Mietrecht hausverkauf

Hallo erstmal,
der neue Hausbesitzer möchte renovieren.
Was dürfen die 3 Mieter im Haus erwarten,
Kündigungen, wie lange ist die Kündigungsfrist.
Danke schonmal Heinz

Was möchte der neue Hausbesitzer denn genau renovieren am Objekt , und hat er die Mieter bereits schriftlich über die mögliche Geltendmachung von Eigenbedarf informiert ?
Reine Renovierungsvorhaben an sich sind nicht zwingend ein grundlegend durchsetzbarer Kündigungsgrund für den Vermieter , und ein Eigentümerwechsel des Hauses bricht das vertraglich vereinbartes Mietrecht der drei Mietparteien auch nicht .

Allerdings bräuchten wir erst mal mehr Infos zu Art der Wohnung(en) und Ausgestaltung der Mietverträge der drei Mieter . Wenn sie jeweils auch unbefristet und bereits langjährig in ihren Wohnungen wohnen , so gibt es je nach bereits erfolgter Mietdauer von gesetzlicher Seite gestaffelt auch Mindest - Kündigungsfristen für den Vermieter bei seinen Versuchen einer fristgerechten Kündigung .

Hallo,

zuerst einmal bleiben alle Mietverträge weiterhin gültig, so dass dieselben Kündigungsfristen wie zuvor gelten, ebenso die Höhe der Mieten.

Neue Eigentümer haben vielleicht Pläne, das Haus selber zu bewohnen. Oder sie wollen es modernisieren, oder kernsanieren, oder eine Luxus-Sanierung durchführen.

Was die Mieter erwarten sollten, kommt halt ganz auf den neuen Eigentümer an. Da gibt es ganz vernünftige, abgebrühte Abzocker oder auch mal solche, die auf Grund völliger Ahnungslosigkeit Dinge vorhaben, die gar nicht zulässig sind.

Mieter genießen aber in Deutschland sehr viele Rechte.

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DANKE VIELMALS für die Info und die Tipps. LG Heinz

Gerne geschehen , und Grüße zurück . :slight_smile: