Wäre haft wenn eine Mieterin (Harz 4) den haustür schlüssel, in der Wohnung leigen hat lassen und die Feuerwehr kam und die hauseingangstüre aufbrechen muße.
Hafte der Wohnungsbesitzer? oder wäre
Wäre haft wenn eine Mieterin (Harz 4) den haustür schlüssel, in der Wohnung leigen hat lassen und die Feuerwehr kam und die hauseingangstüre aufbrechen muße.
Hafte der Wohnungsbesitzer? oder wäre
Hallo,
der Mieter der Wohnung, da es Ihr verschulden war!
Wäre haft wenn eine Mieterin (Harz 4) den haustür schlüssel,
in der Wohnung leigen hat lassen und die Feuerwehr kam und die
hauseingangstüre aufbrechen muße.Hafte der Wohnungsbesitzer? oder wäre
wenn eine gute haftpflicht vorhanden ist wird diese das tragen
bei harz 4 denke ich ist dieses nicht der fall
insofern wird der schaden vom verursacher getragen,
warum feuerwehr, warum nicht schlüsseldienst?
heisser tipp, eien schlüssel in der nachbarschaft oder bei freunden hinterlegen spart einen menge kosten
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüsse
margret
Wer hat es verursacht und wer ruft dafür die Feuerwehr? Grundsätzlich die Mieterin, oder habe ich da irgendwas missverstanden?
Schlüsseldienst will das Geld gleich, und Freuerwehr zahler der STEUERZAHLER weil die „Dame“ Harz 4 ist.
Und gesagt hat das Ihre kerze brennt was nicht stimme im nach hinein
Wer hat es verursacht und wer ruft dafür die Feuerwehr?
Grundsätzlich die Mieterin, oder habe ich da irgendwas
missverstanden?
Also hat der VM ja nix mit der Angelegenheit zu tun. Fällt m.E. auch weniger unter Mietrecht…
Lg
Es haftet die Mieterin, da ja eigenes Verschulden vorliegt. Sollte sie eine Haftpflichtversicherung haben, kann das darüber abgewickelt werden.
MfG
petra0801
Da zahlt die vergessliche Mieterin!
Braselino
Erstmal haftet derjenige, der die Ursache gesetzt hat und das ist der Mieter. Ist da nichts zu holen, kann der Vermieter in die Haftung genommen werden, da Eigentum verpflichtet.
Hallo Rui ;Marques,
das hat mit Harz IV nichts zu tun. Warum musste die Feuerwehr kommen? Hätte es der Schlüsseldienst nicht getan? Oder hat die Feuerwehr wegen eines Brandes oder Ähnlichem in die Wohnung gemusst?
Wer hat die Feuerwehr beauftragt?
Vermutlich bleiben die Kosten bei Ihnen.
Gruß Fred
natürlich der Verursacher, also die Mieter. Dafür sollten Mieter eine Haftpflchtversicherung haben.
Hi,
tut mir leid. Den Fall hatte ich noch nicht. Keine Ahnung.
Hallo Rui;Marques
die Mieterin muß für diese Kosten aufkommen.
Liebe Grüße
Heike
Hallo,
es haftet immer der, der den Schlüsel verliert oder vergessen hat.
Gruß
Udo
Meines wissens haftet der, der es verschuldet. Es muß auch kein Feuerwehreisatz sein. Ein Schlüsseldiesnst hätte es auch getan. Ich habe noch nie gehört, daß so etwas ein Vermieter bezahlen muß außer, daß sie die Feuerwehr bestellt haben.
Sonst muß man sich eben einen Rechtsbeistand nehmen.
Hallo,
ich kann leider nicht antworten, dass gehört wohl eher zu einem Rechtsexeperten. Sorry und viele Grüße
Tut mir leid, ich weiß es nicht. Logisch wäre meines Erachtens: die Mieterin kommt dafür auf. Denn was kann der Vermieter dafür das die Mieterin den schlüssel in der Wohnung hat liegen lassen.
Werter Fragesteller!
Es tut mir sehr leid Ihnen zu Ihrem Problem keine Antwort geben zu können.
Begründung:
Ich bin kein Rechtsanwalt und es handelt sich hier um ein Rechtsproblem für Fachleute.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.
Hallo,
derjenige der den Schaden verursacht hat. So wie ich es verstanden habe, der/die Mieter/in.
MfG Knarf