Mietrecht: Hausverbot für Ehemann

Hallo, eine heikle Angelegenheit die mir momentan zu schaffen macht!Folgendes:
Mein Mann kam vor 3 Monaten zu Besuch von Peru nach Deutschland (damals noch nicht mit mir verheiratet).

Ich bat meinen Vermieter um Erlaubnis, dass er hier bei mir in der WG wohnen kann, diese hat er mir mündlich erteilt, die Mitbewohner waren einverstanden. (ich habe 24qm, wir wohnen zu 3).

Im gesagten Zeitraum haben wir geheiratet, der Aufenthalt meines Mannes konnte dadurch verlängert werden.

Mein Vermeiter kündigt mir das Mietverhältnis auf Eigenbedarf!!in einer WG???

Kurz vor Ablauf der 3 Monate bespreche ich mit dem Vermieter am Telefon, dass mein Mann in D bleiben darf und wir noch ein bisschen länger in der WG wohnen wollen, aber schon eine WOhnung suchen, er sagt, er wird dies klären und sich melden.

Dann: ein Brief mit der Ansage: er dulde den weiteren Aufenthalt meines Mannes in der Wohung nicht, Grund: ich hätte es früher mitteilen müssen und die Wohnung sei zu klein für 4 Personen. Es gab in den letzten 3 Monaten keine Probleme in der Wohnung.

Wir fangen an eine Wohnung zu suchen, ich teile dies per Post mit, wir werden in 4 Wochen ausziehen, sie sollen dies doch bitte genehmigen. Dann der nächste Brief (Telefon nimmt der Vermieter nicht mehr ab): HAUSVERBOT für meinen Mann. Bei Zuwiederhandlung: Meldung bei der Ausländerbehörde und bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch. (Begrünundung: er hält sich trotz der Mitteilung, das dies nicht geduldet wird weiter in der WOhnung auf!!!)

Kanns nicht fassen… ich will einfach nur wissen, ob so eine Frechheit wirklich möglich ist. das ist mehr als offensichtlich Ausländerfeindlich. Ich will keinen Rechstreit, nur Infos ob die damit wirklich durchkommen.
Danke an alle die mir antworten und verständnis für die Situation haben

Hallo,

da muss ich wirklich um Entschuldigung bitten; habe bei der Problematik auch keine Idee. Drücke Ihnen aber die Daumen…

MfG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem normalen Mietverhältnis kann man dem beusch erstmal so kein Hausverbot aussprechen, es sei denn erhat sich an bestimmte Dinge nicht gehalten.

Es ist wichtig, das hausverbot kann nicht Ihnen ausgesprochen werden, und sie müssen es weiter an Ihren besuch tragen. Das hausverbot muss gegenüber der person ausgesprochen werden, der man Hausverbot erteilen möchte.

In einer Wg sind oft Klauseln im Mietvertrag die Besuchrechte regeln, hier bitte nochmals prüfen.

Ein Hausverbot gegen den Ehepartner einer Mieterin kann der Vermieter nicht aussprechen. Das ist völlig weltfremd und dürfte aus der eigenartigen Geisteshaltung des Vermieters abzuleiten sein.

Mit seiner Drohung, sich an Polizei und Ausländerbehörde zu wenden, zeigt tatsächlich, welch (klein)geistiges Kind er ist.

Einzig mit der Überlegung hätte er Aussicht auf Erfolg. Aber da Sie in Kürze eine andere Wohnung beziehen werden, wird er aud die Schnelle mit einer Räumungsklage keinen Erfolg haben.

Hasllo,
nach meinem dafürhalten kann er in Bezug was die Ausländerbehörde betrifft nichts machen wenn hier eine Aufendhaltsgenehmigung vorliegt. Das die Wohnung zu klein ist dürfte wohl unbestritten sein. Wenn er Eigenbedarf geltend mach ist das natürlich auch sein Recht.
Da ihr aber sowieso ausziehen wollt, könnte es natürlich zu eurem Vorteil sein wenn er statt jemand aus seiner Familie die Wohnung vermietet sondern jemand Fremdes! Da könnt Ihr euch dann die Umzugskosten wieder holen. Das dann später zu beweisen dürfte ja bestimmt kein Problem sein.

m.f.G.

Hallo, eine heikle Angelegenheit die mir momentan zu schaffen
macht!Folgendes:
Mein Mann kam vor 3 Monaten zu Besuch von Peru nach
Deutschland (damals noch nicht mit mir verheiratet).

