Mietrecht Hausbesetzer?

Liebe WWW-Gemeinde,

folgende hypothetische Frage:

Mieter M zieht in eine Wohnung, zahlt die erste Miete, aber !!!
gibt weder den Mietvertrag zurück, noch zahlt er Kaution.

Laut Meldegesetz muss er sich ja beim Einwohnermeldeamt auch anmelden.

Täte er dies nicht und zahlt auch keine folgende Miete (auch keine Kaution und gibt den Mietvertrag nicht zurück), dann wäre er doch ein „Hausbesetzer“ und könnte von der Polizei auch direkt vor die Tür gesetzt werden und es bräuchte keine Kündigung, Räumungsklage etc. was dann viel Zeit und somit Geld verschlingt.

Sehe ich das richtig?

Danke vorab für Eure Meinungen!

LG
Mela

Hallo,

ich denke mal, die Polizei ist „nur“ die Exekutive, ob der „Mieter“ sich in der Wohnung illegal aufhält hat die Judikative zu entscheiden.

Mit anderen Worten: um eine Räumungsklage würde der Vermieter wohl kaum herum kommen. Es stellen sich in dem Zusammenhang auch ein paar Fragen:

  • hat der Mieter den Schlüssel zur Wohnung vom Vermieter bekommen?
  • hat der Vermieter den Mietvertrag bereits unterschrieben?

Wenn beide Fragen mit ja beantwortet werden können, kann ich mir vorstellen, dass der Vertrag schon zustande gekommen ist. Auch durch die Akzeptanz der ersten Mietzahlung. Egal ob der Mieter eine Ausfertigung an den Vermieter ausgehändigt hätte oder nicht.

Ob man sich wirklich an seiner neuen Adresse anmeldet oder nicht, würde in meinen Augen nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Der Rest erinnert mich sehr stark an den Stereotyp „Mietnomade“. Gegen die ist nicht wirklich ein zuverlässiges Kraut gewachsen. Fast immer zahlt der Vermieter drauf. Sollte ein Vermieter so etwas erleben, wäre meine Aufforderung: lieben ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

(Man hörte schon von Fällen, wo Mietnomaden Einrichtungen der Wohnung abbauten und zu Geld machten, zum Beispiel Armaturen oder die Verkabelung.)

Grüße
Pierre

Nein, das siehst Du falsch.

Nichtzahlung der Miete macht aus einem Mieter keinen Hausbesetzer.
Und Mieter war man offensichtlich.

Es läuft dann die normale Prozedur der Räumungsklage und Räumung an.

Man kann hier allerdings bereits früh fristlos kündigen, wenn die Kaution nicht eingeht. Sonst muss man ja mind. bis zum 3. Monat abwarten, bis 2 aufeinander folgende Mieten nicht eingegangen sind.

Aber fristlos heißt nicht, Mieter ist sofort raus… Das dauert bis man das rechtlich durchsetzt.

MfG
duck313

Hallo!

Vermieter und Mieter waren sich zunächst einig, der Mieter zog also ein. Ein Wohnungsmietvertrag ist an keine bestimmte Form gebunden, von daher besteht ein ganz normales Mietverhältnis, auch wenn die Schriftform der beiderseitigen Willenserklärung nicht vorliegt.
Die Sache mit der Meldepflicht ist eine andere Baustelle.

Der Sachverhalt ist rein zivilrechtlicher Art und geht die Polizei nichts an.

Nee, funktioniert nicht. Natürlich bedarf es einer Kündigung. Für die Kündigung auch eines nur mündlich geschlossenen Mietvertrags gibt es ein Formerfordernis. Muss schriftlich passieren. Zieht der Mieter nicht aus, muss man auf Räumung klagen.

Gruß
Wolfgang

Ok danke,
war ein Gedankengang :smile:
VG
Mela

Guten Tag!

Als ich Ihren Thread las, wusste ich erst nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ich habe mir den Sachverhalt durch den Kopf gehen lassen und mir erscheint es so, als wenn es sich hier wieder einmal um einen typischen Fall von Ignoranz handelt.

Lassen Sie mich mal kurz zusammenfassen:

Sie haben Ihre Wohnung an einen Herrn M vermietet, welcher die erste Miete auch bezahlt hat. Sie warten allerdings noch auf die Kaution und den Mietvertrag und wollen diesen Menschen nun von der Polizei aus Ihrem Haus entfernen lassen.

Das stellt sich mir die Frage, warum ich als Steuerzahler dafür aufkommen soll, wenn sie ganz offensichtlich nicht in der Lage sind, mit Ihrem Mieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nur so viel… Sie sind als Vermieter nicht das nonplusultra und haben das Recht nicht gepachtet.

Ich weiß ja nicht, in welchem Rahmen Sie im Immobliengewerbe tätig sind oder was Sie dazu befähigt Wohnraum zu vermieten, aber wenn Sie jedem Mieter so streitlustig entgegentreten, wird das nicht das letzte Mal gewesen sein, dass Sie eine Menge Geld für einen ungerechtfertigten Rechtstreit verpulvert haben.

MfG