Liebe/-r Experte/-in,
ich bewohne eine 53qm Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (7 Wohnungen gesamt).
Im Mietvertrag steht, dass keine Haustiere erlaubt sind. Lt. mündlicher Vereinbarung mit dem Vermieter sind allerdings Katzen in Ordnung - ein weiterer Mieter hat auch eine.
Gibt es für mich rechtlich irgendwelche Konsequenzen, wenn die Katze Schaden anrichtet - selbst wenn ich dafür aufkomme? (z.B. sie zerkratzt den Türstock)
Und noch eine weitere Frage: was passiert wenn ich entgegen dem Mietvertrag und trotz des Wissens, dass der Vermieter keine Hunde wünscht, mir einen zulege und in der Wohnung halte? Kann das eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!!!
Schöne Feiertage wünsche ich noch!!!
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Die Konsequenz ist zunächst die, dass du die von der Katze angerichteten Schäden bezahlen mußt. Die Erlaubnis zum Halten einer Katze ist allerdings kein Freifahrtschein, dass sie Schäden anrichten darf. Im worst case kann der Vermieter die Abschaffung des aggressiven Stubentigers verlangen. Also bring ihm/ihr bessere Manieren bei.
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Nein, eine Kündigung nicht. Aber der Vermieter kann die Abschaffung des Tieres verlangen und dich darauf auch verklagen. Dann musst du dich spätestens nach einem halben Jahr von deinem Liebling trennen. Den Schmerz solltest du dir lieber ersparen.
Grüße aus Berlin
Stefan Pfeiffer
Kleintiere, darunter auch Katzen, sind auch dann erlaubt, wenn der Mietvertrag keine Tierhaltung zulässt. Ausnahmen sind nur Katzenallergie. Die Hundehaltung bedarf in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Verstoßen sie dagegen, muss der Vermieter sie zunächst abmahnen, um ihnen Gelegenheit zu geben in und wieder abzuschaffen. Tun sie das nicht in einer Frist, kann er sie fristlos kündigen und räumen lassen.
JA natürlich. Nutzer fremden Eigentumes sind verpflichtet dieses schonend zu behandeln! Verträge werden geschlossen um diese einzuhalten und nicht zu brechen. Ich kann Ihre abstrusen Gedanken nicht nachvollziehen und würde gerne die Interessen des Vermieters vertreten.
Also lt. anderer Experten „Kleintiere, darunter auch Katzen, sind auch dann erlaubt, wenn der Mietvertrag keine Tierhaltung zulässt.“
Bezüglich der Frage wg dem Hund, hatte ich nicht wegen mir gefragt, sondern wegen einer Freundin.
Ich finde Ihre Antwort nicht gerade freundlich formuliert. Sie tun so als wäre ich eine schäbige Mieterin - bisher haben mir alle meine Vermieter hinterhergetrauert, weil ich so eine hervoragende Mieterin bin. Und von abstrusen Gedanken kann hier keine Rede sein.
Mit Interessen von Vermietern hat das meiner Meinung nach nichts zu tun. Sie sollten Ihren persönlichen Frust nicht an anderen auslassen.