Ich bat meinen Vermieter um Erlaubnis, dass er hier bei mir in
der WG wohnen kann, diese hat er mir mündlich erteilt, die
Mitbewohner waren einverstanden. (ich habe 24qm, wir wohnen zu
3).

Im gesagten Zeitraum haben wir geheiratet, der Aufenthalt
meines Mannes konnte dadurch verlängert werden.

Mein Vermeiter kündigt mir das Mietverhältnis auf
Eigenbedarf!!in einer WG???

Kurz vor Ablauf der 3 Monate bespreche ich mit dem Vermieter
am Telefon, dass mein Mann in D bleiben darf und wir noch ein
bisschen länger in der WG wohnen wollen, aber schon eine
WOhnung suchen, er sagt, er wird dies klären und sich melden.

Dann: ein Brief mit der Ansage: er dulde den weiteren
Aufenthalt meines Mannes in der Wohung nicht, Grund: ich hätte
es früher mitteilen müssen und die Wohnung sei zu klein für 4
Personen. Es gab in den letzten 3 Monaten keine Probleme in
der Wohnung.

Wir fangen an eine Wohnung zu suchen, ich teile dies per Post
mit, wir werden in 4 Wochen ausziehen, sie sollen dies doch
bitte genehmigen. Dann der nächste Brief (Telefon nimmt der
Vermieter nicht mehr ab): HAUSVERBOT für meinen Mann. Bei
Zuwiederhandlung: Meldung bei der Ausländerbehörde und bei der
Polizei wegen Hausfriedensbruch. (Begrünundung: er hält sich
trotz der Mitteilung, das dies nicht geduldet wird weiter in
der WOhnung auf!!!)

Kanns nicht fassen… ich will einfach nur wissen, ob so eine
Frechheit wirklich möglich ist. das ist mehr als
offensichtlich Ausländerfeindlich. Ich will keinen Rechstreit,
nur Infos ob die damit wirklich durchkommen.
Danke an alle die mir antworten und verständnis für die
Situation haben

Hallo Tine,

Meiner Meinung nach ist die Kündigung unwirksam, da der Vermieter wegen Eigenbedarf der gesamten WG hätte kündigen müssen. Genaueres dazu kann dir aber der Mieterverein sagen.
Mündliche Zusagen würde ich mir in solchen Fällen immer schriftlich bestätigen lassen.
Vielleicht hilft ja beim Vermieter ein persönlicher Besuch mit einem persönlichen Gespräch - ein Versuch ist es auf alle Fälle wert.
Ich würde mich von den „Drohungen“ des Vermieters auch nicht abhalten lassen, ich denke das er sich rechtlich nicht ganz einwandfrei verhält.
MFG
Petra0801

Ciao Tine,

deine Anfrage ist sehr komplex und man könnte jetzt sicher in viele Richtungen spekulieren. Fakt ist du hast nichts schriftliches und wahrscheinlich ist, dass ihr den Stress habt, wenn euer Vermieter zur Polizei geht.

Da ihr bereits eine neue Wohung habt empfehle ich für die 4 Wochen zur Überbrückung eine andere Lösung für deinen Mann zu finden. Könnt er nicht bei Bekannten von dir wohnen bis in 4 Wochen in die neue Wohung zieht.

Sicher nicht schön, aber man sollte immer den folgenden Stress in den Augen behalten bevor man auf sein etwailiges Recht pocht und sich noch ewig mit dem Problem rumschlagen muss. Ich würd vier Wochen Umstände dem Stress mit deinem derzeitigen Vermieter, der Polizei und ggf mit der Ausländerbehörde vorziehen.

Wünsch dir viel Kraft und diplomatisches Geschick!
g, martin

Wenn Dein Mann zu Dir zieht, bedarf das keiner Genehmigung durch den Vermieter, sondern lediglich einer Information an diesen, denn er ist Dein Ehemann. Es handelt sich ja nicht um eine Untervermietung.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muß belegt werden und das ist nicht so einfach. Es gibt da ziemlich strenge Vorgaben, wer aus der Familie des Eigentümers für eine Kündigung auf Eigenbedarf herangezogen werden darf und wer nicht. Weiterhin muß der Vermieter nachweisen, daß er bzw. diese Person nicht schon eine gleichwertige Wohnung in der Gegend bewohnen, mal grob gesagt. Es gibt da wirklich sehr strenge Vorgaben und ein Vermieter hat es nicht leicht, damit durchzukommen.

