündigung als Abmahnung laut Aufforderung des Vermieters so zu sehen,zumals es nicht Formunell in der Kündigung ersichtlich ist.

Es zählt nur dass was geschrieben steht.

Hat er wegen Eigenbedarf gekündigt, wofür keine Abmahnung notwendig ist.

LG…

Seelsorger

habe 2 fristgemäße Kündigungen bekommen davon wird die 1 als Abmahnung jetzt angegeben,rec
Gib bitte im Internet ein: Grundlose Kündigung eines Mieters und du wirst u. a. folgende Hinweis finden:

Nach § 573 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kündigung begründen. Der Vermieter kann einem vertragstreuen Mieter grundsätzlich nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss die vom Vermieter geltend gemachten Gründe erkennen lassen. § 573 Abs. 2 BGB nennt beispielhaft Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung, z. B. erhebliche Vertragspflichtverletzungen oder „Eigenbedarf“ (d. h. der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder für Familienangehörige). In § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB nennt das Gesetz die Unrentabilität ebenfalls als ordentlichen

Nein, er hat nicht wegen Eigenbedarf gekündigt,auch haben wir uns nichts zu Schulden kommen lassen.Es liegt am Mobbing von 2 Mietparteien.Obwohl eindeutig ersichtlich und beweisbar ist wer wirklich den Hausfrieden stört.

Vielen Dank für die Info.

Ciao Angela,

ne Kündigung ist ne Kündigung. Wenn sie unwirksam ist, ist sie gegenstandslos. Punkt. Kenn keine Abmahnung im Mietrecht. Wenn dein Vermieter etwas von dir fordert, dann soll er diese Forderung formulieren.

cumar

Ihr armen !

Das gleiche machte ich auch mit !

Seid ihr kürzlich zu eingefleischten Mieter gezogen ?
In Zukunft würde ich euch raten, ncht auf Handlungen der Mobbenden zu reagieren !
Klar… Leichter gesagt als getan !
Es kommt auch darauf an wie gemobbt wird.
Wäre nicht schlecht wenn ihr mir da mal Beispiele schicken würdet.

LG…

Seelsorger

nein,wir wohnen schon 4 Jahre und es sind die 2 neuen Mietparteien die einzogen.So wurde unser Eigentum in einem Gartenhäuschen einfach weggeschlossen wir kommen nicht mehr heran.Haben schon wegen Unterschlagung Anzeige erstattet,dennoch hilft es nicht oder es wurden uns schon Gartengeräte gestohlen,sogar vor dem Spielzeug der Enkelin wird nicht Halt gemacht.Stellplatzschilder werden abgeschraubt und einfach umgstellt oder entfernt.Da wir EG wohnen wird die Bank vors Fenster gestellt sodas der Rauch der Zigaretten reinzieht,also Lüften nicht möglich.Der VM weiß es und tut nichts da er erpresst wurde.Wenn er uns nicht kündigt wollen gerade diese Mieter wieder ausziehen,absurd oder?