Liebe WWW-Gemeinde,
folgende hypothetische Frage:
Mieter M zieht in eine Wohnung, zahlt die erste Miete, aber !!!
gibt weder den Mietvertrag zurück, noch zahlt er Kaution.
Laut Meldegesetz muss er sich ja beim Einwohnermeldeamt auch anmelden.
Täte er dies nicht und zahlt auch keine folgende Miete (auch keine Kaution und gibt den Mietvertrag nicht zurück), dann wäre er doch ein „Hausbesetzer“ und könnte von der Polizei auch direkt vor die Tür gesetzt werden und es bräuchte keine Kündigung, Räumungsklage etc. was dann viel Zeit und somit Geld verschlingt.
Sehe ich das richtig?
Danke vorab für Eure Meinungen!
LG
Mela