Wegen der Wohnungsgröße weiß ich nicht, ob der Vermieter sagen kann, daß diese zu klein für euch ist, davon habe ich keine Ahnung.

Viel Glück!

Hallo
da kann ich nur sagen A N W A L T ohne den geht hier gar nichts.

mfg

Grundsätzlich muß Ihr Vermieter einem Einzug einer 4. Person in eine 24m² Wohnung nicht zustimmen.
Hat er ein Familienmitglied, das in die Wohnung ziehen möchte, hat er die rechtliche Möglichkeit auf Eigenbedarf zu kündigen.
Hat er Ihnen mündlich den zeitweiligen Verbleib Ihres damaligen Besuchs erlaubt, muß er den Daueraufenthalt (4 Personen in 24m²) nicht erlauben.
Ob ein Hausverbot in Ihrer Situation - Sie suchen ja schon eine neue Bleibe - angebracht ist, ist fraglich, dies sollten Sie rechtlich klären lassen.
Haben Sie in der Zwischenzeit eine andere Wohnung gefunden? Dann hat sich das Thema erldigt.
Falls nicht stellt sich die Frage, wielange das Mietverhältnis noch andauen wird.
Hat Ihr Vermieter das Mietverhältnis gekündigt? Dann müssen Sie nach drei Monaten sowieso ausziehen.
Sicher hat er den Eigenbedarf begründet.

Gruß Fred

Hallo Tine,dazu kann ich leider nichts sagen.Bitte wende Dich an die NRW-Verbraucherzentrale oder an den
örtlichen DMB (Deutscher Mieterbund).Diese werden Dir kompetente Auskunft geben.Unkosten bei der NRW-Verbraucherzentrale ca.15Euro.Mit freundlichen Grüßen
karlhans35

Hallo.

Generell gilt, dass Mieter und Vermieter den Mietvertrag frei gestalten dürfen. Allerdings gibt es auch einige Schutzbestimmungen, die weder durch den Mietvertrag noch durch etwaige Sondervereinbarungen außer Kraft gesetzt werden dürfen. So gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften das Eintrittsrecht im Falle des Todes des Mieters: stirbt der Mieter, kann sein Partner das Mietverhältnis übernehmen. Haben beide Partner den Mietvertrag unterschrieben, übernimmt der Hinterbliebene automatisch die Wohnung. Durch die Reform des Mietrechts im Jahr 2001 gilt dies inzwischen auch für die zum Haushalt des Mieters zählenden Familienmitglieder und für unverheiratete Paare.

Wenn der Lebenspartner einzieht:
Der Vermieter kann den Einzug eines Lebenspartners als Untermieter nur in Ausnahmefällen verbieten, zum Beispiel, wenn der Wohnraum dadurch überbelegt werden würde. Als Ganzes kann die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters aber nicht untervermietet werden. Die Folge: Zieht der Hauptmieter aus, endet auch für den Untermieter das Wohnrecht.

In der Ehe:
Normalerweise unterschreiben immer beide Eheleute den Mietvertrag. Zieht ein Ehepartner nach der Heirat in die Wohnung des anderen, kann er nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen werden. Durch einen gemeinsamen Mietvertrag wird die Rechtsposition des Paares gegenüber dem Vermieter gestärkt. Der Nachteil: Man kann auch nur gemeinsam die Wohnung kündigen. Hat nur ein Ehepartner den Mietvertrag unterzeichnet, erhält der andere das Mitnutzungsrecht.

Fazit:
Die Androhungen deines Vermieters sind meiner Meinung nach ganz erheblich übertrieben, womit er lediglich nur Angst und Schrecken zu verbreiten versucht. Auch wenn ihr innerhalb einer Wohngemeinschaft eine Ehewohnung begründet habt, so hat dein Mann darin eheliche Mitnutzungsrechte. Der Vermieter darf ihm kein Hausverbot erteilen, und seine Drohungen mit der Ausländerbehörde sind geradezu banal.

Haltet daran fest, dass ihr vorerst dort wohnen bleibt bis ihr eine neue Wohnung gefunden habt, und zwar auch für den Fall, wenn der Vermieter wegen „Überbelegung“ nur dir aus der Wohngemeinschaft kündigen wolle.

Überhaupt käme es auf den Hauptmietvertrag an, wenn ihr dort als Wohngemeinschaft zu dritt ursprünglich angemietet hattet. Lies dir nochmal den Mietvertrag genau durch, ob sich der Vermieter darin ausbedungen hat, einen einzelnen Mieter dort kündigen zu dürfen. Oftmals wird das schlicht übersehen, dass eine Anmietgemeinschaft auch Gemeinschaftsrechte hat. Das heißt, dein Vermieter dürfte im Falle einer Überlegung z.B. nur der gesamten Wohngemeinschaft kündigen und nicht nur dir allein.

Da du ja keinen Rechtsstreit haben möchtest und eh schon im Begriff bist dort auszuziehen, schreibe deinem Vermieter einen höflichen aber klaren Brief, dass du aus der Wohngemeinschaft ausziehen willst wegen Heirat. Schicke diesen Brief per Einschreiben an den Vermieter, und dann ist es egal, ob er sich telefonisch drückt. Ein mündliches Hausverbot muß du dir gar nicht gefallen lassen für Familienmitglieder mit Mitbenutzungsrechten. Wenn der Vermieter ein Hausverbot erteilen will, müßte er das schon schriftlich machen. Bis dahin vergeht ja wieder Zeit, und kommt doch so ein Brief zwischendurch, einfach per Einschreiben strikt widersprechen!

Es geht ja nur noch darum, dass du und dein Mann Zeit habt, eine neue Wohnung zu suchen und da auszuziehen. Widerspreche dem Vermieter auch vorsorglich jeglicher Behauptung seinerseits über angebliche Überbelegung.

Meine Hinweise sind nur Meinungsäußerungen. Bitte im konkreten Fall evtl.einen örtlichen Anwalt oder den örtlichen Mieterverein einschalten.

MfG
Delia

Nat kann ein Vermieter ein „Hausverbot“ aussprechen.
Aber das muss begründet sein. "Ich mag die/den nicht reicht nicht aus.
Da das Bleiberecht für deinen Mann durch eure Heirat kein Tema ist, müsst Ihr euch da auch keine Sorgen machen.
Das könnt Ihr noch als Vorteil nutzen. Bittet den Vermieter die Ämter da raus zu halten.
Dann denkt er Ihr hättet Angst und versucht es, nat auf der Schiene.
Leider erfolglos :wink:
Das bringt euch wieder ein wenig Zeit.
Das die Wohnung für 4, auf dauer, zu klein ist habt ihr ja selber gemerkt.
Und sollte das alles nix bringen, wendet euch an den nächsten Mieterverein.

Wünsch Dir und Deinem Schatz alles Gute

Mein Vermeiter kündigt mir das Mietverhältnis auf
Eigenbedarf!!in einer WG???

Dann: ein Brief mit der Ansage: er dulde den weiteren
Aufenthalt meines Mannes in der Wohung nicht, Grund: ich hätte
es früher mitteilen müssen und die Wohnung sei zu klein für 4
Personen. Es gab in den letzten 3 Monaten keine Probleme in
der Wohnung.

Wir fangen an eine Wohnung zu suchen, ich teile dies per Post
mit, wir werden in 4 Wochen ausziehen, sie sollen dies doch
bitte genehmigen. Dann der nächste Brief (Telefon nimmt der
Vermieter nicht mehr ab): HAUSVERBOT für meinen Mann. Bei
Zuwiederhandlung: Meldung bei der Ausländerbehörde und bei der
Polizei wegen Hausfriedensbruch. (Begrünundung: er hält sich
trotz der Mitteilung, das dies nicht geduldet wird weiter in
der WOhnung auf!!!)

Kanns nicht fassen… ich will einfach nur wissen, ob so eine
Frechheit wirklich möglich ist. das ist mehr als
offensichtlich Ausländerfeindlich. Ich will keinen Rechstreit,
nur Infos ob die damit wirklich durchkommen.
Danke an alle die mir antworten und verständnis für die
Situation haben

Hallo,

eine Wohnung muss ca. die nachfolgenden Mindestmaße pro Person vorweisen:

6 m² für Kinder , 10 m² für Erwachsene, in manchen Bundesländern auch 12 m²

Anderfalls kann dies zu einer Kündigung des Vermieter wegen Überbelegung der Wohnung führen.

Bei einem Hausverbot, muss der Vermieter einen trifftigen Grund vorweisen (Alkohol-, Drogenprobleme o.ä.). Einen Ehepartener kann der Vermieter nicht aus der Wohnung weisen, da er die selben Recht hat wie der Mieter der Wohnung.

Gruß
Kinga